Basisrente 2016 Steuerlich Absetzbar

Grundrente 2016 steuerlich absetzbar

Von der Steuer können Sie bis zu 37.336 Euro abziehen, d.h. Beiträge zur Lebensversicherung, Rürup-Rente oder Riester-Rente können von der Steuer abgezogen werden. Wer bereits 2016 eine Rürup-Rente erhält, muss übrigens nur 72% dieses Betrages auf Lebenszeit versteuern.

So sieht die steuerliche Unterstützung während der Einzahlungsphase aus:

Rürup-Rente: 82% steuerlich absetzbar in 2016

In einem anhaltend zinsgünstigen Umfeld werden Wertberichtigungen und Steuerrückerstattungen zunehmend zum wichtigsten Ertragsfaktor. Die Auswirkungen der Zinsentwicklungen auf die Riester-Rente haben wir in unserer Sondernummer fonds-news im Juli 2016 eingehend behandelt. Der steuerlich abzugsfähige Anteil für die Grundrente beläuft sich in diesem Jahr auf 82%.

Das bisherige Ergebnis der von der DWS vorgeschlagenen Basisrente ist sehr gut. Ähnlich wie bei der Riester-Rente fallen aber auch hier die Ergebniserwartungen aufgrund der Entwicklung des Zinsniveaus. Bis zum 28. Dezember 2016 sind bei der DWS noch weitere steuerpflichtige Zahlungen möglich. Aus Sicht der Anleger sind Nachzahlungen in diesem Jahr aufgrund des durch die Garantie bedingten höheren Anteils von Rentenfonds in den Beständen weniger aufschlussreich.

Daher sind sie derzeit nur dann sinnvoll, wenn der Steuervorteil im Vordergrund der Investitionsentscheidung steht.

In der Steuermeldung müssen Sie die Beträge für die Rürup-Rente festlegen.

Um dies zu erreichen, werden wir uns in diesem Beitrag näher mit dem Problem der Rürup-Renten beschäftigen. Eine Rürup-Pension? Die Rürup-Pension ist gedeckt und nicht ausbezahlt. Die Rüruprente wird im Volksmund auch als " Basisrente " oder "Basisrente" genannt, bei der der Bund den Versicherten besonders unterstützt. Die Altersrente wird erstmals mit 60 Jahren auf Lebenszeit ausbezahlt.

Die Versicherten bezahlen bis zu diesem Zeitpunkt monatlich, einmal ig oder im Jahr. Letzteres ist besonders steuerbegünstigt. Die geleisteten Spenden können in der Einkommenssteuererklärung einbehalten werden. Es ist besonders bemerkenswert, dass der Teil der abzugsfähigen Aufwendungen von Jahr zu Jahr zunimmt. Dadurch wird ein steuerlicher Vorteil geschaffen, von dem die Mandanten gleichermaßen profitiert.

Der Gesamtbetrag der abzugsfähigen Rürupbeiträge steigt um 2 Prozentpunkte. Gegenwärtig sind 84% der geleisteten Vorauszahlungen für 2017 steuerlich abzugsfähig. Der Beitrag wird in der Umsatzsteuererklärung als Sonderaufwand ausgewiesen. Größter Unterscheidungsmerkmal ist jedoch, dass die Riester-Rente durch Zuschüsse subventioniert wird, während Rürup-Rentenanbieter von steuerlichen Vorteilen profitiert. Der Zuschuss für die Riester-Rente wird einmal pro Jahr gezahlt, sofern ein gewisser Prozentsatz einbezahlt wurde.

Für die Rürup-Pension sind die Steuerersparnisse daher deutlich größer. Insbesondere in der Sparphase können Steuervorteile geltend gemacht werden. Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung muss der Versicherungsnehmer das Einkommen bei der Rentenauszahlung besteuern. Auf den ausgezahlten Betrag werden daher Abgaben erhoben. Wer 2017 in den Ruhestand geht, muss heute 74% seiner Bruttorente abführen.

Bis 2020 erhöht sich der Anteil pro Jahr um 2 Prozentpunkte, bis 2040 um 1 Prozentpunkt. Die Bruttorente muss daher ab 2040 zu 100 % besteuert werden. Kalkulieren Sie jetzt Ihre Steuerrückerstattung!

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema