Beiträge Direktversicherung Sozialversicherungspflichtig

Direktversicherungsbeiträge Sozialversicherungspflichtig

Sozialversicherungszweigen. Der Beitrag ist für Sie als Rechnungssteller und. Auch die Leistungen sind sozialversicherungspflichtig. Die Direktversicherungsbeiträge sind steuer- und beitragsfrei. Der Differenzbetrag ist sozialversicherungspflichtig für den Monat August.

Der Pauschalbetrag der Direktversicherung nach dem AltEinkG: Fragestellungen und.... - Hennie M-Meißner

Seit Jahrzehnten war die kapitalgedeckte Direktversicherung das erfolgreiche Modell für die berufliche Vorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen. Der Band stellt die komplexe Übergangslösung für "Altfälle", die daraus resultierenden Fragestellungen und den Stand der Beantwortung dar. Der Unterschied zwischen alten und neuen Verträgen einschließlich Novationsfällen, die Trennung zwischen alten und neuen Zusagen, besondere Merkmale der Trennung zwischen alten und neuen Zusagen, die sogenannte Waiver-Erklärung, die Reproduktionsverordnung alt/neu, die durchschnittl.

Die Präsentation wird durch praxisnahe Prüflisten, einen umfassenden Fragen- und Antwortkatalog, Dokumentvorschläge, Auszüge aus Gesetzen etc. abgerundet.

Betriebsrente für geschäftsführende Gesellschafter

Als Teil der Betriebsrente1 können die Mitarbeiter die betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen. Einige Personengruppen können jedoch aufgrund ihrer Position im/am Betrieb nicht klar als Mitarbeiter beurteilt werden. Entscheidend sind nur der tatsächliche Inhalt des Unternehmens und die konkrete Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer3. Die gute Neuigkeit: Die betriebliche Altersversorgung steht auch diesen Personen prinzipiell offen!

Weil die Gefährdung von Schein5 zum Zwecke der ungerechtfertigten Vermögensübertragung auf Kosten anderer (Minderheits-)Aktionäre, Unternehmensgläubiger und - im Falle von Körperschaften - in Gestalt von sogenannten versteckten Ausschüttungen6 auf Kosten der Finanzverwaltung liegt, werden höhere Ansprüche an die Ausgestaltung und den Umfang aller Verträge mit der Firma erhoben. Der geschäftsführende Gesellschafter7 ist durch das Zusammenfallen mehrerer Aufgaben in einer einzigen Persönlichkeit gekennzeichnet: als Partner, als Organisation, als "sein" Unternehmen und als Mitarbeiter.

Im allgemeinen gesprochen ist ein geschäftsführender Direktor eine Persönlichkeit, die die Geschäftstätigkeit eines Betriebes führt. Diese Firma kann ein Einzelfirma, eine Partnerschaft oder eine Aktiengesellschaft sein. Der Begriff "Geschäftsführer" bedeutet in der Gesellschaftssprache das Leitungsorgan einer GmbH8. Der Geschäftsleiter unterliegt in der Regel den Anweisungen der Hauptversammlung, während der Verwaltungsrat einer AG die Geschäftsführung in eigener Verantwortung wahrnimmt9. Im Gegensatz zum externen Geschäftsleiter einer Aktiengesellschaft ist die GGF auch Anteilseigner, d.h. Teil des Entscheidungsorgans der AG.

Die GGF ist - über ihre reine Aktionärseigenschaft hinaus - als kontrollierend zu betrachten, wenn sie in der Lage ist, Entscheidungen der Firma herbeizuführen10 und diese als gesetzliche Vertreterin der Firma umzusetzen. Doch: Ein Interessenkonflikt zwischen dem gewährenden Unternehmen und dem Begünstigten (wie bei "ausländischen" Mitarbeitern) besteht hier nicht mehr. Die Steuerbehörden haben mehrere Beurteilungskriterien entwickelt, wann ein GGF als kontrollierend einzustufen ist12, so dass eine Kontrolle vorliegt, wenn ein Anteilseigner mehr als 50 Prozent an der Firma hält.

Eine GGF mit der Stimmenmehrheit13 kann: auf Hauptversammlungen maßgeblichen Einfluß nehmen, sie zum Abschluß von Rechtsgeschäften zwingen, deren inhaltliche Ausgestaltung festlegen und unpopuläre Instruktionen sperren, den Vertragsinhalt zwischen ihr und der Firma mitbestimmen. Derartige Sonderfälle wären z.B.: das Halten einer Sperr-Minderheit, die vorliegt, wenn für die Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit14, ähnliche Belange mehrerer Aktionäre, mit denen im Einzelnen ein wesentlich eingeschränkter maßgeblicher Einflussnahme möglich ist15; Neben einer direkten Teilnahme kann die GGF die Kontrolle über die Firma auch durch indirekte Beteiligungsgesellschaften wahrnehmen, da die Aktien in solchen Anlässen zusammengelegt werden.

Der Sozialversicherungszwang - und hier vor allem die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung der GGF - hängt von seiner Stellung im Konzern ab. Die weisungsgebundenen und in die Gesellschaft integrierten, d.h. an Form, Zeitpunkt, Ort u. Zeitdauer der Tätigkeit16, werden als Abhängigkeit angestellt; die Pensionsversicherungspflicht für externe Geschäftsführer ergibt sich in der Regel aus der Weisungsgebundenheit gegenüber der Hauptversammlung.

Bei der GGF kann die Abhängigkeits- oder Selbständigkeitsfrage nicht immer klar beantwortet werden17. So schliesst beispielsweise eine Blockademinorität einer GGF - im Prinzip ein Hinweis auf ein Abhängigkeitsverhältnis - ein Abhängigkeitsverhältnis nicht von vorneherein aus, wenn der geschäftsführende Direktor in der Konkretisierung seiner Tätigkeit an die Anteilseigner als Ganzes bindet18. Zum anderen sollte bei einem erheblichen unternehmerischen Risiko nicht allein die Beteiligung am Arbeitsprozeß entscheidend sein19.

In der Gesamtbetrachtung müssen alle Charakteristika und das gesamte Bild der durchgeführten Aktivität daraufhin überprüft werden, ob der GGF in seiner Funktionsweise von der Allgemeinheit abhängt. Die externe Geschäftsführerin und die nicht kontrollierende GGF sind aufgrund ihrer unselbständigen Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Die marktbeherrschende GGF ist dagegen in den Sparten Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungen von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

Mangels staatlicher Sozialversicherungspflicht ist dies unbedingt erforderlich! Für Einzelunternehmer und Partner einer Partnerschaft ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die steuerlichen Vorsorgemöglichkeiten begrenzt sind. Ursächlich hierfür ist das Fehlen eines Trennungsprinzips, wie es bei Rechtspersonen und ihren Aktionären der Fall ist, wo die Rechtsperson und ihre Aktionäre streng getrennt sind und beide als eigenständige Haftungsgegenstände betrachtet werden.

Die Versorgungszusagen einer Personenhandelsgesellschaft an ihre Aktionäre sind privatrechtlich gültig und bewirken die Entstehung einer zwingenden handelsrechtlichen Vorschrift. Die Versorgungszusage ist jedoch steuerlich als Entgelt des Aktionärs für seine Arbeit im Dienste der Firma im Sinne des 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StG zu betrachten und darf daher den steuerpflichtigen Ertrag nicht vermindern. Bei Versorgungszusagen oder dem Abzugs von Beiträgen zu Unterstützungseinrichtungen, Direktversicherungen, Rentenfonds und Rentenfonds als Betriebsausgaben.

Die Steuerzulässigkeit erfordert jedoch gewisse Voraussetzungen, die generell erfüllt sein müssen (unabhängig vom Begünstigten - Mitarbeiter, externer Geschäftsführer oder Controlling GGF). Bei der Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung werden die Direktzusagen und Vorsorgeeinrichtungen, die nachgeschaltet sind, sowie die Direktversicherung, die Rentenversicherung und die Rentenversicherung, die bereits in der Sparphase versteuert werden25, berücksichtigt.

Zu den Umsetzungen gehören vor allem die steuerrechtlichen Gesichtspunkte, da diese Steuerveranlagung einen wesentlichen Einfluss auf die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung für das Unternehmen selbst und für den GGF hat. Hinzu kommt für die Firma der Abzug von Betriebsausgaben oder die Verhinderung einer versteckten Ausschüttung26. Die Finanzierung der Pensionsverpflichtung erfolgt im Unternehmen durch die Zuführung von Beiträgen in der Sparphase, um für die Ausschüttungsphase genügend Eigenkapital zu erwirtschaften.

Zuerst ist die Zulassung anhand der Anforderungen des 6a StG zu prüfen: 2 StDV beträgt28, für die bürgerliche Rechtswirksamkeit von Versorgungszusagen an alleinige Geschäftsführer oder GGF ist für die Wirksam- keit des Aktionärsbeschlusses auf eine effektive Streichung des Selbstkontrahierungsverbots nach 181 BGB zu achten, die Textform nach 6a Abs. 1 Nr. 3 StG ist zu wahren, ferner sind die Versprechen an GGF auf ihre Ursache zu überprüfen.

Wenn es jedoch einen rechtlichen Grund dafür gibt, ist es eine versteckte Gewinnverteilung. Eine versteckte Ausschüttung - wie sie von der Debeka (§ 3 Nr. 65 EStG) übernommen wird - erfolgt nicht. Direktversicherungspolicen für GGF sind grundsätzlich den gleichen Grundsätzen der Angemessenheit unterworfen wie Pensionsverpflichtungen.

Weil in diesen Faellen auch die Umwandlung der aufgeschobenen Entschaedigung durch den Beguenstigten moeglich ist, kann der Mitarbeiter anstelle der Steuerbefreiung gemaess § 3 Nr. 63 S. Der Abzug von Sonderausgaben gemäß § 3 Nr. 63 S. und 2 UStG. Die kontrollierende GGF gehört jedoch nicht zum Kreis der Begünstigten des 10a StG, denen § 3 Nr. 63 S.

Es wird auf 2 EWStG verwiesen. Das Mitwirken eines Ehepartners in einem Unternehmen, in dem der andere Ehepartner Partner ist, kann Vertragsgegenstand eines Arbeitsvertrags sein. Ebenso wie Mitarbeiter ohne Ehe- oder Familienverhältnis zum Partner hat auch der Ehepartner des Mitarbeiters nach § 1a BetrAVG ein Recht auf Gehaltsumwandlung. Das ist der Fall, wenn die Vorsorgeeinrichtung als Teil eines Beschäftigungsverhältnisses bezeichnet und nicht als nahestehende Partei aufgrund von Familienverhältnissen zwischen Partner und mithelfendem Ehepartner zur Verhinderung von Missbrauch und zur Erfüllung des Erfordernisses der Einzigartigkeit vertraglich geregelt ist, ist ein Schriftformerfordernis erforderlich; ferner ist die eigentliche Ausführung des Arbeitsvertrags unerlässlich, d.h. die auch bei Ausländern übliche vertragliche Ausführung des Arbeitsvertrags.

Quellen: 1 Im Folgenden als betriebliche Altersversorgung bezeichnet. eingezahlt und bei Eintreten des Versicherungsfalls (Alter, Invalidität) gemeldet, dass kein Versicherungsvertrag besteht, löst die Zahlung der Beiträge allein keinen Vertrauensbeweis aus.... Weber-Grellet in Schmidt, EKG, Ausgabe Nr. 7, zu 6 EKG Rn. 18. 6 Zur Begriffsbestimmung der versteckten Gewinnverteilung: BFH AG vom 22.02.1989 - Az.: I R 9/ 85; Wanninger/ Nikolaidu, Ausgewählte Probleme zu vGA insbesondere bei GGF, BB 2002, 2470 ff. 7 GGF 8 Slg. §§ 35 ff.

Hinsichtlich des Selbstkontrahierungsverbots nach 181 BGB vgl. Zöller / Nock in Baumbach / Hueck, GmbHG, Ausgabe 18th 2006, zu 35 Rn. 128 ff. 12 Wesentlich sind diese Maßstäbe im Rahmen der versteckten Gewinnausschüttungen im Sinne des 8 Abs. 3 Satz 2 KWStG herausgearbeitet worden. Der Ausdruck "Mitunternehmer" ist ein steuerlicher Ausdruck, der die Position eines Partners in einer Partnerschaft bezeichnet, weitere Einzelheiten finden Sie bei Wacker in Schmidt, Ausgabe Nr. 257 ff. 23 Weber-Grellet in Schmidt, Abt. AEStG, a.a.O., 15er, Deutschland, Nr. 2,

nach § 4b UStG Rn. 21-24 Langohr-Plato, Stbg 2002, S. 393, 398; BMF vom 29.01.2008, IV B 2 - S 2176/07/0001, BStBl I 2009, der Weber-Grellet a. D. nach 4b UStG Rn. 1 f. Stand der Rn. III 6725 f. 33 BFH u. a. vom 09.11. 2005 - Az.: I R 94/04. 34 Slg.

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