Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Förderquote Riester
Riester-FörderquoteDie Riester-Rente ist ein Gradmesser für die Wirtschaftlichkeit?
Im Falle der öffentlich subventionierten Privatvorsorge, der Riester-Rente, werden oft staatliche Förderungen als entscheidende Vorteile genannt. Dagegen wird weniger hervorgehoben, dass - sozusagen als Gegenleistung für die Unterstützung in der Sparphase - die aus dieser Art der Altersversorgung resultieren. Für jeden potenziellen Investor ergibt sich die Fragestellung, ob der Grad dieser Unterstützung - die sich vor allem nach der Höhe des Einkommens, des Familienstandes und der Anzahl der Kinder richtet und in der Regel als so genannter Fördersatz angegeben wird - als Gradmesser für die Wirtschaftlichkeit dieser Investitionsform dienen kann.
"Aus Anlegersicht kann die Wirtschaftlichkeit einer Investition nur in Gestalt der Nachsteuerrendite bestimmt werden", so Klaus Jaeger und Burkhard Utecht. "Nur so entsteht ein für den Investor wichtiger und mit anderen Investitionsformen vergleichbarer Einblick in die Ertragsstärke des Gesamtinvestments unter Einbeziehung aller Steuerkomponenten - also sowohl der Steuerzahlung als auch der Steuerersparnis.
"Besteht ein günstiger Bezug zwischen der Förderhöhe und der Nachsteuerrendite der Riester-Rente? Das ist auf den ersten Blick ausgeschlossen, da steigende Subventionen auch die Wirtschaftlichkeit einer Investition für den Investor erhöhen sollen. "Zwischen dem allgemeinen Finanzierungssatz und der Nachsteuerrendite der Riester-Rente besteht kein klarer Zusammenhang", resümierten die Wirtschaftswissenschaftler.
Das gilt ungeachtet dessen, ob die Rentenleistungen der Riester-Anlage versteuert werden oder nicht. Das Regelwerk der Riester-Rente kann in einem einzigen Wort zusammengefasst werden: Auf die Einlagen bekommt der Investor entweder Zuschüsse oder Steuerersparnisse, keinesfalls aber beide. Der Fördersatz setzt sich aus dem Quotienten von Fördermitteln (Zuschüsse oder Steuerersparnisse) und dem (Spar-)Beitrag zusammen, der vier Prozentpunkte des Bruttoeinkommens des Vorjahres ausmacht.
Unterscheidet man zwischen einer Förderquote, die sich aus Grund- und ggf. Kindergeld ernährt ("Förderquote") und hauptsächlich auf niedrigere Einkünfte und/oder hohe Anzahl von Kindern bezieht, und einer Förderquote, die sich ausschließlich aus der Steuerersparnis errechnet ( "Förderquote") und insbesondere für Empfänger von höheren Einkünften mit einer geringen Anzahl von Kindern entscheidend ist, entsteht das folgende Bild: a.) Es gibt einen positiven Bezug zwischen der Nachsteuerrendite und der förderungsbezogenen Förderquote.
b. ) Die Bemessungsgrundlage hat keinen Einfluß auf die Nachsteuerrendite, wenn die Rentenzahlungen aus der Riester-Beteiligung de facto nicht versteuert werden. Ansonsten wird die Nachsteuerrendite mit zunehmender oder abnehmender Steueranreizquote sinken bzw. steigen, sofern die Veränderung der Steueranreizquote ausschließlich auf korrespondierende Einkommensveränderungen (brutto und steuerpflichtig) zurückzuführen ist.
Wenn sich der Steuersatz jedoch nur deshalb ändert, weil das zu besteuernde Ergebnis durch ein bestimmtes Bruttoeinkommen beeinflußt wird (durch verschiedene Kinderzahl oder Änderungen bei anderen Abzügen), gibt es keine Auswirkungen auf die Nachsteuerrendite. Die Riester-Rente ist aus sozialer Sicht eher richtig gestaltet, wenn die Bemessung nicht auf dem allgemeinen (unbestimmten) Fördersatz basiert, sondern auf der für den Investor allein wichtigen Verzinsung nach Steuern:
Menschen mit niedrigem Lohnniveau und/oder hoher Kinderzahl erwirtschaften immer eine bessere Nachsteuerrendite als "reiche und/oder arme Anleger". Jaeger/Utecht zufolge muss die Fragestellung, ob es generell einen positiven Bezug zwischen der Förderhöhe und der Nachsteuerrendite der Riester-Rente gibt, tatsächlich verneint werden. Legt ein Investor die unbestimmte Riester-Rente als Maßstab für die Wirtschaftlichkeit dieser Kapitalanlageform, gemessen an der Verzinsung nach Abzug der Steuer, zugrunde, kann dies zu einer vollständigen Fehlbeurteilung der Personengruppe werden, für die allein die Steuerförderung von Bedeutung ist.
Die Nachsteuerrendite ist im besten Falle (ohne De-facto-Rentenbesteuerung) vollkommen abhängig von der Steuervergünstigung. In dem ungünstigsten Falle (bei der Rentenbesteuerung) nimmt sie mit zunehmender Steuervergünstigung ab. "Allerdings ", meinen die Wirtschaftswissenschaftler, "ist zu bemerken, dass für den Kreis der Personen, für die der Subventionssatz anfangs gilt, auch beim Einkommenszuwachs noch eine positive Korrelation zwischen diesem Subventionssatz und der Nachsteuerrendite vorliegt, aber das allgemeine Renditeniveau nach Steuer mit zunehmender Einkommenswachstumsrate nachlässt.