Onvista Fonds

Der Onvista Fonds

die erträge eines ausschüttenden fonds wollen sie reinvestieren. bisher gab es nur eine geringe Bandbreite an diskontierten fonds. Damit ist onvista nur durchschnittlich in Bezug auf den Umfang des Angebots und auch in Bezug auf die Vielfalt der einzelnen Fonds. Ab dieser Woche gibt es einen neuen Fondsbereich auf OnVista. de.

Sie wiederum gehören den Anlegern, die in diese Fonds investieren.

Steuermeldung: Anhäufung ausländischer Fonds Einkommens- / Jahresbescheinigung (Problem mit der Onvista Bank) - Finanzanlage

Den TF-Artikel "Erträge unmittelbar mit reinvestierenden Fonds reinvestieren" habe ich sorgfältig durchgelesen. Bei der Onvista Bank habe ich einen ausländischen Reinvestitionsfonds. Dieses Zertifikat beinhaltet einige meiner Gelder und der Geldbetrag ist weltweit verfügbar 0,00 ?.... Ihre Online-Bank oder Ihr Makler zeigt Ihnen auch die angerechnete Verrechnungssteuer in der jährlichen Steuerbescheinigung an.

Ich habe kein Onvista Depot, deshalb kann ich Ihnen nicht helfen. Sie können dies natürlich auch selbst beim Landesanzeiger tun. de dann auf Fondsdaten auf der rechten Seite anklicken.... Hallo, ist es möglich, dass es sich bei diesen Fonds um ausländische Akkumulationsfonds handeln könnte? In diesem Fall werden die Informationen unterjährig gemeldet und von Ihnen selbst eingegeben.

Daher ist es sinnvoll, mit der Abgabe der Steuerklärung zu warten, bis alle Fonds die Angaben publiziert haben. In meinem Portfolio befinden sich 4 Auslandfonds. Darin heißt es auch, dass "nicht alle Angaben zum Entstehungszeitpunkt vorlagen. Aus rechtlichen Gruenden muss ich jedoch alle Angaben machen.

Aber auch dieses Papier kann nicht neu aufgelegt werden. Statt dessen erhielt ich die Anregung, den Erlös durch ein weiteres Formular namens "Ertragsgutschrift aus Wertpapieren" für die Steuerklärung zu verwenden. Allerdings ist dieses Formular nur bei 2 von 4 meiner Fonds verfügbar, da die Informationen noch nicht an die Hausbank übermittelt wurden.

Ganz zu schweigen davon, wie viel Verrechnungssteuer hier gezahlt wurde. Doch selbst wenn ich all diese vier Dokumente (eines für jeden Fonds) hätte, würde ich nicht wissen, wie ich es in den KAP der Steuerklärung eingeben soll. Die Preise von 3 der Fonds sind zwischen 8 und 10% angestiegen. Muss ich das nicht auch dem Fiskus melden?

Sie liegen weit über den wenigen Euro, die im Beleg als "Ausschüttungsbetrag pro Aktie" inbegriffen sind. Zu Ihrer Information: ja! zwei meiner 4 reinvestierenden Auslandsfonds sind ETF' s und zwei sind normal verwaltete Fonds. Muß ich in meiner Einkommensteuererklärung für börsengehandelte Fonds wirklich gar nichts deklarieren? hier und allein in der Parallel-Post hat markusb78 geschrieben: "Zumal ich nicht nur auf Dividendenerträge, sondern auch auf übliche Kurssteigerungen Steuern zahlen muß.

Die Deadline ist der 31.08. Kurz gefasst bedeutet das, dass die börsengehandelten Fonds steuerrelevant sind? Ka schrieb: Bedeutet das, dass er später nichts mehr melden muss, sondern der Verrechnungssteuer unterworfen ist? Die Passage mit Kapitalertragsteuer dient nur zur Information, vgl. Fußnote 7 des Bundesanzeigers: kein fiktiver Steuerzufluss, keine Kapitalertragsteuer wird abgezogen", schreibt markusb78: "Eine Kurzfrage: Sind die börsengehandelten Fonds steuerrelevant?

  • Der Betrag von 6,77 EUR pro Einheit muss für DB x-tracker II Euroraum (LU0290355717) in der Steuermeldung 2016 erfasst werden. Und 2 weitere Fonds sind für 2016 nicht von Bedeutung, da ich erst nach dem Bilanzstichtag eingekauft habe und der nächstfolgende Termin erst 2017 kommt.

Das hat markusb78 geschrieben: Wenn ich das jetzt richtig verstehe, habe ich für die Steuern 2016: Und 2 weitere Fonds sind für 2016 nicht wichtig, weil ich erst nach dem Bilanzstichtag eingekauft habe und der nächstfolgende Termin erst 2017 kommt. Eine dieser Aussagen enthält keine Angaben zur bezahlten Verrechnungssteuer, sondern lautet: "Bei teilweiser Wiederanlage kann die Steuerschuld durch die Barausschüttung ausgeglichen werden.

Eine allfällige anfallende Verrechnungssteuer wurde in diesen Faellen bereits bei der Verteilung beruecksichtigt. "Für mich heißt das, dass ich keine Verrechnungssteuer an die Steuerbehörden abführen kann. Habe ich das richtig gesehen? markusb78 schrieb: Aber dass die Dame von der Hausbank das nicht wirklich ausdrücken konnte.

Falls die Bank ihre eigenen Dokumente nicht versteht, ist dies oft die (unprofessionelle und darüber hinaus falsche) Antwort. markusb78 schrieb: "Auf einer dieser Aussagen gibt es keine Informationen über die gezahlte Verrechnungssteuer, aber es heißt: "Bei teilweiser Wiederanlage kann die Steuerschuld durch die Komponente Barausschüttung ausgeglichen werden. Eine allfällige anfallende Verrechnungssteuer wurde in diesen Faellen bereits bei der Verteilung beruecksichtigt.

"Für mich heißt das, dass ich keine Verrechnungssteuer an die Steuerbehörden abführen kann. Wenn Sie zusätzlich zur Bescheinigung über die Steuererklärung auch Einkünfte aus ausländischen reinvestierenden Fonds angeben, weil sie dort (noch) nicht erfasst sind, dann können Sie auch die von den Fonds anfallende Verrechnungssteuer einfordern. Sie finden diesen Betrag auch im Amtsblatt.

Ich muss die Angaben aus dem Bundesblatt übernehmen. Ich habe jedoch irgendwann einmal gehört, dass das Steueramt die Verrechnungssteuer nur dann anerkennt, wenn dies im Originaldokument der Hausbank vermerkt ist. Dementsprechend werden die Steuerbehörden dies wahrscheinlich nicht akzeptieren, wenn ich nur auf die Angaben im Bundesgesetzblatt verweise. Mal schauen, was das Steueramt sagt. markusb78 schrieb: "Ich habe aber irgendwann einmal gehört, dass das Steueramt die Verrechnungssteuer nur dann annimmt, wenn dies im Originaldokument der Hausbank steht.

Dementsprechend werden die Steuerbehörden dies wahrscheinlich nicht akzeptieren, wenn ich nur auf die Angaben im Bundesanzeiger verweise. Mal schauen, was das IRS sagt. Haben Sie beispielsweise eine Obligation aus Portugal in Ihrem Konto und wurden 15 Quellensteuern zurückbehalten, müssen Sie dies in der Regel im Bankeinzug der Zinsen vorweisen.

Mit ausländischen Reinvestitionsfonds hatte ich nie Schwierigkeiten, die Verrechnungssteuer auf der Grundlage des Ausdruckes im Bundesblatt gutgeschrieben zu kriegen. Bei Ihnen ist jedoch keine der beiden Fonds quellensteuerpflichtig, es gibt also nichts zu zählen.

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