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Vergleich Rürup Rente
Gegenüberstellung Rürup-RenteAltersversorgung Rürup-Rente " Vergleich.info
Rürup ist eine Grundrente für Selbständige und Selbständige. Der Aufwand ist als Rückstellungsaufwand unter den Sonderaufwendungen abzugsfähig. Ähnlich wie beim Bank- oder Fonds-Sparplan wird eine Monatssparquote in den Rürup-Sparplan einbezahlt. Für Selbständige und Selbständige, die nicht pflichtversichert sind, gibt es auch eine staatliche Rentenversicherung: die Rürup-Rente. Der nach dem Ökonomen Bert Rürup benannten Grundrente liegt die gesetzliche Pensionsversicherung zugrunde.
Die Rürup-Rente bietet Ihnen den Vorteil einer umfangreichen Ersparnis. Der Aufwand ist als Rückstellungsaufwand unter den Sonderaufwendungen abzugsfähig. Allerdings bekommen die Sparenden keine Subventionen. Im Rürup Sparplan bezahlt der Investor einen regulären Beitrag, wodurch kein Mindestbetrag festgelegt wird - daher lohnt sich auch ein kleiner Anfangsbetrag. Die Rürup-Rente wird frühestens im Alter von sechzig Jahren bzw. für alle ab dem Stichtag des Vertragsabschlusses am Ende des Jahres 2011 im Alter von sechsundzwanzig Jahren gezahlt.
Der Sparende muss auf das Recht zur Kapitalwahl, d.h. auf den Bezug von Geldern von der Rürup-Rente verzichtet haben. Die Rürup-Versicherung kann zudem nur in einer lebenslänglichen Monatsrente ausgezahlt werden. Für den Sparplan Rürup fallen wie beim Riester-Sparplan weder Abschluss- noch Kommissionsgebühren an. Sind Sie an einem Rürup-Sparplan beteiligt? Sparende des Rürup-Sparplans können ihre Beitragszahlungen zusammen mit den Rentenversicherungsbeiträgen als Sonderausgabe abziehen - höchstens EUR 20000 pro Jahr (verheiratet: EUR 40000 pro Jahr).
Bis dahin kann ein Prozentsatz der Jahresprämie beansprucht werden - s. Überblick auf der rechten Seite. Die Rürup-Rente begann im Jahr 2005. 2013 beispielsweise beläuft sich der Selbstbehalt auf maximal EUR 15.200, also 76% des Höchstbetrages.
Die Quote wird bis 2025 jährlich um 2 Prozent steigen (siehe: § 10 EStG). Berechnungsbeispiel: Bei einem Sparmodell mit 150 EUR monatlicher Auszahlung ergeben sich daraus pro Jahr 1800 EUR. Mit einer zusätzlichen Sonderleistung von 700 EUR erhöhen sich die Beiträge auf 2.500 EUR. Von diesem Betrag sind 76% im Jahr 2013 abzugsfähig.
Dieser Betrag beläuft sich auf 1.900 EUR, die als Sonderaufwand erfasst werden. Für Vorsorgeleistungen aus dem Rürup-Sparplan sind jedoch bei Beginn der Rente, d.h. beim Einstieg in die Pensionsphase, Steuern zu entrichten. Die Höhe des zu versteuernden Anteils richtet sich nach dem Eintragsjahr. So müssen beispielsweise diejenigen, die 2013 in die Pensionsphase eintreten, 66% der Rürup-Rente besteuern.
Der zu versteuernde Teil erhöht sich bis 2020 um 2 Prozent pro Jahr, danach um 1 Prozent bis 2040 (siehe "Besteuerung der Rürup-Rente").