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Basisrente Maximalbeitrag 2016
Grundrente Höchstbeitrag 2016März 2016 und auch im Jahr 2018 zahlen die Mitglieder des Bergarbeitervereins einen zusätzlichen Beitrag von 1,3 Prozent in die Krankenversicherung der Rentner. Single (44.344 Euro verheiratet) und wird dynamisiert. Maximal möglicher Beitrag zu einem neuen. maximalen Beitrag zur beruflichen Vorsorge (Direktversicherung). Höchster monatlicher Beitrag zum GRV Ost.
Basisrente: Ab 2015 sollen die Förderlimits steigen
Ab Jänner 2015 wird die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, wesentlich an Attraktivität gewinnen. Die bisherigen Finanzierungsrahmen betrugen für Alleinstehende und Verheiratete jeweils EUR 50.000 und sind seit der Grundrente im Jahr 2005 konstant geblieben. Geplant ist, dass der maximal zuschussfähige Betrag für eine Grundrente in Zukunft an den Maximalbeitrag zur Knappschaft (West) anhängt.
Zukünftig wird der jährliche Maximalbeitrag zur Knappschaft (West) als steuerlich absetzbarer Rentenaufwand betrachtet. Mit der nun eingeführten Dynamik der Steueranreize verstärkt der Gesetzgeber dauerhaft die Basisrenten. Zukünftig können Staatsbürger mit steigenden Einnahmen ihre Beitragszahlungen zur subventionierten Altersversorgung besser an ihre Lebenssituation angleichen und Alterslücken mit staatlichen Mitteln besser ausgleichen.
Im Jahr 2015 können für eine Grundrente höchstens 22.172 EUR, für verheiratete Personen 44.344 EUR von der Steuern abgezogen werden. Er berechnet sich aus dem aktuellen Umlagesatz von 24,8 Prozentpunkten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) und der Beitragsbemessungsgrundlage von 89.400 EUR für die Knappschaft in Westdeutschland. Auf diesen Maximalbetrag sind die an die gesetzliche Vorsorgeeinrichtung gezahlten Beträge anzurechnen.
Die restliche Summe kann auf monatlicher Basis oder als einmaliger Beitrag in eine Rürup-Rente eingezahlt werden. Wie bei der Riester-Rente können ab 2015 auch bei der Basisrente zwölf monatliche Leistungen in einer Zahlung kombiniert werden. Zudem ist die einmalige Abgeltung von Kleinrenten, die bei der Basisrente bereits möglich ist, rechtlich eindeutig festgelegt. Die Grundrente wird vom Land ausschliesslich durch die Möglichkeit des steuerlichen Beitragsabzugs gefördert.
Der eingezahlte Beitrag kann über die Einkommenssteuererklärung als sogenannter Sonderaufwand berücksichtigt werden. Es gibt keine staatlichen Zuschüsse wie die Riester-Rente. Im Jahr 2015 werden 80 % der Grundrentenbeiträge vom Finanzamt als Sonderaufwand erfasst. Das Prämienvolumen war bisher auf maximal EUR 20000 pro Jahr und für Ehepaare auf EUR 40000 begrenzt.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Steuerexperten über die Basisrente, die beschriebenen Neuerungen und welche Unterstützung Sie selbst in Anspruch nehmen können.
