Steuerersparnis Riester

Ersparnis Riester

Die Riester-Förderung besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: Die Steuerersparnis bei einem Riester-Vertrag ist wegen der ausgeschöpften Höchstbeträge oft ohne Steuerersparnis. Neben den Zulagen bietet die "Riester-Förderung" auch die Möglichkeit der Steuerersparnis durch einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Der vom Computer ermittelte Steuerertrag ist eine Annäherung an die Realität.

"Riester-Rente " pension: Gemeinde liche Zusatzzversorgungskasse Mecklenburg-Western Pomerania

Neben den Zuschüssen besteht bei der "Riester-Förderung" auch die Chance auf Steuerersparnis durch einen weiteren Sondereffekt. Im Rahmen der Förderung wird jedem anspruchsberechtigten Versicherungsnehmer ein Grundbetrag und für jedes anspruchsberechtigte Kindergeld ein Kindergeld zuerkannt. Die Mindesteigenbeteiligung für den Bezug der gesamten Grund- oder Kinderzulage(n) beläuft sich auf 4% des versicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahrs abzüglich der Zulage(n).

Wird ein geringerer Beitrag als der minimale Eigenbeitrag geleistet, wird der Zuschuss pro rata temporis ausgezahlt. Der Höchstbetrag für die Riester-Förderung beläuft sich auf 2.100 ?. Der Basisbonus beläuft sich seit dem ersten Quartal 2018 auf 175 ? pro Jahr. Junge Versicherte unter 25 Jahren erhalten vom Land bei Vertragsabschluss einen zusätzlichen einmaligen Bonus von 200 Euro.

Das Kindergeld wird für jedes anspruchsberechtigte Kindergeld ausbezahlt. Erfüllt der Ehegatte die Anforderungen des 26 Abs. 1 StG (nicht dauernd getrennt), bekommt die Frau in der Regel das Kindergeld. Es kostet 185 pro Person. Bei Kindern, die nach dem Stichtag 30. September 2007 geboren wurden, beläuft sich das Kindergeld auf 300 Euro.

Nach Absprache kann die Vergütung auch für den Familienvater bewilligt werden. Entsprechen die Erziehungsberechtigten nicht den Anforderungen des 26 Abs. 1 EGV (z.B. Alleinerziehende), bekommt der Erziehungsberechtigte das Erziehungsbeihilfe. Betrag der Pensionszulagen: In der Einkommenssteuererklärung können Zuschüsse zur Betriebsrente einschließlich Zuschüsse als Sonderaufwand in Anspruch genommen werden.

Ob die Steuerersparnis oder der Bonus günstiger ist, prüft das Steueramt durch den so genannten Low-Cost-Check. Wenn die Steuerersparnis die Freibeträge übersteigt, wird Ihnen das Steueramt den weiteren steuerlichen Vorteil erstatten. Der ZMV überweist die Rentenbeiträge und Zuschüsse unmittelbar an die Zentralstelle für Altersvorsorge (ZfA) zur elektronischen Übermittlung an das Eidg.

Vorraussetzung für die Übermittlung der Daten an die ZfA ist die ausdrückliche Zustimmung des Versicherungsnehmers und die Angabe aller für die Übermittlung der Daten notwendigen Zusatzinformationen (z.B. Steuernummer, Ort der Geburt, Nationalität). Um den Abzug von Sonderausgaben geltend zu machen, muss der Anhang "Vorsorgeaufwand" dem Steueramt in der Erklärung vorgelegt werden. Die Steuerbehörde überprüft von Amtes wegen, welcher Zuschuss für den Versicherungsnehmer vorteilhafter ist.

Dabei wird die Steuerbelastung ohne und mit dem Vorsteuerabzug vom steuerpflichtigen Gewinn gegenüberstellt. Ist die festgestellte Abweichung kleiner als der Bonus, bleibt sie bei der Bonuszahlung erhalten. Wenn der Unterschiedsbetrag höher ist als der Bonus, führt dies zu einer Erstattung. Jedenfalls geht das Steueramt davon aus, dass die Freibeträge beansprucht wurden.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Steueramt. Auch wenn der Betrag allein durch die Zuschüsse gedeckt ist, muss ein bestimmter Mindestbetrag gezahlt werden. Ab 2005 wird der Grundbetrag gleichmäßig 60 ? pro Jahr betragen. Es sind die Staatszulagen zu beantragen. Der ZMV sendet dem Versicherungsnehmer dann alljährlich eine "Information über die Angaben des beantragte Zuschusses" zur Überprüfung und Benachrichtigung über etwaige Änderungen.

Das Einverständnis zur automatisierten Datenübertragung mündet in die Weitergabe der betreffenden Angaben an das Steueramt zur Beitrags- und Vergütungsabrechnung. Der ZMV teilt der Zentralen Rentenversicherung (ZfA) nach entsprechender Zustimmung und Bekanntgabe der Steuernummer automatisch die gezahlten Rentenbeiträge mit. In Ermangelung einer Zustimmung können die Rentenbeiträge nicht als Sonderausgabe beim Fiskus eingefordert werden.

Im Falle einer schädigenden Nutzung werden die in der Pensionskasse vorhandenen Freibeträge und die eventuell eingeräumten Steuervergünstigungen von dem von der auszahlenden Stelle ausgezahlten Betrag durch Abzug von Sonderausgaben abgezogen und an die auszahlende Stelle erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann hier die Aufschiebung des Rückzahlungsbetrags erfolgen.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema