Arten der Lebensversicherung

Lebensversicherungstypen

Mit den verschiedenen Arten von Lebensversicherungen werden unterschiedliche Ziele verfolgt. Es lohnt sich auf jeden Fall, verschiedene Arten von Lebensversicherungen im Voraus zu vergleichen. Was für eine Risikolebensversicherung können Sie abschließen? Die Lebensversicherung ist das ideale Instrument für die private Altersvorsorge, mit dem Sie sich eine lebenslang bezahlte Rente sichern können. Es gibt im Wesentlichen zwei verschiedene Arten von Lebensversicherungen:

Lebensversicherungstypen à Informationen und Vergleiche

Wenn viele Menschen in Deutschland das Stichwort "Versicherung" hören, denkt man zuerst an den Bestseller in der Versicherungswirtschaft: die Lebensversicherung, die sowohl als Spargeld als auch als reine Absicherung gegen den Tod abschliessbar ist. Nachfolgend wollen wir Ihnen die drei Arten der Lebensversicherung kurz darstellen und die wesentlichen Eigenschaften aufzeigen. Welcher Lebensversicherer ist für Sie der richtige?

Bei einer Lebensversicherung können Sie Geld sparen und zugleich für Ihre Angehörigen sorgen. Bei einem vorzeitigen Tod des Versicherungsnehmers wird den überlebenden Angehörigen eine vorher festgelegte Versicherungssumme gewährt. Beide sind mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Lebensversicherung möglich. Allen drei Produkten ist eines gemeinsam: Sie verbinden den Versicherten oft jahrzehntelang mit der ausgewählten Police.

Wer über den Abschluß einer Lebensversicherung nachgedacht hat, sollte sich daher Gedanken darüber machen, welches Angebot für ihn das Passende ist. Kapitalversicherungen gehören zu den populärsten in Deutschland. Mehr als 90 Mio. Lebensversicherungen sind in Kraft, davon zwei Drittel Erlebensversicherungen. Die Lebensversicherung ist sowohl zum Sparen als auch zum Schutz von Hinterbliebenen geeignet.

Problematisch ist jedoch, dass die versicherte Person zu Beginn des Vertrages weiß, wie hoch die Todesfall- und Garantiesumme ist, nicht aber, wie ihre Leistungen letztendlich ausgenutzt werden. Nur ein Teil der Prämien wird eingespart, der verbleibende Teil entfallen auf Anschaffungs- und Distributionskosten sowie auf die Risikoabsicherung. Zwar müssen die Versicherer seit 2008 die Versicherungs- und Verwaltungskosten melden, der Todesfallanteil ist jedoch in der Regel unbekannt.

Lebensversicherungen sind ebenfalls nicht mehr steuerfrei: Alle ab 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen sind während der Ausschüttungsphase steuerpflichtig. Im Sparstadium sind Ausgaben für kapitalbildende Lebensversicherungen nicht mehr abzugsfähig. Nähere Angaben zur Lebensversicherung. Fondgebundene Lebensversicherungen sind zugleich Kapitalanlage und Schutz. Anders als bei der kapitalbildenden Lebensversicherung investiert der Versicherungsgeber das einbezahlte Kapital ausschliesslich in Anlagefonds.

Gegenüber der Kapitalversicherung weiss der Versicherte ganz konkret, wie viel er gespart hat - er bekommt dafür eine Jahresabrechnung. Allerdings ist die Lebensversicherung viel risikoreicher als die Lebensversicherung. Grundsätzlich wird weder eine Mindestrendite noch eine Sicherheit für die geleisteten Einzahlungen gewährleistet - der Investor ist somit vollständig von der Entwicklung des Kapitalmarktes unabhängig.

Bei den Steuerersparnissen ähnelt die Lebensversicherung der Erlebensversicherung. Nähere Angaben zur Lebensversicherung. Das Hauptaugenmerk vieler Menschen in der Kapital- und Fondslebensversicherung liegt auf dem Ersparnisbereich. Wenn der Versicherte innerhalb der festgelegten Frist verstirbt, bekommt der Begünstigte eine vorher bestimmte Versicherungssumme.

Eine solche Absicherung ist nur Sinn, wenn es Verwandte gibt, die nach dem Tode der Person zu versorgen sind: Die Risiko-Lebensversicherung ist eine reinrassige Risiko-Versicherung, daher sind die Prämien oft niedrig. Die Versicherungssumme wird in diesem Falle von Jahr zu Jahr reduziert, während der Versicherte weniger Prämien ausbezahlt.

Der Versicherungsvertrag wird durch sinkende Versicherungssumme und Prämien an einen abnehmenden Rentenbedarf angepaßt.

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