Sparkonto welche Bank

Sparbuch welche Bank

Durch ein Sparkonto können Sie einfach und absolut risikofrei Geld für Ihre Wünsche sparen und trotzdem große Flexibilität genießen. Die meisten von uns sind mit dem Sparkonto aufgewachsen. Ein Sparkonto ist im Prinzip ein Anlagekonto. Dies bezieht sich auf das Guthaben eines Kunden bei einer Bank. Benutzen Sie dann das Sparkonto.

Sparbuch und Sparkonto Bonus

Wenn Sie ein neues Konto eröffnen, bekommen Sie einen Zins-Bonus von 0,5% für Netto-Neugeldanlagen für ein Jahr ab dem Eröffnungsdatum. Bei Netto-Neugeldanlagen nach Ende des ersten Geschäftsjahres bekommen Sie den Zins-Bonus bis zum Ende des entsprechenden Kalenderjahrs. Die Zinsbonuszahlung gilt nicht für den gesamten Bonuszeitraum: Auszahlungen über CHF 20'000 pro Bonuszeitraum; Betragskündigung mit Stichtag innerhalb von 180 Tagen nach Ende der Auszahlungsperiode.

Umweltsparkonto als flexiblem Sparkonto

Das Umwelt-Sparbuch ist Ihnen beinahe so vertraut wie das Sparbuch. Ganz gleich, wie oft Sie Ihr Guthaben ein- oder auszahlen wollen - mit dem UmfeldSparbuch bezahlen Sie keine Kontoführungs- oder Bearbeitungsgebühren. Sie können bis zu 2.000 EUR pro Monat ohne Vorankündigung beziehen, Abhebungen über 2.000 EUR bitte innerhalb eines Kalendermonates unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist mitteilen.

Wenn es um Fragen der Arbeitssicherheit geht, sind Sie mit dem UmfeldSparbuch immer auf der richtigen Adresse. Flexible Sparkonten mit einer Frist von 3 Monaten. None, Pro Kalendermonat: Kündigungsfrist: Auszahlungen:

Sparbuch der NEUEN ARGAUER BANK AG

Unser Sparkonto zeichnet sich durch eine freie Kontoverwaltung aus und unterscheidet sich von einem privaten Konto vor allem durch erhöhte Zinsen und andere Auszahlungsbedingungen. Erhöhte Zinsen als bei einem privaten Konto. Für den Bezug wird ab dem dreizehnten Rücktritt pro Jahr eine Bearbeitungsgebühr2 von CHF 10. Zusätzlich erhalten Sie attraktive Zinssätze von bis zu 0,45% gegenüber dem herkömmlichen Sparkonto.

Auch im ersten Jahr geben wir Ihnen die halbe jährliche Gebühr für Platin, Geld und Silbers.

Ihr unabhängiges Regionalinstitut aus der Jungfrauregion

Durch ein Sparkonto können Sie ganz leicht und ohne Risiko für Ihre Bedürfnisse sparen und trotzdem große Beweglichkeit genießen. Das klassische in unserem Kontosortiment ist die optimale Erweiterung Ihres Privatkontos. Mit dem Sparkonto erreichen Sie Ihre kurz- bis mittelfristigen Einsparziele. Die Zeit und die Menge Ihrer Einzahlung sind natürlich beliebig auswählbar.

Zinslimitsalden über CHF 500'000 sind ab 1.1.2017 unverzinslich.

Auszahlung von einem Sparkonto: Nicht-Kündigungskommission wegen Fristüberschreitung

Der Kunde führte ein Sparkonto bei der Bank mit Vorzugsbedingungen und einem Guthaben von fast CHF 100. In dem Wissen, dass sie in der zweiten Hälfte des Jahres mehr Geld für Renovierungsarbeiten an ihrem Wohnhaus benötigt, kündigte sie den Spareinlagenbetrag am zwanzigsten Jänner 2016 unter Wahrung der sechsmonatigen Vertragskündigungsfrist zum Stichtag und richtete ein privates Konto ein, auf das sie den beendeten Beitrag nach Ende der Frist überweisen wollte.

Sie hat im Juni 2016 ein Brief der Bank bekommen, in dem ihrer Meinung nach die Kündigungsfristen nicht ganz richtig vermerkt sind. Nach ihrer von der Bank angefochtenen Beschreibung hat sie versucht, die in dem Brief aufgeworfenen Fragestellungen zu beantworten und dann am Spätnachmittag des 20. Juni 2016 die Überweisung via E-Banking durchgeführt.

Auf der Grundlage der von der Bank erhaltenen Stellungnahmen hat sie diese Abmahnung als nicht mehr sachdienlich erachtet. Es handelte sich um eine Kontoüberweisung an dieselbe Bank, so dass die Überweisung nicht am nächsten Tag, sondern unmittelbar durchgeführt wurde. Bei der Bank reichte sie eine Beschwerde ein, die zu einem ausführlichen Briefwechsel mit ihr und dann mit ihrer Rechtsschutzversicherung führte, in der hauptsächlich darüber diskutiert wurde, wer für die Überweisung zuständig war, die einige Stunde zu zeitig war.

Er hat versucht, die Bank davon zu überzeugen, dass die Bereitschaft des Kunden, die Kündigungsregelungen zu erfüllen, seiner Meinung nach eindeutig ist und dass das Finanzmanagement der Bank durch die einige wenige Stunden zu frühe Überweisung auf ein Bankkonto der Bank wahrscheinlich nicht gestört wird. Sie lehnte die Rückführung unter Bezugnahme auf die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, namentlich auf das FINMA-Rundschreiben 2015?/Banken" "Liquiditätsrisiken Banken", ab.

Von der Bank hätte er daher eine Klärung mit der Revisionsstelle und gegebenenfalls eine Untersuchung bei der FINMA verlangt. Die Bank war trotz wiederholter Intervention dazu nicht gewillt und beharrte auf ihrem formalen Ansatz.

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