Deutsche Versicherung Bund

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Dies teilte der Deutsche Rentenversicherungstag am Montag mit. Hier finden Sie aktuelle Nachrichten, Berichte, Interviews, Videos und Kommentare zum Thema GERMAN RENTENVERSICHERUNG-BUND. All about the organization "Deutsche Rentenversicherung Bund" Deutsche Rentenversicherung Bund. Nationale Anbieter der gesetzlichen Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund; DRV Knappschaft Bahn See.

Die Lösungen für "Abkürzung für Deutsche Rentenversicherung Bund".

138 SGB 6 - Einzelstandard

Der Gesamtverband der Rentenversicherer erfüllt die Grund- und Querschnittaufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Interessenvertretung der Pensionsversicherung in ihrer Gesamtzahl gegenüber Politische, bundesstaatliche, staatliche, Europäischen und andere nationale und internationale Einrichtungen und Sozialpartner, Koordination mit der verfahrensführenden Träger der Pensionsversicherung in Prozessen vor dem Bundesgerichtshof Europäischen, dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundsozialgericht, die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Veröffentlichung von regelmäà Information zur Altersvorsorge für Auftraggeber, Versicherungsnehmer und Pensionäre sowie Grundsätze für regional Broschüren, der Öffentlichkeitsarbeit.

Statistiken, Viertens: Sanierung und Partizipation, Soziale Medizin, Versicherungen, Beiträge, Beitragsüberwachung, Renten, ausländisches Recht, Sozialversicherungsvereinbarungen, Europäischen Gewerkschaftsrecht, soweit es die Pensionsversicherung anbelangt, Viertens: Gestaltung des Qualitäts und wirtschaftlicher Wettbewerb zwischen Trägern, vor allem die Einführung von Rahmenleitlinien. für Struktur und Durchführung ein zielorientiertes Leistungsvergleich und Viertens. Grundsätze für die Struktur- und Verfahrensorganisation, Personalführung und Investition unter Beibehaltung der Selbständigkeit von Träger, Träger, 7. Grundsätze und Verwaltung der Finanzmittel und Verwaltung im Rahmen der Haushaltsordnung Grundsätze das Gesamtsystem, sowie 8. Koordination der Reha-Planungen, u. a. Bettenbedarfs- und Belegungsprojektierungen, 09. 2001 und Koordination der Datenverarbeitungs- und Leistungsprozesse, 12.

Melde- und Beglaubigungsfunktion für die von der Pensionsversicherung angebotenen, elektronisch erbrachten Dienstleistungen, elfte Funktion als Signaturstelle, 12. Grundsätze für Aus- und Weiterbildung, 13. Grundsätze die Organisation und Aufgabenverteilung der Informations- und Beratungsstellen, 14. Informationsvermittlung für die Träger der Pensionsversicherung, 15. 16. Treuhänderschaft gemäà das Gesetz zur Regelung von Rechtsverhältnisse von Personen, die unter Art. 131 GG fallen.

und Querschnittaufgaben der Pensionsversicherung sowie die notwendige Definition der weiteren Grund- und Querschnittaufgaben trifft die Bundesvertretung des Gesamtverbandes der Rentenversicherer gemäà  64 Abs. 4 des Vierten Buchs; für die Träger der Pensionsversicherung ist die verbindliche Entscheidung.

Von der Bundesvertretung kann die Entscheidungsgewalt gemäà  64 Abs. 4 des Vierten Buchs ganz oder zum Teil auf den Vorstand der Deutsche Rentenversicherung Bundesanstalt in der Bundesanstalt fÃ?r Finanzdienstleistungsaufsicht gemäà  64 Abs. 4 des Vierten Buches Ã?bertragen werden. Beschlüsse über Die Interpretation der rechtlichen Fragen erfolgt durch die Bundesversammlung und den Vorstand mit einfacher Mehrheitsentscheidung.

Das Bundespräsidium kann die Entscheidungskompetenz gemäà  64 Abs. 4 des vierten Buchs ganz oder zum Teil auf einen Vorstand des Bundespräsidiums übertragen Ã?bertragen. Das Komitee müssen entscheidet einhellig. Das Komitee stellt die Beschlüsse dem Bundespräsidium vor; das Bundespräsidium kann gemäà 64 Abs. 4 des vierten Buchs anderslautende Beschlüsse fassen.

Viertens: (4) Soweit das Präsidium der Bundesvertretung oder dem Exekutivrat Vorschläge für bindende Beschlüsse oder notwendige Vorgaben für weitere grundsätzliche und übergreifende Aufgaben vorlegt, bedürfen diese der Genehmigung durch das Erweiterte Präsidium. Die Ergebnisse der Beratungen von Fachausschüsse, in denen alle Träger der Pensionsversicherung repräsentiert sind, sind der Bundesvertretung oder dem Bundespräsidium zu übermitteln.

In der Bekanntmachung des Bundesverbandes der Rentenversicherer werden die bindenden Beschlüsse und die Definition der weiteren Grund- und Querschnittaufgaben veröffentlicht.

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