Riester Rente Hausfrau

Hausfrau der Riester-Rente

Die Hausfrau oder der Hausmann sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Wenn Sie nicht arbeiten, erhalten Sie beim Sparen für eine Riester-Rente trotzdem einen Zuschuss vom Staat, sofern Ihr Partner sozialversicherungspflichtig ist. Sie ist Hausfrau ohne Erwerbstätigkeit. Die Hälfte der anspruchsberechtigten Mitarbeiter, Beamte, Hausfrauen. erhalten auch Hausfrauen und selbstständige Riester-Förderung.

Kann die Hausfrau auch eine Riester-Rente bekommen?

Mit der Riester-Rente steht eine der effektivsten Formen der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Die Riester-Rente kommt nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch ihren Ehegatten zu Gute. Das heißt, auch die Hausfrau kann versichert werden und profitiert so von einer Zusatzrente. Das ist eine kosteneffiziente Vorsorge, die auch ohne Geld zu verdienen auskommt.

Das Angebot der Altersversorgung für die Hausfrau ist mannigfach. Letztendlich werden hier die gleichen Angebote wie bei Mitarbeitern oder Unternehmen eingesetzt, so dass Privatrenten, Versicherungen, Fondssparpläne oder der Erwerb von Immobilien für mehr Absicherung im hohen Lebensalter gesorgt werden kann. Ein besonderes Merkmal ist hier die Riester-Rente für die Hausfrau, da dafür keine gesonderten Prämien gezahlt werden müssen.

Um eine Riester-Rente zu erhalten, müssen die Frauen nur einen Zuschuss beantragen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Ehegatte der Hausfrau in einem rentenversicherten Beruf tätig ist und auch einen separaten Riester-Rentenvertrag hat. So können sich Frauen mit zwei nicht erwerbstätigen Müttern bis zu 524 EUR pro Jahr für ihre persönliche Altersversorgung absichern.

Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Hausfrau wie ihr Mann in Deutschland lebt.

Riester-Rente für die Hausfrau

Prinzipiell bekommt jeder sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, der eine staatlich anerkannte Privatrente abschliesst, ab Beginn des Geschäftsjahres 2002 eine Grundversorgung von 38 Euro bis 154 Euro ab 2008. 46 Euro kommen für jedes einzelne Mitglied hinzu (bis zu 185 Euro in 2008). Aber auch Frauen, die selbst nicht berufstätig sind, haben Unterhaltsansprüche.

Die Grundvoraussetzung dafür ist jedoch, dass Ihr Lebensgefährte eine Erwerbstätigkeit ausübt und einen eigenen Riester-Vertrag hat. Sie muss keine eigenen Beiträge entrichten, da sie den Jahreszuschuss von bis zu 154 Euro bekommt, sofern ihr Ehegatte eigene Beiträge einbringt. So kann eine nicht erwerbstätige Frau mit zwei Kinder bis zu 524 Euro pro Jahr mit dem Staatszuschuss in ihre Privatrente einbringen, ohne selbst einen Cent dafür auszugeben.

In dieser Zeit müssen sie zumindest den Grundbetrag zahlen und der Mann muss einen Mindestbeitrag entrichten, der nicht durch das Grundgeld der Gattin und das Kindergeld reduziert werden kann. Rechnung für das Jahr 2005: Fazit: Die Gastfamilie muss 320 Euro mehr ausgeben, um weiter alle Zuschüsse zu haben. Dieser Betrag resultiert aus der Erkenntnis, dass das Grundgeld für die Dame von 76 Euro, ein Kindergeld von 92 Euro für die eigene Rechnung und die Dame 60 Euro als eigenen Betrag zu zahlen hat.

Andernfalls werden die Vergütungen proportional zum tatsächlichen Beitrag gekürzt: EUR 656 bis EUR 824 = 79,61%. Das Kindergeld und das Grundgeld für die Ehefrau erlöschen. Der Verzicht der Familienmitglieder auf Boni in Hoehe von 277,63 Euro. Hier können Sie einen Vergleich mit der Riester-Rente anfordern:

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