Wenn von sicheren Geldanlagen die Rede ist, werden neben Festgeld und Tagesgeld auch immer …
Riester Rente Beantragen
Bewerbung um eine Riester-RenteFür wen kann eine Riester-Rente beantragt werden?
Für wen kann eine Riester-Rente beantragt werden? Eine Riester-Rente kann nicht jeder Staatsbürger beanspruchen. Darüber hinaus kann sie auch von anderen Gruppen von Personen in Anspruch genommen werden, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Altersversorgung sind. Darunter sind selbständige und publizistische Kunstschaffende, die der Künstlersozialkasse angeschlossen sind, sowie Mitglieder einiger rentenversicherter Berufsgruppen wie z. B. Geburtshelfer, Pädagogen und Krankengymnasten.
Selbständige, die nur für einen Kunden arbeiten, müssen ebenfalls einen Beitrag zur gesetzlichen Rente entrichten und haben somit über die Riester-Rente ein Anrecht auf Unterstützung durch den Staat. Bei der Riester-Rente genügt der Abschluß eines solchen Vertrags allein nicht, um den Förderanspruch durchzusetzen. Das Gesuch für das laufende Beitragjahr ist bis zum Ende des Folgejahres bei der Gesellschaft zu stellen, mit der der Riester-Rentenvertrag abgeschlossen wurde.
Zum Beispiel für 2010 läuft die Deadline am 31.12.2012 aus. Es ist aber auch möglich, den entsprechenden Provider zu ermächtigen, die Zertifikate zu beantragen. Damit ist sichergestellt, dass bei der Riester-Rente der Förderanspruch nicht durch fehlenden oder verspäteten Antrag erlischt.
Wer hat keinen Anrecht auf die Riester-Rente? Der Zuschuss zur Altersrente aus der Riester-Rente steht nur rentenversicherungspflichtigen und ebenfalls unbegrenzt steuerpflichtigen Menschen zur Verfügung. Manche Personenkreise werden dabei als nicht zuschussberechtigt angesehen und können daher die staatlichen Riester-Sparungen nicht in Anspruch nehmen. 2. Eine Riester-Rente können die Betroffenen daher nicht abschliessen und von den entsprechenden Vergünstigungen Gebrauch machen.
Wenn Sie nicht auf der Leistungsliste stehen oder indirekt als leistungsberechtigt gelten, können Sie keine Riester-Rente beantragen. Im Folgenden sind die Gruppen von Menschen aufgeführt, die keinen Anrecht auf die so genannten Riester haben.
Riester-Rente: Und wie sichern Sie sich Ihre Boni?
Wenn Sie dem Land kein Kapital geben wollen, sollten Sie den Riester-Zuschussantrag so schnell wie möglich abschließen. Jeder, der einen Antrag auf eine Dauerzulage stellt, wird jährlich mit den Staatszulagen angerechnet. Übrigens wird die Riester-Zulage nachträglich für die vergangenen zwei Jahre bewilligt. Die Grundfreibeträge und das Kindergeld für die Riester-Rente können nach diesem Zeitraum nicht mehr beantragt werden.
Auch sollte man sich nicht irren, wenn man glaubt, dass die Freibeträge über die Steuerersparnis vergeben werden. Die staatliche Beihilfe für die Riester-Rente wird nur dann in vollem Umfang gezahlt, wenn der Mindestbeitrag von 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres gezahlt wurde. Grundsätzlich bestehen die Zuschüsse zur Riester-Rente nur, wenn die Beitragszahlungen in ausreichendem Umfang erfolgen.
Bei vielen Verträgen wird einfach zu wenig bezahlt, um den vollen Zuschuss von 154 pro Erwachsenen und 185 oder 300 pro Kinde zu erhalten: Zu diesem Zweck müssen 4 Prozent des pensionsversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres einbezahlt werden. Wenn jemand weniger als 4% zahlt, werden die Vergütungen proportional ermäßigt.
Für Normalverdiener sind sie jedoch der attraktivste Teil der Riester-Rente. Ungefähr ein Sechstel- bis Fuenftel aller auf Riester angewiesenen Sparenden beantragen die Zuschuesse gar nicht erst. Über 40 Prozent der Riester-Renten bezahlen zu wenig, um die gesamte Staatszulage zu haben. In Summe erhält also nur etwa ein Drittel aller Sparenden die vollen Zuschüsse, weil sie a) diese beantragen und b) dafür ausreichende Beträge abführen.
Der Vorwurf liegt bei den Verbraucherschützern der Anbieter der Riester-Verträge, weil deren Ratschläge weitgehend unzureichend sind. Walter Riester selbst hat einmal eingeräumt, dass das Riester-Konstrukt aufwendig ist. Die Riester-Rente muss deshalb den Versicherten bei Vertragsunterzeichnung ausführlich erläutert werden.