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Alterssicherung
Vorsorge für das eigene AlterAltersvorsorge in Deutschland - kurz erläutert
In Deutschland ruht die Altersvorsorge auf drei Pfeilern. Reicht die Rente aus diesen drei Pfeilern nicht aus, werden sie vom Bund durch die "Grundversicherung" - eine Form von "Hartz-IV" für Pensionäre - aufgeladen. Das gesetzliche Regelwerk ist die bedeutendste Stütze der Altersvorsorge. Mit der zweiten Säule sollen die Pensionen aus der obligatorischen Altersvorsorge erhöht werden.
Die meisten Arbeitnehmer und Angestellte des Öffentlichen Sektors sind in die tarifvertragliche Zusatzrente miteinbezogen. Bei der betrieblichen Vorsorge für Arbeitnehmer in der Wirtschaft handelte es sich traditionellerweise um eine freiwillig gewährte Betriebsrente. Zur Änderung haben die Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft das Recht auf eine Betriebsrente - wenn sie ihre eigenen Anteile aus ihrem Gehalt abführen.
Damit verschwimmen die Abgrenzungen in der betrieblichen Altersversorgung. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung werden neben staatlichen Versorgungsformen wie Riester-Rente und Rürup-Rente auch die nicht als Altersversorgung bezuschusste Rentenversicherung und die Kapitallebensversicherung berücksichtigt. In einem weiteren Sinn umfasst dies aber auch Alternativvorsorge.
Altersvorsorge
In der Altersstatistik wird ein umfassender Einblick in die Lage der Senioren gegeben. Ziel ist es, eine Informationsgrundlage über Rentner und Frührentner zu schaffen, und zwar vor allem über ihren Übergang in den Ruhestand und ihre finanzielle Lage. Dementsprechend liegt der Fokus auf Menschen im Bereich von 55 bis 70 Jahren.
Dies sind persönliche und haushaltsspezifische Bewertungen und Untersuchungen, insbesondere zur Altersvorsorge und ihrem institutionalisierten Dreisäulensystem.
mw-headline" id="Geschichte">Geschichte[Bearbeiten> | | | Quellcode bearbeiten]>
Bei der Altersversorgung für Bauern handelt es sich um die berufliche Altersversorgung für Bauern in Deutschland. Basis ist das Landwirtschaftsrentengesetz. Zuständig waren bis zum Stichtag 30.12.2012 die Pensionskassen der Agrarwirtschaft; seit dem 1.1.2013 ist das Sozialversicherungssystem für Land-, Forst- und Gartenwirtschaft zuständig. Demnach wird der Ehepartner eines Agrarunternehmers unter gewissen Voraussetzungen (nicht dauerhaft abgetrennt, nicht arbeitsunfähig, ungeachtet der Arbeitsmarktsituation) als Agrarunternehmer angesehen und unterliegt ebenfalls der Versicherungs- und Umlagepflicht.
Es ist nicht notwendig, auf dem Bauernhof zu arbeiten, und die Ehepartner der Nebenerwerbslandwirte sind daher auch generell versicherungs- und beitragspflichtig. 2. Damit wird die Chance einer eigenständigen Vorsorge geschaffen. Der Gesetzgeber schreibt jedoch auf Gesuch hin eine Freistellung von der Pflichtversicherung vor, z.B. bei Erwerb von Einkommen (z.B. Rente), bei Erziehung von Kindern oder Betreuung von Verwandten, wenn die weitergehenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Der Freistellungsantrag musste nach der damaligen Gesetzeslage (Stand: November 2010) innerhalb von drei Wochen nach der Eheschließung an einen Bauern gestellt werden. Im Falle einer verspäteten Anmeldung wurden für die vergangene Zeit Beitragszahlungen verlangt, da die Freistellung erst ab dem Zeitpunkt der Anmeldung für die zukünftige Entwicklung wirksam wurde. Damit haben die agrarischen Rentenfonds ihre Unabhängigkeit eingebüßt, das Altersvorsorgegesetz wurde insofern weiter entwickelt, als unter anderem die steuerlichen Regelungen zur Erwirkung von Rentenansprüchen aufgehoben und Datenübertragungsverfahren mit den Steuer- und Registrierungsbehörden eingeleitet wurden, die beispielsweise das Problem der Freistellung von der Pflichtversicherung beseitigten und die Pflicht zur Vorlage von Einkommenssteuerbescheiden überflüssig wurden.
Auch die Altersvorsorge der Bauern wird durch öffentliche Mittel wesentlich unterstützt. Um dies auszugleichen, ist die Altersvorsorge der Bauern an landwirtschaftliche Strukturziele gekoppelt. Sie wurde daher als Voraussetzung für die Bewilligung einer Alterspension geschaffen. 7 ] Neben der Betriebsübergabe kommt es aber auch zu einer Konzentration von Ackerland durch Pacht leerstehender Flächen an Bauern, die nicht Nachfolger des Betriebs sind, z.B. weil es keine Nachfolger des Betriebs gibt.
Christian Wirth: 50 Jahre Altersvorsorge für BäuerInnen. Die Chronik der Pensionskasse. ? Aufgabe der Altersvorsorge für Bauern. Im: Website der Zentralverbände der Agrarsozialversicherung.