Tarife Bausparkassen

Bausparkassen Tarife

Neben dem "Standardtarif" bieten viele Bausparkassen auch "Schnell- und Optionstarife" an. In den vier österreichischen Bausparkassen werden überwiegend Tarife mit variablen Zinssätzen angeboten. Die BaFin ist verpflichtet, die Tarife zu genehmigen.

Altbau-Tarife (1999 bis 2013)

Mit der richtigen Ausgestaltung und einer angestrebten Anlagedauer von 7 Jahren sind die Renditen von ausgewählten Bausparkassen eine echte Alternativen zu Sparheften, Termingeldern, Bonussparverträgen, Bausparverträgen, Sparbürgschaften und Weiterbildungsversicherungen zur Zinsoptimierung eines Gesamtbestandes. Der von uns empfohlene (und später abgeschlossene) BHW-Satz mit Basiszinssätzen von 2,00% und Zinsboni zwischen 2,25% und 3,00% wird heute noch von vielen Abnehmern beibehalten.

Wir haben mit der Aufhebung des Tarifs Nr. 1 der RWB (1,5 % Basiszinssatz, 2,5 % Bonuszinssatz ) zum 31. März 2013 unsere Beratung zu Bausparverträgen als Ersatz für den Festzinsteil eines Investmentportfolios beendet. Konditionen für den Bonuszins: Zahlung spätestens 7 Jahre nach Vertragsstart, Verzicht auf Darlehen, keine Vertragsänderung. Mit den vier Tarifsätzen enden die Bonuszinsen nicht nach 7 Jahren.

Die Bonusverzinsung wird nicht gezahlt - keine Zinseszinsen auf den Tantieme. Tarife zum 31.03. 2012 *** Tarife zum 31.03. 2013 **** Tarife zum 31.03. 2013, nach mehr als 15 Jahren ist die Gewährung von Boni für das entsprechende Jahr abhängig von der aktuellen Rendite begrenzt.

Ähnlich wie bei staatlichen Investitionsformen gibt es auch beim bauspartechnischen Sparen viele unerwünschte Entwicklungen. Generell werden viel zu viele Bausparverträge vorgeschlagen und oft irrtümlich gute, veraltete abgeschlossen. Eine Verbindung zwischen schlechter Betreuung und dem Kommissionssystem für die Bausparvermittler kann nicht ausgeschlossen werden - die Vergütung orientiert sich nicht an der Höhe der Ersparnis, sondern nur an der Zeichnungssumme.

Vorraussetzungen für den vernünftigen Umgang mit Bausparverträgen: Bei Veräußerungen ist die Annahme der Zuteilung (ohne Darlehen) nahezu immer günstig. Die Bausparkassen setzen alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ein, um ihre alten Tarife mit hohem Guthabenzins aufzulösen. Zur Überzeugungsarbeit verwenden nahezu alle Bausparkassen missverständliche Buchstaben, in denen die Beendigung von Verträgen sehr günstig beschrieben wird.

Umgekehrt: Ähnliche Garantiezinsen können nicht anderweitig erzielt werden, daher sollten Sie diese Buchstaben auslassen. Einige dieser Buchstaben sind bewußt verschwommen und deuten darauf hin, daß die Lösung eine gute Wahl für den Verbraucher ist. Die Deutsche Ringbausparkasse lobte beispielsweise die Kündigung eines hochverzinslichen Altvertrages (1,5% Basissatz, 2,5% Bonussatz) in einem Brief vom 11. Oktober 2016 als "unschlagbares Angebot" und im Monatsmai 2017 wird eine "kostenlose Kreditzahlung" geboten.

Bei den Bausparkassen ist die Ausübung mehr als zweifelhaft. Bis vor wenigen Jahren hatten die meisten Bausparkassen jedoch nur das Ziel, ihren derzeitigen Jahresumsatz zu steigern und gingen mit ihren Renditen ein langfristiges großes Wagnis ein. Diese Tarife haben wir für unsere Kundinnen und Kunden durchgängig angewendet. Dem Druck der Bausparkassen muss man nicht nachgeben.

Von den Bausparkassen wurde ein entsprechendes Gebot abgegeben, die Kundschaft hat es akzeptiert. Es ist bedauerlich, die Auswirkungen der risikoreichen Tarifstruktur durch die Bereitstellung irreführender Angaben für die Verbraucher zu mildern. Erst wenn die Sparkasse selbst versucht, den Kaufvertrag zu beenden, entsteht daraus Aktionsbedarf. Bei einem Sparguthaben von EUR 10000 werden die Spardaten in den gesamten Finanzstatus und die Online-Depotansicht miteinbezogen.

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