Wenn von sicheren Geldanlagen die Rede ist, werden neben Festgeld und Tagesgeld auch immer …
Krankenversicherung auf Direktversicherung Auszahlung
Die Krankenversicherung bei der Auszahlung der DirektversicherungDie Beitragsverpflichtung ist verhältnismässig und führt zu keiner grundsätzlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinn eines "Drosselungseffektes". Die Mitwirkungspflicht verletzt nicht den rechtmäßigen Schutz der Rechtssicherheit. - Die Doppelverpflichtung ist "anteilig". - Die Doppelbeitragspflicht führt nicht zu einer "grundsätzlichen" Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse.
Mittlerweile ist einige Zeit vergangen und in einer der zuletzt bekannt gewordenen gerichtlichen Urteile wurde entschieden, dass eine Doppel-Krankenversicherungspflicht, sowohl bei der Zahlung von Beiträgen als auch bei der Zahlung von Kapital, nicht per Gesetz verbieten. Erfreulich ist aber auch, dass bei Erstversicherungen, die vom Mitarbeiter bei einem Stellenwechsel oder aus anderen Motiven allein weitergeführt werden, die Krankenversicherung nur eine verhältnismäßige Mitwirkungspflicht geltend machen kann (Az. 1 BvR 1660/08, Urteile vom 29. 09. 2010).
Der Teil der Vergütung, der sich proportional an der persönlichen Weiterführung des Mitarbeiters orientiert, ist weiterhin von den Beiträgen befreit. Andernfalls müssen Sie trotzdem Beitragszahlungen leisten, auch wenn Sie diese weiterhin vertraulich vornehmen! Diese ist seit dem 01.01.2011 in Kraft, aber die Pflicht zur Beitragszahlung besteht nur für alle bis zum Überschreiten der Einnahmeschwelle.
In der Krankenversicherung im Jahr 2013 sind das 3.937,50 EUR pro Monat, 47.250 EUR pro Jahr. Die Höchstbeiträge werden bis zu diesem Bruttoverdienst in der GKV errechnet. So: Wird die Monatsarbeitsentgeltgrenze von 3.937,50 EUR mit allen relevanten Einkommenskomponenten übertroffen, verbleibt der Überschussbeitragsfreiheit. Das ist vor allem dann vorstellbar, wenn die Ausschüttungsphase während des Arbeitslebens eintritt.
Die zehnjährige Frist läuft in diesem Fall ab dem ersten des auf die Zahlungfolgenden Monats. Übersteigt der Lohn der versicherten Person während dieser Zeit die Einkommensschwelle, werden zunächst keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der Pauschalleistung gezahlt. Sollten Sie jedoch weniger Geld erhalten oder später in den Ruhestand treten und nicht mehr über der Einkommensgrenze stehen, sind die Zahlungen wieder eintrittspflichtig.
Das liegt daran, dass die Pflicht zur Beitragszahlung auf zehn Jahre verlängert wird und sich Ihr Gehalt während dieser Zeit ändern kann. Ein Beitrag an die Krankenversicherung entfällt, wenn der aufgeteilte Beitrag 1/20 des Monatsbezugswertes nach 18 Abs. 1 SGB IV nicht überschreitet. Im Jahr 2013 sind das 2.695 EUR pro Monat.
Ein Zwanzigstel davon sind 134,75 EUR. Eine Beitragsverpflichtung kann dagegen eintreten, wenn 1/120 des Gesamtbetrags (ggf. zusammen mit anderen Rentenzahlungen) die Monatsgrenze für die Beitragsverpflichtung von 1/20 des Referenzbetrags von 134,75 EUR übersteigt. Infolgedessen sind " kleine " Direktversicherungspolicen bis zu einer Ausschüttungssumme von rund EUR 1.000,- ohne weitere Betriebsrente weiterhin von den Beiträgen befreit.
Um festzustellen, ob der Wert von 134,75 EUR pro Monat übersteigt, werden alle Vorteile aus der beruflichen Vorsorge addiert. Bei einer Direktversicherung über 6000 EUR (6.000 EUR = 50 EUR pro Monat) und einer monatlichen Firmenrente aus einer Pensionskasse von 100,00 EUR pro Monat übersteigen Sie die Obergrenze von 134,75 EUR um 15,25 EUR pro Monat (da für die Kalkulation 150 EUR verwendet werden).
Daher sind beide Zahlungen zuschlagspflichtig! Im Todesfall des Versicherten gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens: Stirbt der Haftpflichtige während der Zehnjahresfrist, erlischt auch die Verpflichtung zur Beitragszahlung zu diesem Zeitpunkt. 3. Es gibt keine Beitragszahlungen der Nachkommen. Ist der Haftpflichtige vor der Zahlung gestorben und wird diese an einen Überlebenden geleistet, so gilt für diesen die gleiche Rechtsgrundlage.
Eine Beitragsverpflichtung kann daher eintreten, wenn 1/120 des Gesamtbetrags (ggf. zusammen mit zusätzlichen Rentenzahlungen) die Monatsgrenze für die Beitragsverpflichtung von 1/20 des Referenzbetrags von 134,75 â? Noch ein abschließender Überblick: Wie Sie wissen, restrukturieren sich die Krankenversicherungen auf Ihre Rechnung - und das durch vollständig "legale", höchste gerichtlich anerkannte, politische Entscheide.
Aus der Direktversicherung - bei ihrer Gründung sicher gut gemeint - ist ein reines Abzockmodell geworden, das auch aufgrund von Krankenkassenbeiträgen, Abgaben, Solidaritätszuschlägen und Teuerung hochgradig ineffizient ist. Vor dem Abschluss einer Direktversicherung sollten Sie also sorgfältig abwägen, ob Sie einen Gold-Sparplan abschliessen oder für den monatlichen Preis 1 Unze Edelmetall einkaufen.