Wenn von sicheren Geldanlagen die Rede ist, werden neben Festgeld und Tagesgeld auch immer …
Forex Schweiz
Devisen SchweizMuß ich auf meine Devisengewinne in der Schweiz Steuer bezahlen? Bargeld, Kapitalertragsteuer, Forex
Einkünfte aus Kapitalanlagen sind verrechnungssteuerpflichtig, jedoch nur, wenn der Makler seinen Wohnsitz ebenfalls in der Schweiz hat. Der australische Makler zum Beispiel wird mit Sicherheit keine Quellensteuer an die Schweizer Steuerbehörden zahlen. Wer sich jedoch als Tageshändler selbstständig macht, muss sich immer bei der SVA seines Kantons (Sozialversicherungsanstalt) melden.
Wenn sie Ihre selbständige Tätigkeit annehmen, müssen Sie Sozialabgaben und Einkommensteuern auf Ihre Nettogewinne abzüglich Verlusten und Produktionskosten zahlen. Wenn Sie Ihre Unabhängigkeit als Tageshändler nicht anerkennen (haben Sie sich bei mir im Kanton Schaffhausen abgewiesen), schulden Sie nur die Einkommensteuer. Sie müssen jedoch immer noch Steuern auf Ihr Kapital zahlen, aber die Vermögensteuer ist so niedrig, dass sie im Verhältnis zum Ertrag, der zum Kapital geführt hat, keine Rolle spielt.
Devisengewinne aus dem direkten Handel mit Devisen oder über CFDs, Zinsswaps etc. sind Anlageerträge und unterstehen somit der schweizerischen Verrechnungssteuer. Seit einem Jahr leben Sie in der Schweiz, deshalb muss alles in der Schweiz für Steuerzwecke erledigt werden. Auskünfte über Zulagen, Befreiungen etc. erteilt Ihnen gern das Bundesamt für Steuern.
CFD- und Devisenhandel
Der Kurs unterliegt den Bedingungen der Webseite und ist unverbindlich. Für die Schulungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Webseite. Der Kurs unterliegt den Bedingungen der Webseite und ist unverbindlich. 17.07.2018 - 15:10 Uhr (Werbemitteilung): Der DAX tritt seit Anfang dieser Handelswoche auf der Überholspur. 17.07.2018 - 07:20 Uhr (Werbemitteilung): Investoren auf beiden Seiten der....
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Steuer: Steuern: Als Vollzeit-Tageshändler in die Schweiz?
Steuer: Steuern: Als Vollzeit-Tageshändler in die Schweiz? Ich bin seit einiger Zeit ein Tageshändler (Futures/Forex), der mit meinem eigenen Bargeld handelt. Umzug in die Schweiz im Monat November (Aufenthaltsbewilligung beantragt) und möchte wissen, welche Abgaben für mich fällig sind und zu welchem Satz (für die 3 Monate).
Ich habe in einem anderen Thema über den Begriff "Wertpapierhändler" und die damit verbundene Steuerschuld nachgelesen.