Wie wird Direktversicherung Versteuert

Die Besteuerung der Direktversicherung

Wenn die ausgezahlten Renten steuerfrei waren, musste der Kläger die Kapitalabfindung versteuern. Außerdem müssen Sie die betriebliche Altersversorgung versteuern. Inwiefern muss ich sie im Alter versteuern? Die Mitarbeiter können über das Modell "Direktversicherung" an der "Riester-Förderung" teilnehmen.

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Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Unternehmer (Versicherungsnehmer) für das gesamte Arbeitsleben des Mitarbeiters (Versicherter) abschliesst, aber im Falle eines Versicherungsfalles, z.B. bei Erreichung der festgelegten Alterslimite oder im Todesfall, sind die Leistungen dem Mitarbeiter oder seinen Hinterlassenen geschuldet ( 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG). Folgende Arten der Direktversicherung kommen in Betracht: Risikolebensversicherung (Versicherungsleistung nur bei Todesfall des Mitarbeiters), Kapitallebensversicherung (Versicherungsleistung bei Laufzeitende ), Rentenversicherung (Versicherungsleistung in Rentenform bei Laufzeitende), Kombi-Risiko- und Kapitalversicherung (Versicherungsleistung sowohl bei Todesfall als auch nach Laufzeitende), Rentenversicherung mit Kapitaloption (bei Laufzeitende können Sie zwischen einer aktuellen oder einer Einmalzahlung wählen).

Eine Kapitallebensversicherung wird nur erfasst, wenn sie eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren hat oder die Kapitaloption erst nach 5 Jahren wahrgenommen werden kann. In der Direktversicherung ist die Unfallversicherung und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht enthalten. Aber auch hier werden gewisse Kombinationsversicherungen bevorzugt, z.B. die Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung (am Ende der vertraglich festgelegten Versicherungszeit hat der Mitarbeiter das Recht auf Beitragsrückerstattung), die Zusatzunfallversicherung in Verbindung mit der Personenlebensversicherung (bei einem Arbeitsunfall steigt die Versicherungsleistung), die Arbeitsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit der Personenlebensversicherung (die Leistung ist außer bei Todesfall und Verfall auch bei Erwerbsunfähigkeit des Mitarbeiters zu zahlen).

Lebensversicherungspolicen, bei denen das übliche Todesfallrisiko und - bereits bei Vertragsabschluss - das Pensionsrisiko ausgeklammert wurden, werden prinzipiell nicht als Direktversicherung bilanziert (BFH, 09.11. 1990 - VI R 164/86, BStBl II 1991, 189). Kapitalversicherungen mit steigendem Sterbegeld können daher nur dann als Direktversicherung erfasst werden, wenn der Deckungsumfang während der ganzen Vertragslaufzeit wenigstens 50% der zugesagten Kapitalleistungen ausmacht ( "R 40b. 1 Abs. 2 S. 3 LStR").

Die Steuerbefreiung nach 3 Nr. 63 EWStG setzt voraus, dass die zugesagte Rentenleistung in Gestalt einer lebenslänglichen Altersrente oder eines Zahlungsplans mit anschliessender lebenslänglicher Altersteilzeit ausgezahlt wird ( 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Altersvorsorgevertragsbescheinigungsgesetzes). Ist diese Bedingung bei der selbständigen Erwerbsunfähigkeitsversicherung erfüllt, so fällt dies auch unter den Geltungsbereich des 3 Nr. 63 StG. Für die nicht mehr benötigte Altersrente, z.B. bei Erreichen des Alters von mindestens 20 Jahren.

Bei befristeten Renten- oder Auszahlungsplänen erhebt die Behörde keine Einwände, wenn die betroffenen Personen das 65. Lebensjahr vollendet haben, die Witwe/Witwer wieder heiratet oder die Austrittsvoraussetzungen entfallen (insbesondere wenn sich die gesundheitliche Situation verbessert oder die Altersbeschränkung erreicht ist). Es ist daher unbedenklich, wenn beispielsweise eine Erwerbsunfähigkeitsrente nur so lange aus der staatlichen Pensionsversicherung ausgezahlt wird, bis eine Alterspension bezogen wird.

Die fortlaufende Anrechnung der Überschussanteile der Versicherten schließt die Steuerbefreiung nach 3 Nr. 63 StG nicht aus. Die verzinslichen kumulierten Überdeckungen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können vor diesem Hintergrund auch am Ende der Versicherungsdauer oder nach Eintreten des versicherten Ereignisses als Kapital ausgezahlt werden. Es gibt keine unzulässigen Beitragsrückerstattungen, da fast nur eine Überbezahlung (zu viel bezahlte Risikoprämien) berichtigt wird.

Der Auszahlungsbetrag ist dann gemäß 22 Nr. 5 StG steuerpflichtig (d.h. bei Inanspruchnahme von § 3 Nr. 63 StG volle Versteuerung der Zahlung gemäß 22 Nr. 5 S. 1 EStG). Der Arbeitgeber/Arbeitnehmer wird im Zuge der Betriebsrente durch eine Kapitalbesteuerung, 40b UStG, steuerbegünstigt.

Dem Mitarbeiter steht eine Gehaltsumwandlung von bis zu 4% der Einkommensschwelle in der gesetzlich vorgeschriebenen Altersversorgung zu. Die Arbeitgeberin muss mit dem Mitarbeiter eine oder mehrere Umsetzungsmethoden vereinbaren. Wird keine Vereinbarung getroffen, kann der Mitarbeiter in jedem Falle den Abschluß einer Direktversicherung fordern. Mit der Anwartschaft auf Gehaltsumwandlung geht die Befreiung von Beiträgen aus einem ersten Arbeitsverhältnis zu einer Unterstützungskasse oder einer Unterstützungskasse gemäß 3 Nr. 63 StG bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage der Rentenversicherung einher. 4.

Darüber hinaus können 1.800 Euro steuerfrei, aber nicht abgabenfrei gemäß 3 Nr. 63 S. 3 St. 3 St GbR, gezahlt werden. Über das "Direktversicherungsmodell" kann der Mitarbeiter auch an der "Riester-Förderung" teilnehmen. Von den einzelversteuerten Zahlungen in die Direktversicherung kann der Mitarbeiter den Zuschlag (Altersvorsorgezuschuss) oder den besonderen Ausgabenabzug (Altersvorsorge - Sonderausgabenabzug) beziehen, ohne einen privaten Vertrag z. B. mit einer Rentenversicherung abzuschließen.

So kann der Mitarbeiter die Steuerschuld wählen, um den Zuschuss zur Altersrente oder den Sonderausgabenabzug für die Altersrente zu bekommen. Nachversicherungsleistungen aus der Direktversicherung sind gemäß 22 Nr. 5 StG als sonstiges Einkommen in voller Höhe steuerpflichtig, sofern sie auf subventioniertem Vermögen beruhen, d.h. nicht nur auf der Versteuerung der Einkommenskomponente (Altersvorsorge - Besteuerung).

Beispiel: Im Jahr 2016 bezahlt Employer A für seine Mitarbeiter EUR 7000. Diese Summe kann ausreichen, um die "volle" Unterstützung durch den Zuschuss zur Altersrente oder den Sonderkostenabzug zu bekommen.

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