Rürup Rente Höchstbetrag

Höchstbetrag der Rürup-Rente

Bei der privaten Basisrente (Rürup-Rente) bezieht sich die steuerliche Förderung auf die gezahlten Beiträge, es gelten jedoch Höchstbeträge. Der Höchstbetrag beinhaltet auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. ist an den Höchstbetrag der Knappschaft gekoppelt. Auch Mitarbeiter und Beamte profitieren von den Vorteilen der Rürup-Rente.

Herzlich Wilkommen im Rheinland

Was ist die Rürup-Rente? Rürup -Rente ist eine privat finanzierte Pensionsversicherung, die zu einer lebenslänglichen Monatsrente führen soll. Sie wird in der Ausschüttungsphase wie eine Rente aus der staatlichen Pensionsversicherung versteuert. Rürup-Rente wird auch als Basisrente bezeichnet. Es ist nach dem Naturwissenschaftler und Experten Bert Rürup genannt. Was kennzeichnet die Rürup-Rente?

Als Rürup-Rente wird grundsätzlich eine Rente gewährt. Neben der Alterspension kann eine BU-Rente, eine Invalidenrente oder eine Hinterlassenenrente abgeschlossen werden. Eine Rürup-Rente kann aber auch nur als BU-Rente oder als Invalidenrente gewährt werden. Die Rürup-Rente kann erst ab dem Alter von 60 Jahren als Altersruhegeld ausbezahlt werden.

Falls der Vertrag vor dem 2. Jänner 2012 geschlossen wurde, beträgt die Altersbegrenzung mindestens sechzig Jahre. Eine Rürup-Rente kann prinzipiell nur auf Lebenszeit ausbezahlt werden. Die Auszahlung des Vorsorgekapitals in einem Betrag oder in mehreren Raten ist nicht erlaubt. Der Pensionsanspruch ist nicht abtretbar, nicht verkäuflich, nicht verleihbar und auch nicht erbbar.

Wie erhöht die Rürup-Rente das Guthaben? Die Rürup-Rente kann bei einer Versicherung als klassischer Rentenversicherer bezogen werden. Es kann aber auch als Fondgebundene Pensionsversicherung konzipiert werden. Für wen kann sich die Rürup-Rente besonders auszahlen? Jeder kann eine Rürup-Rente beziehen. Dies liegt daran, dass der steuerliche Vorteil bei der Auszahlung regelmässig über der Rentenbesteuerung liegen sollte.

Eine Rürup-Rente kann auch für die Beamten und Arbeitnehmer als Zusatz zur staatlichen Altersversorgung von Interesse sein. Ein Teil der Rürup-Rente kann als Sonderaufwand in der Einkommenssteuererklärung beansprucht werden. Maximale Grenzwerte sind anwendbar. 1 ) In einem ersten Arbeitsschritt wird auch der steuerbefreite Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlich vorgeschriebenen Pensionsversicherung mitberücksichtigt. Darüber hinaus sind der Anteil des Arbeitnehmers an der staatlichen Pensionsversicherung, etwaige Beitragszahlungen an landwirtschaftliche Altersvorsorgeeinrichtungen und betriebliche Altersversorgung enthalten.

Neben den Rentenbeiträgen zur Rürup-Rente wird ein Höchstbetrag in gleicher Höhe wie der Höchstbeitrag zur Bergmannsrente (2018: 23.712 Euro) als Sonderaufwand für Einzelpersonen angerechnet. Für gemeinsam bewertete Menschen wird der Höchstbetrag auf das Doppelte erhöht (2018: 47.424 Euro). Für nicht rentenversicherungspflichtige Menschen wird der Höchstbetrag um die fiktiven Beiträge zur Pensionsversicherung gekürzt. In diesem Zusammenhang wird die Bemessungsgrenze (Ost) für die allgemeine Altersvorsorge (2018: 69.600 Euro) bundesweit vereinheitlicht.

Im Jahr 2018 wird der Höchstbetrag um 18,6 % des Bruttoeinkommens bis zu einem Höchstbetrag von 12.945 EUR pro betroffener Person ermäßigt. Die Rürup-Rente und der Höchstbetrag werden in einer Übergangszeit von 2005 bis 2025 nur zu einem gewissen Prozentanteil anrechenbar. Im Jahr 2018 beträgt diese Quote 86Prozente.

Das bedeutet, dass im Jahr 2018 höchstens 20.393 EUR und 40.785 EUR für gemeinsam veranlagte Menschen abgezogen werden können. Die Maximalbeträge von 2025 werden in vollem Umfang wirksam. 2 ) In einem zweiten Rechenschritt werden die Vorzugsbeiträge um den Beitrag des steuerbefreiten Arbeitgebers zur Pensionsversicherung ermäßigt. Wie sind die Pensionszahlungen aus der Rürup-Rente steuerpflichtig?

Rürup-Rente wird wie die gesetzlichen Renten besteuert, d.h. auf die so genannte nachgelagerte Steuer abgestimmt. Im Jahr 2018 erstmals geleistete Pensionszahlungen unterliegen einer Steuerpflicht von 76 Prozent. Der Steueranteil steigt für jedes neue Rentenjahr bis 2020 um 2 % und danach bis 2040 um 1 %.

Wo kann ich mich selbständig über die Rürup-Rente unterrichten?

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