Rürup Rente für Freiberufler

Die Rürup-Rente für Freiberufler

Rürup-Rente für Freiberufler ist eine staatlich geförderte Zusatzrente, die für diesen Beruf vielversprechend ist. Die Rürup-Rente ist auch deshalb bei Freiberuflern so beliebt. Sie richtet sich vor allem an Selbstständige, Freiberufler und Hochverdiener. Mögliche Fragen zur Altersvorsorge für Freiberufler, Angehörige freier Berufe: Die Rürup-Rente, Basisrente, Riester-Rente, Wohnriester-Rente, .

Rürup-Rente für Freiberufler - Es kann sich wirklich auszahlen

Worauf müssen Freiberufler bei der Rürup-Rente achten? Rürup-Rente für Freiberufler - Freiberufler sind in der Regel, ebenso wie Selbstständige, nicht der Versicherungspflicht der Pensionsversicherung unterworfen. Deshalb ist die Riester-Rente kein staatliches Vorsorgeprodukt mehr (es sei denn, der Ehegatte ist rentenversichert). Damit ist die Rürup-Rente die einzigste Möglichkeit für Freiberufler, neben der bestehenden betrieblichen Altersversorgung eine staatliche und damit steuerbegünstigte Pensionsversicherung als Altersversorgung in Anspruch nehmen zu können.

Aber ist diese Art der Zusatzrentenversicherung für Freiberufler immer einleuchtend? Untersucht werden soll unter anderem die Produktprofitabilität der von Rürup angebotene Vorsorge. Dabei wird in der Presse oft zu Recht Kostenkritik geäußert. Allerdings gibt es über die berufsspezifischen Sonder- und Gruppen-Tarife sowie kommissionsfreie Gebührentarife zu vermeiden.

Es gibt auch große Differenzen zwischen klassischer und fondsgebundener Rürup-Rentenversicherung. Ausschlaggebend dafür, ob sich eine Rürup-Rente rechnet, ist neben den produktbezogenen Aspekten die persönliche steuerliche Situation des Selbstständigen. Das Prinzip gilt: Die Wirtschaftlichkeit einer Rürup-Rente für Freiberufler steigt mit diesen Faktoren: Andererseits machen ein geringes Einkommen im Erwerbsleben und ein hohes Einkommen während der Pensionszeit eine Rürup-Rente für Freiberufler unwirtschaftlich.

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in unserem Beitrag Rürup Rente für Selbstständige. Rürup-Rente oder Pensionskasse? Viele Freiberufler haben eine berufliche Vorsorge als Alternative zur staatlichen Altersvorsorge. Anders als die gesetzlich vorgeschriebene Altersvorsorge, die ausschließlich über eine Umlage finanziert wird, ist die berufliche Vorsorge eine Kombination aus umlagefinanzierter Finanzierung und kapitalgedeckter Finanzierung.

Ein Teil der geleisteten Beitragszahlungen geht also unmittelbar an die Pensionäre, ein anderer Teil bleibt in der Pensionskasse und wird von der Pensionskasse gebildet. Die Rürup-Rente und die berufliche Vorsorge werden für steuerliche Zwecke gleichgestellt. Viele Freiberuflerinnen und Freiberufler müssen sich daher für eine Rürup-Rente oder die bisherige Rente entscheiden.

Beide sind von der Steuer abzugsfähig. Welche für Selbständige vorteilhafter ist, richtet sich vor allem nach der Güte der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung. Die Rürup-Rente hat jedoch prinzipiell den Vorzug, dass die Mittel ausfinanziert sind. 100 Prozent der Beitragssumme werden nach Aufwand für den Auftraggeber eingespart. Der Betrag der Rente ist unabhängig davon, wie viele Jugendliche ins Berufsleben eintreten.

Unter dem Gesichtspunkt der Diversifizierung der Rentenansprüche ist es daher für viele Freiberufler sinnvoll, beide Komponenten gleichzeitig zu speichern. Freiberufler verringern so ihre Abhängigkeiten von der Pensionskasse und sind in Bezug auf ihre Pensionszahlungen weit gefaßt. Wir betreuen unsere Kunden als unabhängiger Sachverständiger unentgeltlich in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Beurteilung der Vorsorge. Hier können Sie unseren unverbindlichen Rürup-Rentenvergleich anfordern.

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