Wenn von sicheren Geldanlagen die Rede ist, werden neben Festgeld und Tagesgeld auch immer …
Schuldenfrei ohne Insolvenz
Ohne Insolvenz schuldenfreiSchuldfrei ohne private Insolvenz! - Rechtsanwaltsbüro Lenné
Sind Sie verschuldet und erwägen eine private Insolvenz? Zu beachten ist: Das Konkursverfahren einschließlich einer Wohlverhaltensperiode beträgt in der Regel sechs Jahre und kann nur in Ausnahmen auf fünf oder drei Jahre gekürzt werden. Kann man Privatinsolvenzen verhindern? Ein Schuldenerlass ist auch ohne Konkursverfahren in deutlich kürzerer Zeit möglich.
Zu diesem Zweck sprechen wir Ihre Kreditgeber aussergerichtlich an und verhandeln mit ihnen auf der Grundlage Ihrer finanziellen Lage einen festen Rückzahlungsbetrag, der entweder in Form einer einmaligen Zahlung oder in Teilbeträgen gezahlt werden kann. Im Gegensatz zum Konkursverfahren werden wir zunächst nur für Sie aussergerichtlich vorgehen. Bei dieser außergerichtlichen Aktivität können Sie bei Ihrem örtlichen Gericht ein Beratungshilfezertifikat einholen.
Dies muss darauf abzielen, eine private Insolvenz zu verhindern und die Zahl der Kreditgeber einzubeziehen. Das Beratungshilfe-Zertifikat verwenden wir dann und berechnen Ihnen lediglich einen Eigenbeitrag von 15,00 EUR.
Auch ohne Insolvenz schuldenfrei
Die Zielsetzung dieses hohen Einsatzes ist es, "dem Kunden zu helfen, seine ökonomische Existenzberechtigung und ein menschenwürdiges Dasein zu bewahren oder wiederzuerlangen". Vorbeugende Schuldenberatung ist ebenso Teil unserer Stärken wie außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, Insolvenzvermeidungsstrategien, Beratungen und Unterstützung in Verbraucher- oder regulären Insolvenzverfahren, GmbH-Insolvenzen zusammen mit dem oft entsprechenden Geschäftsführer, Verteidigung gegen Insolvenzanträge Dritter oder ggf. Insolvenzverfahren.
Strukturierung der eigenen Folgeinsolvenz, Beratung im Rahmen eines Restschuldbefreiungsverfahrens, bei Unstimmigkeiten mit dem Treuhänder/Insolvenzverwalter oder dem Konkursgericht über Form und Ausmaß der einzelnen Rechte und Pflichten des Schuldners. Dabei sind wir nur auf der Debitorenseite aktiv, d.h. im Unterschied zu einer weit verbreiteteren Vorgehensweise nehmen wir keine Treuhänder- oder Insolvenzverwalteranordnungen an. So können wir die Schuldnerinteressen unilateral und optimal durchsetzen, ohne Angst haben zu müssen, dass wir uns in einer unlösbaren Konfliktlage zwischen den oft widersprüchlichen und widersprüchlichen Belangen von Schuldnern und Gläubigern aufgrund der Belange der Gläubiger befinden, die in anderen Angelegenheiten ebenso unilateral repräsentiert sind.
Durch diese selbst auferlegte Einschränkung unserer Tätigkeit sind wir in der Lage, Unterschiede zwischen dem InsOVerwalter/ InsoGericht und dem Zahlungspflichtigen hinsichtlich Natur und Ausmaß der gegenseitig bestehenden Verpflichtungen und Rechte "beinhart" im wohl verstandenen Sinne unserer Kunden hochprofessionell zu behandeln und bestmöglich zu lösen.