Vergleich Gesetzliche Rentenversicherung Private Rentenversicherung

Gegenüberstellung der gesetzlichen Rentenversicherung Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung im Vergleich: Die sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Geben Sie eine private Rente. Zukünftig wird es mehr Rentner als Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung geben. Die private Altersvorsorge besteht aus drei Säulen:

Pensionsversicherung Private Vorsorgeeinrichtungen im Vergleich

Gesetzliche und private Rentenversicherungen in Deutschland sollen den Bürgern im hohen Lebensalter finanzielle Sicherheit bieten. Eine gesetzliche Rentenversicherung ist Teil der sozialen Sicherheit. Selbständige und freie Mitarbeiter können sich freiwillig versichern. Aufgrund des demographischen Wandels sinken jedoch die Pensionen aus der Rentenversicherung, was zu einer Rentenlücke im hohen Lebensalter führen kann.

Zur Schließung dieser Lücke können sich alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger darüber hinaus mit einer Privatrente sichern. Bei den Rentenversicherern gibt es verschiedene Varianten der Privatrente. Für die Mitarbeiter ist zum Beispiel eine Verknüpfung von staatlicher und betrieblicher Rentenversicherung möglich. Auch einige private Rentensysteme erhalten finanzielle Unterstützung vom Bund durch Steuervergünstigungen und Freizügigkeit.

Der schnellste Weg, um herauszufinden, welche Zusatzversicherung für Sie die beste ist, ist ein Vergleich. In Deutschland wurde eine gesetzliche Rentenversicherung zur Altersvorsorge für die Mitarbeiter eingerichtet. Die Mehrzahl der Versicherten in der Rentenversicherung ist pflichtversichert. Ausgenommen von der Versicherungsverpflichtung sind z.B. gering Beschäftigte. Hinzu kommen weitere obligatorisch versicherte Personen, wie z.B. einige selbständige oder freie Gewerbetreibende, Geburtshelfer oder Zeichner.

Andere Versicherte der Rentenversicherung schliessen eine freiwillig abgeschlossene Rentenversicherung ab. Der Rentenversicherungsvertrag wird über den so genannten Erzeugungsvertrag mitfinanziert. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Beitrag zur Rentenversicherung leisten, damit die Rentnerinnen und Rentner heutzutage in den Genuss von Sozialleistungen kommen können. Die Erwerbstätigen bezahlen die Beitragszahlungen also nicht selbst.

Der Betrag des späteren Rentenanspruchs ist abhängig von der Beitragshöhe und der Auszahlungsdauer. Die Beitragshöhe richtet sich in erster Linie nach dem Gehalt. In 2016 wird der zu leistende Betrag 18,7 % des Bruttogehalts betragen.

Allerdings müssen die Versicherten der freien Rentenversicherung den vollen Betrag selbst bezahlen. Die Beitragszahlung erfolgt jedoch nur bis zur Höhe der Einkommensgrenze. Im Jahr 2017 werden es in den neuen Ländern 6.350 EUR pro Jahr sein. Die Höchstgrenze für die Knappschaft beträgt 7.850 bzw. 6.000 EUR pro Jahr.

Deshalb empfehlen wir neben der Privatrente häufig eine Pflege-Zusatzversicherung. Die private Rentenversicherung unterliegt im Unterschied zur Rentenversicherung nicht der Pflichtversicherung. Der Privatversicherer kann als Allein- oder Zusatzversicherung für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Der Betrag der angestrebten Pension kann durch die eingesparte Kapitalmenge beeinflusst werden.

Doch auch die Auswahl des Versicherungsprodukts kann bei der Rentenhöhe eine wichtige Rolle übernehmen. Damit kann diese Rentenversicherung den Bedürfnissen der Versicherungsnehmer angepasst werden. Interessierte können die für sie beste Rentenversicherung im Vergleich dazu vorfinden. Abhängig von der Auswahl der Produkte der privaten Rentenversicherung gibt es Pensionen mit sofortiger Zahlung (Sofortrenten) und so genannte gestundete Pensionsversicherungen, bei denen die Leistung erst später beginnt.

Im Falle einer sofortigen Leibrente bezahlt der Versicherungsnehmer einen einmaligen Festbetrag und bekommt aus diesem Vermögen eine lebenslängliche Leibrente. Die Sparphase beginnt bei der gestundeten Rentenversicherung mit Versicherungsbeginn. Während dieses Zeitraums werden die Beitragszahlungen über einen bestimmten Zeitabschnitt hinweg regelmässig geleistet. Danach kann die Zahlung in einer regulären Pensionszahlung oder einem Beitrag im Pensionsalter, z.B. im Alter von 65 Jahren, bestehen.

Je nach Versicherungsschutz kann die Pension früher oder später beginnen. In einigen Ländern wird die private Rentenversicherung vom Staat subventioniert. Es handelt sich um eine private Zusatzrente, die dazu beitragen soll, die entstandene Rentenlücke beim Erhalt der gesetzlich vorgeschriebenen Renten zu schliessen. Teilweise unterstützt der Unternehmer auch die Altersversorgung. Allerdings ist bei der Vorsorgeplanung immer zu berücksichtigen, dass bei der Rentenversicherung eventuell anfallende Abgaben anfallen können.

Grundsätzlich kann keine Aussage darüber gemacht werden, welche Art der Privatversicherung die geeignete ist. Auf jeden Fall empfiehlt sich eine Empfehlung, um herauszufinden, welche Pension oder Produktkombination die geeignete ist. Es sollte immer eine gute Renditemischung geben, zum Beispiel durch eine anteilgebundene Rentenversicherung. Vor der Auswahl der gewünschten Versicherungen sollten Sie die Leistungserbringer vergleichen.

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