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Was Bedeutet Rürup Rente
Die Rürup-Rente - was bedeutet das?Rürup-Rente und das Kapitalisierungsthema
Das Rürup-Pension bei Rente.net. Die Rürup-Rente ist nicht kapitalisierbar. Die Rürup-Rente ist eine staatliche Altersversorgung, deshalb will der Bund auch dafür sorgen, dass das eingesparte Vermögen tatsächlich für die Altersversorgung verwendet wird. Die Rürup-Rente hat deshalb keine Kapitaloption, sondern kann nur als lebenslängliche Lebensrente ausbezahlt werden.
So kann der Bund davon ausgehen, dass das Geld für die Altersversorgung und damit für den Unterhalt im hohen Lebensalter verwendet wird und nicht für andere Zwecke verwendet wird. Die Kapitalisierung ist jedoch in der Regel auch bei anderen Vorsorge- und Kapitalversicherungen möglich. Die ebenfalls staatliche Riester-Rente bietet zudem die Chance auf eine einmalige Zahlung von 30 v. H. des Eigenkapitals bei Eintritt in den Ruhestand.
Stirbt der Versicherungsnehmer vorzeitig, ist das Vermögen in der Regel nicht erblich, sondern fliesst in die Assekuranz zurück. Eine Rürup-Rente als lebenslängliche Lebensrente kann erst ab dem Alter von mindestens sechzig Jahren gezahlt werden.
Wie hoch ist die "Basisrente" (Rürup-Rente)?
Die Grundrente steht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürger offen, ist aber besonders für Selbständige und Selbständige von Interesse. Auch für Spitzenverdiener und Sparende, die aufgrund von Steuervorteilen in der Sparphase statt regulärer Abschlagszahlungen höhere Einmalbeträge zahlen wollen, ist die Basisrente sinnvoll. Bei der Grundrente wird eine Rente immer als lebenslängliche Rente gezahlt, und zwar erst ab dem Alter von 60 Jahren.
Allerdings müssen die Beitragszahlungen zu anderen Leistungen der ersten Stufe der Rentenpyramide - wie z.B. der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung - von den oben erwähnten Maximalbeiträgen abgezogen werden. Im Falle von Geschäftsführern können besondere Merkmale zu berücksichtigen sein. Selbst die Grundrente ist Hartz-IV-sicher und in der Sparphase nicht anrechenbar. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Grundrente nicht erblich ist.
Die Höhe des Vertrags geht mit dem Tode des Rentenbezügers auf die versicherte Gemeinschaft über. Zudem ist ein Basisrentenvertrag nicht auflösbar, d.h. Sie sind auf Lebenszeit gebunden. Allerdings wird dann die erwartete Rente gekürzt. Alternative zur Basisrente (Rürup-Rente).