Bfa Beratungsstellen

Die Bfa Beratungszentren

Die BfA betreibt bundesweit Informations- und Beratungsstellen sowie einen Prüfungsdienst zur korrekten Beitragserhebung. berät zu den Themen Renten, Altersvorsorge, medizinische und berufliche Rehabilitation, Invalidenrente. der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Die Terminvereinbarung kann auch online bei allen Informations- und Beratungsstellen unter www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.

de. erfolgen. Das Beratungszentrum der Deutschen Rentenversicherung Rheinland berät im Servicecenter Duisburg.

Vorsorgeberatung

Interessenten können sich an den Freiwilligen Versichertenbetreuer des Bundesverbandes der Rentenversicherer für die Versicherten der BfA, LVA und der Pensionsversicherung in Nordfriesland wenden. Ihr obliegt unter anderem die Zulassung und Übermittlung aller Pensionsanträge, wie zum Beispiel: Zehnmal im Jahr erfolgt die Vorsorgeberatung in Absprache mit den örtlichen Behörden.

Informations- und Beratungsstellen der Vorsorgeeinrichtungen

Anwendungsbereich: Staatsgebiet inkl. Berlin (West). 1000 Berlin 88, Ruhrstr. 2 (Tel. 0 30 8 65-1) ist für die Mitarbeiter da. Es gibt folgende Informations- und Beratungsstellen, die kostenfrei Auskunft geben (in der Regel Mo-Mat 8.00-15.00 Uhr, Do 8.00-18.00 Uhr und Fr 8.00-13.00 Uhr): Für die gesetzlichen Rentenversicherungen der Arbeitnehmer sind die staatlichen Versicherungsträger (LVA) verantwortlich.

Außerdem stellen sie kostenlose Informationen zur Verfügung. Folgende BVG gibt es: Darüber hinaus gibt es folgende Sondereinrichtungen für Mitarbeiter der DB, Seefahrer und Knappen in der Arbeiter-Rentenversicherung: Neben den oben erwähnten nationalen Informationszentren gibt es derzeit rund siebzig weitere lokale Informationszentren in ganz Deutschland. Sie können die jeweilige Behörde unter einer der oben angegebenen Anschriften erreichen.

Sämtliche gesetzliche Krankenkassen sind Mitglieder im Verein Deutsche Rentenversicherungsträger e. V. (VDR), Eysseneckstraße 55, 5000 Frankfurt am Main 1, Telefon: +49 69 / 15 22-0.

nach Hause

Sind Sie in schweren Lebenssituationen wie Sucht, Vereinsamung oder Angst? Haben Sie alltägliche Fragen zum Thema Finanzen, Verschuldung, Freizeitaktivitäten oder selbstständiges Leben? Sie werden von uns betreut und begleitet. Ohne Ihre Zustimmung werden wir keine Referenzpersonen oder andere Ämter kontaktieren. Unser Service steht auch Menschen in Ihrer Nähe zur Verfuegung.

Informationszentren

Ein Wechsel des Arbeitsplatzes ist oft die einzig mögliche Möglichkeit für eine permanente Reintegration ins Berufsleben. Unter dem Begriff "Förderung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am Erwerbsleben" werden alle Massnahmen und Dienstleistungen verstanden, die dazu beitragen sollen, dass Jugendliche und Erwachsene mit einer bestehenden oder bevorstehenden Erwerbsunfähigkeit so dauerhaft wie möglich integriert werden oder werden.

Ziel der Partizipation am Erwerbsleben ist die Beseitigung oder Linderung von Problemen, die eine berufliche Ausbildung oder Beschäftigung aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit schwierig oder gar nicht möglich machen. Dabei werden die Angemessenheit, der Neigungswinkel, die bisherigen Tätigkeiten sowie die Situation und die Entwicklungen auf dem Markt entsprechend beachtet. Ihr Arbeitsamt kann ein potenzieller Rehabilitationsanbieter sein, wenn es darum geht, Ihre berufliche Rehabilitierung zu fördern = die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am Erwerbsleben zu fördern.

Über die Frage, ob Ihre Arbeitsagentur für die Rehabilitation zuständig ist, wird bei Beantragung von Sozialleistungen für die Teilnahme am Erwerbsleben abgestimmt. In allen Arbeitsagenturen arbeiten besonders ausgebildete Fachberater (technische Berater) in speziellen Positionen - den Rehabilitationsteams - zur Unterstützung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am Erwerbsleben. Sie haben die Pflicht, Menschen mit Behinderungen, sowohl Erwachsenen als auch Jugendlichen, eine individuelle und umfassende Beratung zu geben, wie sie am Erwerbsleben teilnehmen können, und mit ihnen zusammen die notwendigen Massnahmen zu definieren.

Der Rehabilitationsberater kann sich an die spezialisierten Dienste der Arbeitsagentur wenden; bei Bedarf können mit Zustimmung des Betroffenen auch Expertisen anderer Agenturen eingeholt werden. Das Ergebnis aller Konsultationen, Expertisen und anderer Erkenntnisse wird zusammenfassend dargestellt. Der Berater (Rehabilitationsberater) in der BA bestimmt im Einzelnen, ob die Bedingungen für die berufliche Beteiligung der BA erfüllt sind.

Das Prinzip "so üblich wie möglich, so besonders wie nötig" bezieht sich auf die Beförderung und Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Berufsrehabilitation. Die Hauptwohlfahrtsstelle war bis zum Wirksamwerden des SGB IX am 01.07.2001 für behindertengerechte und für sozialversicherungsrechtliche Tätigkeiten im Sinne des Bundesrentengesetzes (BVG) verantwortlich.

Das Jahr 2001 ist der Name der Stelle, die die Aufgabe nach dem neuen Schwerbehindertengesetz (Teil 2 SGB IX) ausführt. Das Hauptwohlfahrtsamt ist neu ausschliesslich für die Tätigkeiten im Bereich des Sozialentschädigungsgesetzes nach dem Bundesrentengesetz (BVG) für die individuellen Vergünstigungen von Kriegsopfern und Opfern des Militärdienstes (Fürsorge für Kriegsopfer) verantwortlich. Das Hauptwohlfahrtsamt ist auch ein Rehabilitationsdienstleister. Einige der vorgenannten Tätigkeiten werden in den Bundesländern (z.B. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) von den Sozialämtern vor Ort übernommen.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema