Geht es um die Sicherheit bei der Geldanlage, haben Rentenfonds seit langem einen guten Ruf. Das …
Vermögensverwaltung Gebühren
VerwaltungsgebührenGebührenstruktur in der Vermögensverwaltung
Es gibt in allen großen Städten kompetente Vermögensverwalter (ich selbst bin in München ansässig) und es geht immer um eine faire und transparente Gebührenstruktur. Zum Beispiel glauben viele Investoren, dass eine leistungsabhängige Vergütung gut wäre. Für die Vermögensverwaltung benötigt ein Finanzdienstleistungsunternehmen eine BaFin-Lizenz nach 32 KSG.
Die Kundin bzw. der Kunde öffnet in seinem bzw. seinem Auftrag ein Depot, für das der Asset Manager eine Vollmacht hat. So kann der Anbieter von Finanzdienstleistungen das erwerben oder veräußern, was er für richtig erachtet, ist aber strikt an die mit dem Auftraggeber abgestimmten Anlageprinzipien geknüpft. Die Vermögensverwalterin ist dazu angehalten, die verwalteten Vermögenswerte fortlaufend zu kontrollieren und bei Bedarf unabhängige Anlageentscheide zu fällen.
Die Vermögensverwaltung beinhaltet daher zum einen ein hohes Mass an Know-how und zum anderen eine hohe ständige Eigenverantwortung für die Kundengelder. Dies ist auch der Gegensatz zu z.B. einer einmaligen Investitionsberatung, die aber für den Anbieter keine ständige Überwachungspflicht beinhaltet. Grundsätzlich sollte die Vermögensverwaltung nicht mehr als 1,5% p.a. ausmachen.
In Summe und unter Berücksichtigung aller anfallenden Mehrkosten. Mit welchen weiteren Aufwendungen ist die Vermögensverwaltung verknüpft? Ein depotführendes Institut bekommt zum einen Depotgebühren und zum anderen Gebühren für Ein- und Auszahlungen. Ich rate dem Kunden, sich sowohl die Depotbankkosten als auch die mit der Vermögensverwaltung verbundenen Ausgaben genauer anzusehen. Beide zusammen sollten, wie bereits erwähnt, nicht mehr als 1,5% p.a. ausmachen.
Weshalb sind die Preise so hoch? Für den Asset Manager A hat er (sagen wir) eine Gesamtkostenlast von 1,8% p.a. Für einen Asset Manager B beträgt die Gesamtkostenlast 1,2%. Damit hat der Mandant des Vermögensverwalters B am Ende knapp 50.000 EUR mehr. Das liegt einzig und allein an den niedrigeren Gebühren.
Daher spielt der Preis eine wichtige Rolle. Ja. Andererseits muss auch deutlich sein, dass die Vermögensverwaltung eine fordernde und sehr verantwortungsbewusste Leistung ist und dementsprechend belohnt werden sollte. Eine erfolgsorientierte Vergütung des Asset Managers halten viele Investoren für gut. Eine Erfolgsgebühr in der Vermögensverwaltung ist für mich auch nachteilig. Zum einen ist ein Notfallhonorar ein Anreiz, besonders risikoreich zu handeln.
Interessiert sich ein Asset Manager für die Erzielung höchstmöglicher Erträge für den Klienten, kann er dies nur mit entsprechenden hohen Gewinnen erreichen. Wenn alles gut läuft, freuen sich der Mandant und der Asset Manager über das Aufgeld. Bei schlechtem Verlauf hat der Asset Manager jedoch ein etwas niedrigeres Gehalt, aber der Klient übernimmt den Grossteil der Schäden ganz allein.
Dies bedeutet, dass der Asset Manager einen ausgeprägten Risikoanreiz hat, der nicht zwangsläufig im Kundeninteresse liegen muss. Für den erfolgsabhängigen Asset Manager besteht zu keinem Zeitpunkt das Bedürfnis, das Kapital für seinen Klienten sicherheitsbezogen zu investieren. Oft ist dies jedoch exakt das, was der Auftraggeber wünscht.
Aber wie ist es, wenn der Klient alle paar Wochen sein Portfolio abhebt? Ich habe meine langjährigen Erfahrungen gezeigt, dass hier sehr leicht Auseinandersetzungen zwischen Klienten und Vermögensverwaltern auftreten und auf jedenfall die Treuebasis mindern. Gut für den Asset Manager, schlecht für den Klienten. Meine Erfahrungen zeigen auch hier, dass viele Kundinnen und Kunden Angst vor der Erfolgshonorarhöhe haben.
Dadurch wird die Beziehung zwischen Mandant und Asset Manager getrübt. In jedem Fall empfehle ich, im Bereich der Vermögensverwaltung auf die Zahlung eines Erfolgshonorars zu achten. Eine feste Vergütung ist in der Regel gerechter, liegt mehr im (sicherheitstechnischen) Sinne des Auftraggebers und hat weniger Nachteile. Verdeckte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung können vor allem beim Umgang mit Anlagefonds entstehen.
Bei vielen Kassen liegt die interne Gebühr bei bis zu 2%. Wenn solche Mittel zum Beispiel in der Vermögensverwaltung verwendet werden, die selbst 1% kosten, dann hat der Klient bereits eine Gesamtkostenlast von 3%. Eines steht fest: Bei einer Gesamtkostenlast von etwa 3% pro Jahr wird es für die Kunden sehr schwer sein, auf Dauer zufrieden stellende Resultate zu erzielen.
Vor allem in München gibt es viele Vermögensverwalter. Ich kann als Fachmann jedem Mandanten nur empfehlen, sich die Vergütungsstruktur sehr sorgfältig anzuschauen.