Schulden bei Trennung

Trennungsschulden

Sie als Ehefrau sind grundsätzlich nicht für die Schulden verantwortlich, die Ihr Partner in seinem Namen macht! das Kalenderjahr der Trennung nur gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen. Streitigkeiten zwischen Ehepartnern außerhalb des ehelichen Güterrechts nach Trennung und Scheidung. Die Trennung oder gar Scheidung ist nicht nur eine psychische Belastung, sondern kann auch zu finanziellen Missgeschicken führen. Verschuldung nach Trennung, gemeinsamer Anwalt, Scheidung erst nach drei Jahren Trennung?

Ehegattenhaftung auch nach der Trennung

Wenn ein Ehepartner einen Stromliefervertrag abschließt, ist der andere Ehepartner mitverantwortlich. Selbst wenn sich die Ehepartner voneinander lösen und einer von ihnen aus dem Ehehaus umzieht, wird der Ehepartner nicht zwangsläufig von der Haftpflicht befreit. Im vorliegenden Artikel beschäftigen wir uns mit einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sowie weiteren interessanten Fragestellungen zur Ehepflicht.

Das Urteil des BGH basiert auf folgendem Fall: Ende 2008 hat der Mann einen Stromversorgungsvertrag mit einem Energieversorger für die Wohneinheit, in der auch seine Frau wohnte, abgeschlossen. Etwa ein Jahr später trennte sich der Ehegatte, wohnte aber zunächst zusammen im Ehehaus (sog. "Trennung von Tabelle und Bett").

Die Frau ist nach sechs Jahren ausgezogen, während der Mann allein in der Ferienwohnung war. Der Stromversorger kündigte den Vertrag einige Zeit später. Die Stromversorgerin wandte sich nun an seine Frau und bat sie, die ausstehende Zahlung zu leisten. Sie lehnte es ab, diese Schulden zu begleichen und behauptete, sie müsse nur die Elektrizitätskosten bezahlen, bis sie auszieht.

Ihr Mann hatte in der folgenden Zeit allein in der Ferienwohnung gelebt, so dass er den von da an konsumierten elektrischen Energiebedarf bezahlen musste. Mit dem Vertragsabschluss hat der Mann seine Frau gegenüber dem Stromversorger mitgeverpflichtet (sog. "Bedarfsdeckungsgeschäft"). In der Folge wurden Mann und Frau zu gemeinsamen Schuldnern des Stromversorgers.

Bei gesamtschuldnerischer Haftung kann der Kreditgeber - in diesem Beispiel der Stromversorger - wählen, gegen welchen Einzelschuldner er eintritt. Damit konnte er die Frau auch problemlos in die Adhäsion mitnehmen. Umstritten war in diesem Zusammenhang die Fragestellung, ob die Trennung der Ehepartner und das anschließende Ausscheiden des Ehepartners dazu führen würde, dass sie von der gemeinsamen Schuld befreit wird und nur der Ehepartner für die Schulden aus dem Stromversorgungsvertrag nach ihrem Ausscheiden aufkommt.

Das liegt auf der Hand: Solange die Ehepartner nicht voneinander abgetrennt sind, können sie sich im Grunde durch "daily business" einbringen. Als der Vertrag mit dem Stromversorger abgeschlossen wurde, wohnten die Ehepartner noch zusammen in ihrem Ehehaus. Der Stromversorgungsvertrag ist ein Dauerliefervertrag (sog. Dauerschuldverhältnis) und hängt daher nur vom Abschlusszeitpunkt ab.

wird sie nicht von der gemeinsamen Verpflichtung entbunden - zumal der Stromversorger nichts von der Trennung kannte. Schlussfolgerung: Eine einmal gerechtfertigte Gesamtverpflichtung für Fortführungsverpflichtungen aufgrund eines Deckungsgeschäftes endet nicht von selbst. Stattdessen ist der Vertragspartei die Trennung frühzeitig anzuzeigen oder der Auftrag zu kündigen. In der Bestimmung heißt es, dass jeder Ehepartner den anderen durch gewisse Transaktionen mitverpflichtet - es sind also die Schulden beider Ehepartner von vornherein.

Dem Ehepartner, der den Ehevertrag abschließt, kommt somit eine doppelte Rolle zu: einerseits als Vertragspartei und andererseits als Vertreter des anderen Ehepartners. Grundvoraussetzung dafür ist, dass zum Vertragsabschluss eine effektive Heirat vorliegt und die Ehepartner nicht (dauerhaft) von einander abgetrennt sind. In einem Einrichtungshaus kauft sie einen neuen KÃ?chentisch fÃ?r ihr legitimes Zuhause.

Die Tabelle ist für 300 EUR zu haben und deckt sich mit dem Lebensstil der beiden Ehepartner. Die Verkäuferin im Möbelgeschäft sagt nicht, dass sie den Spieltisch für ihre legitime Eigentumswohnung bräuchte. Ist das Einrichtungshaus nun auch in der Lage, vom Ehemann eine Bezahlung zu fordern, wenn die Frau ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat?

Ja, weil die Frau nicht sagen muss, dass sie überhaupt ist. Die Ehegatten sind verpflichtet. Das heißt, die Frau fungiert zum einen als Vertragspartnerin des Möbelhauses und zum anderen als Stellvertreterin ihres Mannes. Natürlich haften Sie nicht für alle Schulden! Eine Haftung besteht nur insofern, als das Unternehmen "zur Abdeckung des Lebensbedarfs" dient.

Dazu gehören der alltägliche Kauf von Lebensmitteln, notwendiger Kleidung, ärztliche Betreuung, Zahlung für Reparaturen durch Handwerker, Kinderspielzeug, Schulhefte, etc. Doch: Dieses Unternehmen muss auch "angemessen" sein. Eine solche Transaktion ist angebracht, wenn sie von einem Ehemann unabhängig und ohne Rücksprache mit dem Ehemann durchgeführt wird.

Erst wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der andere Ehegatte dieser Transaktion zustimmt, ist sie generell angebracht. Beispiel: Fräulein F. möchte die ganze Ferienwohnung renovieren. Aber nicht mehr - wie bisher - mit Möbel aus dem Mittelpreissegment, wie es dem Wohnstandard der Eheleute entsprach, sondern mit Designmöbeln im Gesamtwert von 100.000 EUR.

Mann M. weiss davon nichts und konnte auch diesen Betrag nicht erhöhen; er hätte daher dieser Transaktion nicht zugestimmt. Doch Vorsicht: Dies muss auch dem Vertrags-partner bekannt sein! Bei der Trennung ist zu beachten: Um eine Nachhaftung der getrennten Ehepartner auszuschliessen, sollten vor der Trennung abgeschlossene unbefristete Verträge beendet oder die Trennung und die Erklärung dem Vertragsnehmer mitgeteilt werden.

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