Höchstbeitrag Basisrente 2016

Maximale Beitragshöhe Grundrente 2016

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner unterliegen dem Höchstbetrag von 45.534 Euro. Die Höchstgrenze für gemeinsam veranlagte Ehegatten beträgt 44.344 Euro pro Jahr. änderung wird nun zum zweiten Mal auch der Maximalbeitrag zur Grundrente erhöht.

Euro) können nun maximal 23.362 Euro (verheiratet: 46.724 Euro) als Beitrag für eine Grundrente von der Steuer abgezogen werden.

Aktuelles aus dem Sozialversicherungsbereich

Nebenbei: Krankenversicherung: aktiv versichert: Der Basisbeitrag liegt bei 14,6 % zuzüglich eines von jeder einzelnen Kasse festgelegten Zusatzbeitrags. Vom 1.1. 2016 an und auch 2018 wird dieser zusätzliche Beitrag für die Bergmannsgilde 1,3 % betragen. Pensionär: Der Basisbeitrag liegt bei 14,6 Prozentpunkten zuzüglich eines von jeder einzelnen Versicherung festgelegten Zusatzbeitrags. Seit dem 1. März 2016 und auch im Jahr 2018 leisten die Knappschaftsmitglieder einen zusätzlichen Beitrag von 1,3 Prozentpunkten zur Rentenversicherung.

Krankenpflegeversicherung: ab 1.1. 2018 2,55% bzw. 2,8% für Kinder ohne Kinder ab dem Alter von 25 Jahren. Pauschalbeitrag nach Entgelt, bei dem der Dienstgeber 15,40 und der Dienstnehmer 9,30 v. H. zahlt; auf Gesuch und Gesetz (Lehrer, Pädagogen, Betreuer, Geburtshelfer, Piloten, Kunstschaffende und Pressesprecher, Hauswirte, Küstenangler, Handwerker und Selbstständige, die dauerhaft und im Grunde nur für einen Kunden arbeiten und nicht regelmässig einen im Rahmen ihrer selbständigen Tätigkeit pflichtversicherungspflichtigen Dienstnehmer beschäftigen):

566,37 Euromonatlich. Bei vollständiger Auszahlung einer Alterspension besteht die Zusatzeinkommensgrenze von EUR 6,00 pro Jahr. Übersteigt das jährliche Zusatzeinkommen diese Obergrenze, wird ein zwölfter Teil des Betrages, der 6.300,00 EUR übersteigt, mit 40 vom Hundert auf die Pension angerechnet. 4. Bei Empfängern einer KAL beträgt die zusätzliche Einkommensgrenze 6.300,00 EUR pro Jahr, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben oder nicht im Bergbau tätig sind.

Bei Überschreitung der Mehrverdienstgrenze von 6300 EUR entsteht kein KAL. Für Pensionäre gelten die gleichen zusätzlichen Einkommensgrenzen wie für Pensionäre, die eine vorzeitige Pensionierung erhalten, d.h. 6.300,00 ? im Jahr. Das, was Sie zusätzlich erhalten, wird durch 12 dividiert und mit 40 Prozentpunkten auf Ihre Pension gezählt.

Er basiert auf dem Höchsteinkommen der vergangenen 15 Jahre vor dem Auftreten der partiellen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die darüber liegenden Bezüge werden durch 12 dividiert und auf 40 vom Hundert der Pension gezählt. Im Jahr 2018 gelten zusätzliche Mindesteinkommensgrenzen von 14.798,70 ?/Jahr. Er basiert auf dem Höchsteinkommen der vergangenen 15 Jahre vor Beginn der eingeschränkten beruflichen Leistungsfähigkeit im Bergbausektor bzw. vor Erfuellung der Anforderungen nach § 45 Absatz.

Die darüber liegenden Bezüge werden durch 12 dividiert und auf die Pension auf 40 v. H. angerechnet. 3 Sozialversicherungsgesetz, Teil VI. Im Jahr 2018 gelten zusätzliche Mindesteinkommensgrenzen von 16.260,30 ?/Jahr. Gutschrift der Einnahmen: Tod vor dem 1.1. 1986: Es werden jedoch nur 40 v. H. des den Steuerfreibetrag übersteigenden Einkommens berücksichtigt.

Eine Einkommensgutschrift wird nicht gewährt, wenn das eigene Einkünfte ( "pauschalierter Nettobetrag") 810,22 EUR pro Monat zuzüglich 171,86 EUR pro Waisenkind nicht überschreitet. Bei Überschreitung dieser Grenze wird der Ertrag in einer Größenordnung von 40 Prozent des Überschreitungsbetrages gutgeschrieben. Ab dem 01.07.2015 werden Waisenrente für Kinder über 18 Jahre ausgezahlt, ungeachtet des Einkommens der Familien.

Für das eigene Einkünfte ( "Pauschalbetrag") bis zu 810,22 EUR pro Monat zuzüglich 171,86 EUR pro Waisenkind gibt es keine Einkommensgutschrift. Bei Überschreitung dieser Limite wird der Ertrag in einer Größenordnung von 40 Prozentpunkten des Überschusses gutgeschrieben. Der Beitrag richtet sich nach der Rentenhöhe. Vom 1. Januar 2011 bis zum 28. Februar 2015 lag der generelle Beteiligungssatz bei 15,5 Prozentpunkten.

Der Beitrag des Rentenversicherungsträgers von 15,5 Prozentpunkten betrug 7,3 Prozentpunkte. Die Rentnerin wurde mit 8,2 Prozentpunkten belasten. Ab dem 1. März 2015 beträgt der einheitliche Basisbeitrag 14,6 Prozentpunkte, davon 7,3 Prozentpunkte vom Pensionsversicherungsträger. Außerdem muss der Pensionär 7,3 % zuzüglich eines von der zuständigen Krankenversicherung festgesetzten Zuschlags zahlen.

Bei den Mitgliedern der Bergmannsgilde beläuft sich der zusätzliche Beitrag ab 1.3. 2016 und auch 2018 auf 1,3 Prozentpunkte, also 8,6 Prozentpunkte. Die Beitragssätze für die Krankenpflegeversicherung für Pensionäre betragen ab 1. Januar 2017 2,55 und für die Kinderlosen ab 2018 2,8 Prozentpunkte. Diese muss vom Pensionär allein übernommen werden.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema