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Private Rentenversicherung Selbständige
Pensionsversicherung SelbständigeAltersversorgung für Selbständige: Sind Sie versichert?
Selbständige bezahlen nicht in die Pensionskasse und sind daher um so mehr verpflichtet, ihre Altersversorgung aufzubauen. Denn die Armut älterer Menschen ist ein weit verbreiteter Problemfall, und gerade die Selbständigen riskieren, in eine solche zu kommen. Und wie können Selbständige ihre Alterssicherung gestalten? In Deutschland gibt es rund 4,5 Mio. Selbständige.
Davon sind nur rund 1 Mio. durch die gesetzlichen Rentenversicherungen oder eine berufliche Vorsorge abgedeckt. Die übrigen Selbständigen können für ihr Lebensalter Vorsorge treffen. Dies hat bisweilen schwerwiegende Konsequenzen, denn auch heute noch sind die meisten Menschen, ob selbständig oder nicht, hinsichtlich ihrer Altersversorgung skeptisch. Das ist das Fazit einer Studie des DGB-Index Gute Arbeiten 2013: Für die Altersversorgung der Selbständigen sind zwei Aspekte wichtig: Risikoschutz und Kapitalbildung.
Risikoabsicherungen sichern Selbständige gegen bestandsgefährdende Gefahren ab und werden bei einer Versicherungsgesellschaft durchgeführt. Die Krankenkasse ist obligatorisch, aber die Selbständigen sollten auch eine Krankentaggeldversicherung abschliessen, um Einkommensverluste bei längerer Krankheit zu kompensieren. Ebenso wichtig ist eine Haftpflichtversicherung. Selbständige sollten auch den Abschluß einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Betracht ziehen.
Vor allem Selbständige, die ein Kind haben, sollten eine Risiko-Lebensversicherung in Erwägung ziehen. 2. Berufsunfähigkeitsversicherungen sind nicht nur, sondern vor allem für Selbständige sehr empfehlenswert. Dabei ist es von Bedeutung, dass der Aufbau von Vermögenswerten für das hohe Lebensalter nur dann Sinn macht, wenn alle Elementarrisiken zuvor absichert wurden. Außerdem sollten Selbständige immer einen bestimmten Betrag für den Notfall zur Verfügung stellen.
Zunächst sollten die Selbständigen klären, ob sie einer versicherungspflichtigen Fachgruppe angehören. Schließlich sind Selbständige in bestimmten Beschäftigungsgruppen entweder in die gesetzlichen Rentenversicherungen oder in eine berufliche Vorsorge einzahlen müssen. D. h. eine rentenberechtigte Person erhält sie aus den aktuellen Leistungen der gesetzlichen Pensionskassen. Bei der kapitalgedeckten Vorsorge leben Sie im Alter (so genannte "Dis-Spar-Phase") von dem Vermögen, das Sie sich in der Sparphase angesammelt und möglicherweise durch sinnvolle Anlagen erhöht haben.
Diverse Investitionen bergen auch ein Defizitrisiko. Die eingesparten Mittel reichen also nicht aus, um die Betriebskosten im hohen Lebensalter zu finanzieren. Nur eine private Rentenversicherung kann dieses Risiko abdecken, da sie dem Versicherungsnehmer bis zu seinem Tode einen bestimmten Teil ausbezahlt. Danach gibt es vier unterschiedliche Optionen zur langfristigen Altersvorsorge für Selbständige.
Lebensversicherung, Kapitallebensversicherung, Risikolebensversicherung und Rentenversicherung können das Alterseinkommen der Selbständigen sichern. Lebensversicherungspolicen sind für Selbständige wegen ihres großen Ertragsausfalls nicht besonders interessant. Es handelt sich jedoch nicht um eine Altersversorgung, sondern nur um die Unterhaltsberechtigten. Zur optimalen Vorsorge gehört nach Angaben des Versicherers Ergo immer auch eine private Rentenversicherung. Es gibt mehrere Gründe, warum die Rentenversicherung für die Altersversorgung ohne Unterstützung des Staates am besten geeignet ist: Einige Versicherungen bieten die Wahl zwischen einer lebenslänglichen Rentenzahlung oder einer einmaligen Zahlung an.
Darüber hinaus ist die private Rentenversicherung hinsichtlich der Beitragsstruktur wesentlich lockerer als andere Modelle wie die Rürup-Rente. In Deutschland haben die Mitarbeiter die Option, eine zusätzliche Altersversorgung mit der Riester-Rente abzuschließen. Das kann nicht von Selbstständigen gemacht werden. Sie haben aber auch die Option, für einen Teil ihrer Altersversorgung staatliche Unterstützung zu erhalten.
Es handelt sich dabei um die Rürup-Pension, auch Basisrente oder Basisrente oder Basisrente genannt. Bei der Riesterrente handelt es sich um eine Verlängerung der staatlichen Altersversorgung, während die Rüruprente quasi ein Nachfolger ist. Wer mit der Rürup-Pension für seinen Ruhestand vorsorgt, kann seit 2012 mehr Steuern abziehen. Als Sonderaufwand erfasst das Steueramt 74% der Beitragszahlungen zu einer Rürup-Pension.
Bis 2025 soll dieser Anteil auf 100 % ansteigen. Für Alleinstehende werden derzeit Spenden von bis zu zwanzigtausend Euro pro Jahr, für Verheiratete bis zu vierzigtausend Euro pro Jahr ausbezahlt. Für die Altersversorgung kann jeder so viel beiseite legen, wie er will und kann, nur die Höhe der Steuererleichterung ist festgelegt.
Die Rürup-Rente kann in der Sparphase teilweise von der Steuer abgesetzt werden, während die ausgezahlten Beiträge in der Sparphase vollständig besteuert werden müssen. Eine Rürup-Rente sollte daher von einem Berater vorab so gut wie möglich geprüft werden, ob die Steuerersparnisse in der Sparphase den Steueraufwand in der Desinvestitionsphase übersteigen.
Die Differenz zwischen der Rürup- und der Pflichtrente: Die Rürup- und die Pflichtrente sind in Leistung und steuerlicher Hinsicht gleichwertig, die Pflichtrente ist jedoch steuerpflichtig. Dagegen wird die Rürup-Pension finanziert, d.h. das Vermögen aus einem individuellen Sparkonto wird jeden Monat ausbezahlt. Die Rüruprente ist in diesem Zusammenhang vergleichbar mit der Riesterrente.
Die Rürup-Rente bringt jedoch mehr Steuervorteile, bekommt aber keine staatliche Förderung. Wenn Sie vor dem 31. Dezember 2011 eine Rürup-Rente bezogen haben, können Sie diese im Alter von mindestens sechzig Jahren beziehen. Wer die Rürup-Rente ab dem 1.1. 2012 bezogen hat, muss bis zum Alter von 63 Jahren abwarten, um eine Monatszahlung zu beziehen.
Das Rürup-Pension wird bis zu einem gewissen Umfang subventioniert. Bis zur Pensionierung kann der Arbeitsvertrag nur von der Beitragspflicht befreit, aber nicht auflösen werden. Eine Rüruprente kann im Sterbefall nur durch ergänzende Vereinbarungen an Ehegatten oder Ehegatten oder Kindern in Gestalt einer Hinterlassenenrente gezahlt werden. Die Auszahlung des eingezahlten Kapitals erfolgt nur in Gestalt einer lebenslänglichen Pension.
Einmalige Zahlungen, wie bei einigen Pensionsversicherungen, sind nicht möglich. Die Kapitalerhaltung ist bei der Rürup-Pension nicht zwingend erforderlich. Das Rürup-Pension wird stromabwärts besteuert. Nach wie vor sind Liegenschaften eine gefragte Vorsorge. Entweder weil sie von den Eigentümern selbst verwendet werden sollen und ihnen damit die Monatsmiete erspart bleibt, oder weil Mieterträge durch Liegenschaften generiert werden sollen, die später die Pension erhöhen.
Allerdings haben gerade die jungen Selbständigen in der Regel keine so hohen Reserven. Darüber hinaus sollten die Monatszinsen und Tilgungsraten 40 Prozentpunkte des Jahresüberschusses nicht überschreiten. Außerdem sind die regulären Anschaffungsnebenkosten für die eigene Liegenschaft in der Regel größer als bei einem Mietkauf. Darüber hinaus wird ein Immobilienerwerb unter bestimmten Bedingungen von Dritten unterstützt.