Wer sein Geld breit gestreut anlegen will, kommt um eine Anlage in Fonds nicht herum. Denn er tut …
Ombudsstelle Geschlossene Fonds
Bürgerbeauftragter Geschlossene FondsFritz Frantzioch Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. Ombudsmann Geschlossene Fonds e. V.
Ombudsstelle Geschlossene Fonds bekräftigt
Vor kurzem wurde der frühere Vereinsvorstand des Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V., der sich aus Dr. Joachim Seeler (Vorsitzender), Sven Lange, Mario Liebermann (beide Stellvertreter ) und Eric Romba (Schatzmeister) zusammensetzt, wieder gewählt. Der Ombudsmann für geschlossene Fonds ist die Kontaktstelle für Reklamationen im Rahmen von Investitionen in geschlossene Investmentfonds und geschlossene Fonds.
Es ist eine eigenständige Einrichtung zur aussergerichtlichen Beilegung von Einzelstreitigkeiten zwischen Investoren und Managern von offenen Investmentfonds und abgeschlossenen Fonds. Bei Unstimmigkeiten Bei Problemen mit einer Anlage steht den Investoren seit MÃ??rz 2008 der unabhÃ?ngige Ombudsmann fÃ?r geschlossene Fonds zur VerfÃ?gung, der die Anleger bei allfÃ?lligen Unstimmigkeiten unterstÃ?tzt.
Ombudsmänner der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. sind Dr. Inga Schmidt-Syaßen und Dr. Fritz Frantzioch. Unterstützt wird die Schiedsstelle vom Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.. Quelle: Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. nimmt die schiedsrichterliche Aufgabe wahr.
Mit Inkrafttreten der Investitionsschiedsgerichtsverordnung (KASchlichtV) am 21. Juni 2013 trat gleichzeitig mit der Investitionsgesetzgebung (KAGB) in Deutschland ein. Mit den neuen Regelungen ergeben sich zahlreiche Veränderungen gegenüber der bisher gültigen InvSchlichtV (siehe unseren Rundbrief Regulatory Update für Fonds und andere Anlagefonds02/2014). Auch nach der KASchlichtV ist es wie nach der bisherigen Verordnung InvSchlichtV erlaubt, Schiedsgerichtsaufgaben an Privatpersonen zu delegieren.
Die InvSchlichtV sah jedoch nur eine Überführung in den BVI Bund e.V. (BVI) vor. Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. ist nun erstmals auf dem Markt. Nachdem die Geschäftsordnung des OGV bereits am 3. November 2013 an die Anforderungen der CASchlichtV und die dazugehörige Verabschiedung der Geschäftsordnung durch das Bundesfinanzministerium im Konsens mit dem Bundesjustizministerium und dem Bundesminsterium für Lebensmittel, Agrarwirtschaft und Konsumentenschutz angepasst worden war, wurden am 3. Juni 2014 die Vermittlungsaufgaben im Rahmen des KAG auf die seit 2008 bestehende ORGF überführt (siehe auch www.ombudsstelle.com).
Dies ermöglicht es den Anlegern der OGF, Unstimmigkeiten im Hinblick auf ihre Fondsbeteiligung von einer selbstständigen, sachlich und rechtlich einwandfreien Ombudsstelle beseitigen zu lassen. 2. Die OGV konnte vor der Versetzung nur für die dem Verband angehörenden Firmen persönlich vorgehen. Der OGV hat mit der Verlagerung der statutarischen Schiedsgerichtsaufgabe sein Tätigkeitsfeld ausgeweitet, um zukünftig alle Auseinandersetzungen im Rahmen der neuen Sachgüter (offene und geschlossene Typen) nach dem KAG regeln zu können.
Der OGV wird damit zu einer der wichtigsten Kontaktstellen für Investoren, die außergerichtliche Auseinandersetzungen im Rahmen ihrer Investitionen beilegen wollen.