Holzfonds sind vor dem Hintergrund niedriger Sparzinsen sowie kriselnder Schiffsfonds und …
Kündigungsfrist Offene Immobilienfonds
Mitteilungsfrist für Offene ImmobilienfondsHalte- und Ankündigungsfristen für Offene Immobilienfonds einhalten
Viele Investoren halten den Wert einer Liegenschaft für stabil. Aber viele Sparende können es sich nicht erlauben, in eine Liegenschaft zu investier. Daher investiert er abwechselnd in Offene Immobilienfonds. Durch den Anteilserwerb an Offenen Immobilienfonds besteht die Chance, in ein breites Spektrum von Objekten (meist Gewerbeimmobilien) mit geringen Beträgen zu investieren. 2.
Während die Rücknahme von Anteilen an anderen Anlagefonds wie Aktien-, Renten- oder gemischten Fonds zu jedem Zeitpunkt möglich ist, müssen Investoren in Offene Immobilienfonds Halte- und Rückgabefristen einhalten. Neukäufer von Immobilienfonds haben eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten, bevor sie ihre Fondsanteile ausgeben. Darüber hinaus ist beim Verkauf von Anteilen eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einzuhalten, obwohl der Investor bereits während der Mindesthaltedauer von zwei Jahren Kündigungsfrist einräumen kann.
Weil der Mietvertrag oft an die Entwicklung der Verbraucherpreise geknüpft ist, können Offene Immobilienfonds auch einen Inflationsschutz anbieten. Laut BVI haben Offene Immobilienfonds in den letzten zehn Jahren eine durchschnittliche Jahresperformance von 3,2 Prozentpunkten erzielt. Investoren müssen beim Ankauf mit einem Einmalaufwand für den Fonds zum Zeitpunkt des Kaufs kalkulieren, der an den Anlageberater ausbezahlt wird und die Anfangsrendite spürbar mindern kann.
Bei der Rückgabe von Fondsanteilen entstehen in der Regel keinerlei Mehrkosten.
Offene Immobilienfonds: Kündigungsfrist auch für die fondsgebundenen Lebensversicherungen
Offene Immobilienfonds waren in der Vergangenheit eine der populärsten Investitionsformen in Deutschland. Das hat sich nach der Zahlungsunfähigkeit der Lehman-Gruppe geändert, als der Großteil der offen stehenden Investmentfonds in Bedrängnis geraten ist und sich nun in Liquidation befinden. In der Folge hat der Gesetzgeber gehandelt und mit dem Kapitalmarktgesetz eine Mindesthaltedauer von 24 und eine Kündigungsfrist von 12 Monaten festgelegt, um den Anlegerschutz zu stärken und das Funktionieren des Kapitalmarktes zu verbessern.
Das ist aus Anlegersicht durchaus zu begrüssen, da es durch den Entzug von liquiden Mitteln die Liquidation in einem gewissen Maße in absehbarer Zeit verhindern kann. Zahlreiche anteilgebundene Lebens- und Rentenversicherungspolicen legen im Fondsbasket in offene Immobilienfonds an. Der Versicherungsvertrag kann vom Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
Der Rückkaufswert ist somit zur Zahlung fällig und wird in der Regel von den Versicherern sofort ermittelt und ausbezahlt. Das ist nicht mehr nötig, wenn der Versicherungskorb offene Immobilienfonds enthält. Befinden sich die betreffenden Mittel in Liquidation, wird der Garantienehmer darüber informiert, dass die Zahlungen erst nach Zahlung durch den freien Fond geleistet werden.
Bei Nicht-Liquidation des Sondervermögens wird dem Garantienehmer jedoch mitgeteilt, dass der auf den freien Sondervermögen entfallende Teil der Deckungssumme nicht ausbezahlt werden kann, sondern dass nur die Anteilscheine auf ein zu bezeichnendes Wertpapierdepot überwiesen werden. Ist er selbst Eigentümer der Aktienzertifikate, kann er kündigen, wodurch sich die Fragestellung ergibt, ob er bei Überschreitung und Ablauf der Befreiungsgrenzen eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten nachzuweisen hat oder ob er nur die 12-monatige Kündigungsfrist hat.
Bei Altverträgen vor dem 1. Januar 2013 ergibt sich auch die Fragestellung, ob der betreffende Versicherer nicht gezwungen gewesen wäre, auf diese Änderung des Gesetzes zu verweisen und gegebenenfalls eine Neuzuteilung des Fondskorbes zu empfehlen.