Schulden des Ehepartners

Ehegattenschulden

um seine Schulden zu begleichen. Der Ehegatte kann für ein Darlehen seines Ehegatten gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden. Jetzt will mein Verlobter, dass ich seine Schulden begleiche. Der Zivilsenat hat über die Mithaftung des Ehegatten für die Schulden des anderen Ehegatten entschieden. Muß mein Ehepartner für meine BaföG-Schulden bezahlen, die ich vor der Heirat angesammelt habe?

Private Insolvenz des Ehepartners - Muss ich haftbar sein?

Muß mein Ehegatte für meine Schulden bezahlen? Im Grunde ist die Lösung nein. Sie sind immer nur für Ihre eigenen Schulden verantwortlich. Die Ehegattin oder der Ehegatte in einem ordentlichen vermögensrechtlichen Gewinnpool ist daher in der Regel nicht für die Schulden der insolventen anderen haftbar. Andernfalls ist es anders, wenn Ihr Ehegatte den Mietvertrag ebenfalls unterzeichnet hat.

Er selbst wurde dann Vertragspartei und damit Debitor. Es gibt eine weitere Ausnahmeregelung von der Regelung, dass Ihr Ehegatte nicht für Ihre Schulden haftbar ist, wenn er sich für Sie verbürgt hat (Artikel zum Gegenstand der Ehegattengarantie). Dies ist nicht unüblich, da die Bank beim Vertragsabschluss oft weitere Sicherheit verlangt und die Wahl für den Ehegatten einfacher und rascher ist als für einen Ausländer.

Wenn eine Garantievereinbarung abgeschlossen wurde, ist die grundsätzliche Beantwortung der Anfrage ja. Der Ehegatte haftet im Falle Ihrer Insolvenz vollumfänglich und wird vom Kreditgeber als Garant für Sie einstehen. Dies ist nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn die Bürgin überhaupt nicht ökonomisch effizient ist, z.B. bei einer arbeitslosen Haushaltsfrau, die sich für ihren Mann verbürgt hat.

Im Normalfall ist dies jedoch nicht der Fall; das Garantieversprechen ist in der Regel wirkungsvoll. Ist auch der Partner nicht in der Lage, die Zahlung zu tätigen, kann dies dazu führen, dass der Bürge selbst Insolvenzantragsteller ist. Ein weiterer wichtiger Unterschied zur Grundregel, dass Ihr Partner nicht für Ihre Schulden zahlen muss, ist die sogenannte "Schlüsselmacht".

Genaugenommen bildet die "Schlüsselmacht" also keine Ausnahmen von der Regelung - sie ist gleich geblieben: Jeder ist nur für seine Schulden haftbar -, zwingt aber auch den anderen Gatten von Anfang an; er wird damit auch zum Vertragspartei und später möglicherweise zum Schuldenerlös. Dazu gehören nicht nur Nahrungsmittel, sondern z.B. auch Bekleidung, Mobiliar, Telekommunikationsdienste, Lehrbücher oder auch die Reparatur von Hausrat usw. Aufträge, die sich auf die Hobbies des anderen Ehepartners oder auf geschäftliche oder berufliche Aktivitäten erstrecken, werden von der "Schlüsselmacht" nicht erfasst.

Der Fall von Gewalt ist so delikat, weil der Ehegatte regelmässig nichts ahnt - er kann ganz ohne sein Wissen gebunden werden. Vorraussetzung ist jedoch, dass die Ehegatten im selben Haus sind. 1357 BGB gilt auch dann nicht, wenn die Wirkungen zwischen den Ehegatten vertragsgemäß ausgeklammert sind.

Andernfalls ist auch der fehlende Ehegatte trotz des Ausschlusses von Schlüsselkompetenzen dazu gezwungen. Kann ich trotzdem an meinen Partner gebunden sein? Im Prinzip darf Ihr Ehegatte nicht beschlagnahmt werden. Es wird jedoch rechtlich davon ausgegangen, dass Objekte, die sich in der Wohngemeinschaft aufhalten, Ihnen, dem Zahlungspflichtigen, zustehen. Wenn Sie durch Quittung, Quittung oder eine Ehevereinbarung nachweisen können, dass das Objekt nicht Ihnen, sondern Ihrem Ehemann zusteht, kann der Verwalter unter keinen Umständen beschlagnahmen.

In jedem Falle empfehlen wir Ihnen, eine separate Buchhaltung zu unterhalten und eine detaillierte Liste mit einem Nachweis des Eigentums zu erstellen. Wird mein Partner von meiner Privatinsolvenz in Mitleidenschaft gezogen? Ausgehend von dem soeben Geschilderten - jeder Mensch trägt im Grunde seine eigenen Schulden - ist klar, dass auch Ihr Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihren Ehegatten prinzipiell nicht berührt und ihn auch nicht (rechtlich) berührt.

Die Prozedur wird nur für Sie - den Bewerber - geöffnet, Ihr Ehegatte hat damit nichts zu tun. Die unbeteiligten Ehegatten haften daher auch für die Steuerverbindlichkeiten des insolventen Teilhabers. Ein weiterer Punkt der Regelung, dass Ihr Ehegatte von Ihrem Konkursverfahren nicht betroffen ist, bezieht sich auf die Frage der Rechtspflege.

Wenn Ihr Ehegatte mehr als die Pfändungsbeschränkung erwirbt, kann er vom Gericht zur Zahlung der Prozesskosten für Ihr Insolvenzverfahren gezwungen werden. Der Ehegatte des Konkursschuldners hat in der Regel jedoch selbst kein Pfändungseinkommen, da er bereits vor der Zahlungsunfähigkeit für seinen insolventen Teilhaber, die Mitkinder und die Gemeinschaftskosten wie Mieten, Elektrizität, Internetzugang etc. bezahlt.

In der Praxis kommt der Umstand, dass der Ehegatte mit den Prozesskosten des zahlungsunfähigen Gesellschafters beladen ist, nicht allzu oft vor. Welchen Einfluss hat die Beschäftigung meines Ehepartners auf meine Zahlungsunfähigkeit? Im Insolvenzfall haben Sie als Zahlungspflichtiger den pfändungsfreien Basisbetrag, den der Konkursverwalter nicht anbringen kann.

Die pfändungsfreie Grundvergütung wird angehoben, wenn der Unterhaltspflichtige aufgrund einer rechtlichen Pflicht unterhält. Als Unterhaltsberechtigte gelten Ehepartner, ehemalige Ehepartner, Lebensgefährten, ehemalige Lebensgefährten oder Angehörige in einer geraden Reihe, wie z. B. von Kindern, Familienangehörigen, Großeltern und anderen. Auch das Landgericht Reutlingen hat mit Urteil vom 2. Januar 2014 einen berufstätigen Ehepartner als unterhaltspflichtig erkannt und damit die Pfändungsbeihilfe für den zahlungsunfähigen Ehepartner angehoben, der nur ein Entgelt von 678 Euro erhielt.

Das heißt für Sie: Verdient Ihr Ehegatte selbst ein Einkommen, so reduziert dieses in keinem Falle Ihr Pfändungsgeld.

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