Rürup Rente mit Hinterbliebenenschutz

Die Rürup-Rente mit Hinterbliebenenschutz

Mit der Rürup-Rente haben Sie auch verschiedene Möglichkeiten, Ihre Hinterbliebenen abzusichern. Rürup-Renten sind grundsätzlich nicht vererbbar, aber die Versicherer bieten ihren Kunden im Versicherungsfall bestimmte Zusatzleistungen an. Um ein Finanzprodukt als Rürup-Rente zu erhalten, muss es unter anderem weder verkäuflich noch vererbbar sein. Es gibt drei verschiedene Arten des Hinterbliebenenschutzes: Im Todesfall wird der Hinterbliebene von der Versicherungsgemeinschaft ohne zusätzlichen Hinterbliebenenschutz versichert.

Rürup-Rente - Hinterbliebenenschutz in der Rürup-Rente

Was für Optionen können Sie für den Schutz der Überlebenden aussuchen? Die Rürup-Rente ist in erster Linie eine Zusatzrente. Hinterbliebenenschutz hat keine Priorität. In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen alle Absicherungsoptionen vor, die als Zusatzoption in einem Rürup-Vertrag gewählt werden können. Zur Ausgestaltung der Rürup-Rente nutzte die Historikerkommission um Hr. Bert Rürup "leider" die gesetzlichen Rentenversicherungen als Grundlage, vor allem für den Schutz der Hinterbliebenen.

Hinterbliebenenschutz in Verbindung mit der Rürup-Rente ist möglich! Die gesetzliche Rentenversicherung sieht vor, dass im Falle des Todes die geleisteten Beitragszahlungen nur an die eigenen vier Wände oder einen Ehegatten in Gestalt einer Waisen- und/oder Witwenrente geleistet werden. Wie bei der Rürup-Rente können die Rentenleistungen nur an rentenberechtigte Minderjährige und deren Ehegatten erbt werden.

Ist eine Erbschaft an diesen Kreis nicht möglich, verliert das Vermögen zugunsten der versicherten Gemeinschaft und bringt dort höhere Rententräger. Das ist auch ein weiterer Faktor, warum die Rürup-Rente immer etwas über der Riester-Rente oder einer ungedeckten Rente mit den selben Anforderungen liegt. Bei dieser Variante werden die bisher in den Rürup-Vertrag eingezahlten Beträge als Hinterbliebenenversorgung an die Familienmitglieder ausgezahlt.

Zusätzlich kann zusätzlich die Zahlung der geleisteten Beitragszahlungen an die hinterbliebenen Angehörigen in einer einmaligen Leistung zugesagt werden. Dieser Versicherungsschutz wird in der Assekuranz als zusätzlicher Vertrag abgeschlossen und fällt daher nicht unter die steuerliche Absetzbarkeit im Sinn der Rürup-Förderung. Dabei wird das im Todesfall verbleibende Kapital als Hinterbliebenenrente ausgezahlt.

Ähnlich wie bei der Rentengarantie zeit kann mit dieser Möglichkeit festgelegt werden, wie lange eine Hinterbliebenenversorgung nach Eintritt der Pensionsphase an die Familienmitglieder gezahlt wird. Im Falle des Ablebens können die oben aufgeführten Vergünstigungen jedoch nur an die nachfolgenden Personengruppen gezahlt werden: Für die zum Todeszeitpunkt noch anspruchsberechtigten oder nach 32 Abs. 6 Sterbegeld gewährten Nachkommen.

Unser Tipp: Wenn Sie eine nicht zur oben erwähnten Personengruppe gehörende Personen (z.B. Lebenspartner) versichern wollen, empfiehlt es sich, einen Teil der Steuerersparnisse, die Sie durch die Rürup-Rente erwirtschaften, in eine Risiko-Lebensversicherung anzulegen. Bei der Auswahl des geeigneten Schutzes für Ihre Hinterbliebenen sind Ihnen unsere Rürup-Experten gern behilflich.

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