Gesetzliche Rentenversicherung Vergleich

Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Hauptzweck der Rentenversicherung ist die Altersvorsorge. Rentenversicherung: Die Prognose erfolgt im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Rentenversicherung: Maue Rendite ist kein Grund zur Kündigung - Witwenrente: Eine private Rentenversicherung ist ein notwendiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge.

Die gesetzliche Rentenversicherung - Die gesetzliche Rentenversicherung im Einzelnen

Die gesetzliche Rentenversicherung (kurz GRV) wird zwar oft kritisiert, ist aber nach wie vor die Stütze der kompletten Altersvorsorge der Deutschen. Wichtig zu wissen ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung nach einem Redistributionssystem, auch Erzeugungsvertrag genannt, abläuft. Heutige Arbeiterinnen und Arbeiter bezahlen in das Rentensystem, aus dem die heutigen Rentnerinnen und Rentner ihre Rente beziehen.

Die Renten sind in den vergangenen Jahren jedoch in Prozenten zurückgegangen, weil ein Mitarbeiter immer mehr Pensionäre "versorgen" muss. Alle Mitarbeiter sind in Deutschland zur Einzahlung ihrer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichte. Der Rentenversicherungsbeitrag wird auf der Basis des Bruttoverdienstes errechnet. Gegenwärtig ( "2010") muss jeder pensionsversicherte Mitarbeiter einen Anteil von 19,9 Prozentpunkten, bezogen auf das Bruttoverdienst, in die gesetzliche Rentenversicherung einbringen.

Jedoch wird die Haelfte dieses Beitrags vom Dienstgeber bezahlt, so dass der Dienstnehmer "nur" einen Satz von 9,95 Prozentpunkten zahlt. Die Beitragsberechnung erfolgt auf Basis des Bruttoeinkommens, jedoch nicht bis zu einer unbeschränkten Einkunftshöhe. Ähnlich wie bei der Krankenkasse gibt es auch bei der Rentenversicherung die sogenannte Einnahmeschwelle.

Darüber hinaus sind keine weiteren Beitragszahlungen an die Rentenversicherung zu leisten. Selbst wenn der GRV grundsätzlich konstant ist, erhalten die Pensionäre derzeit nur rund 60 % ihres letzten Gehalts als Monatsrente, was zu einer Rentenlücke führt, die nur durch Privatvorsorge, zum Beispiel mit einer Privatrente, geschlossen werden kann.

Das derzeitige Rentenalter beträgt 65 Jahre, wird aber in den kommenden Jahren in kleinen Stufen auf 67 Jahre angehoben. Sie haben jedoch nur dann vollen Anrecht auf eine Pension aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie 45 Jahre in die Pensionskasse einbezahlt haben. Die Höhe der Rentenansprüche der individuellen Bewohner wird mit einem Punktesystem berechnet.

Als Mitarbeiter sammeln Sie für nahezu jede Zahlung in die Pensionskasse sogenannte Ausgleichspunkte. Jede dieser Ausgleichspunkte hat einen gewissen monetären Stellenwert, z.B. 25 EUR, und später errechnet sich die zu beziehende monatliche Pension aus der Vervielfachung der erzielten Ausgleichspunkte und dem dann gültigen Zeitwert.

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