Riester Gefördert

Gefördert durch Riester

Darüber hinaus werden auch nicht erwerbstätige Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner unterstützt. Wohn-Riester unterstützt nicht alle Immobilienprojekte. Welche Objekte vom Riestern profitieren, erfahren Sie hier. KVK ZusatzRentePlus wird vom Staat gefördert: Mit der Riester-Förderung können Versicherte ihre KVK ZusatzRentePlus aufbauen.

Wohn-Riester: Wer wird gefördert?

Darunter befindet sich die gleiche Gruppe von Menschen, die ebenfalls eine Riester-Förderung erhalten. Zusammenfassend sind dies alle unbegrenzt Steuerschuldner, wie z.B. alle gesetzlich versicherten Rentenversicherten oder Beamten. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben Anrecht auf eine Riester-Rente und damit auch auf den Wohnsitz. 10 a erfasst den Kreis der unbegrenzt Steuerschuldner.

Eine Wohn-Riester ist nur zu empfehlen, wenn Sie wissen, dass Sie die Liegenschaft nur dann als Säule der privaten Vorsorge nutzen dürfen, wenn Sie selbst dort wohnen. Der Wohn-Riester ist für Personen mit zwei oder mehr Kinder (aufgrund des ab 2008 für alle Kohorten geltenden Kindergeldes ) oder für geringfügig Entlohnte bestens geeignet.

Im Übrigen muss im konkreten Fall geklärt werden, ob sich ein Wohn-Riester für Sieohnt.

Wohn-Riesterförderung, Boni und steuerliche Gesichtspunkte

Walter Riesters vom Staat favorisierte Privatvorsorge bietet viele Vorsorgemöglichkeiten für das eigene Alter. Zu den Frührentenprodukten - Riester-Banksparplan, Riester-Fondssparplan und Riester-Rentenversicherung, die das Sparen von Vermögen als Privatvorsorge bezeichnen, kommt seit 2008 auch die Eigenheim-Rente, im Volksmund besser bekannt als Wohn-Riester.

Herzstück der Eigenheim- und Wohn-Riester-Rente ist das rentenfreie Leben im hohen Lebensalter. Wenn man eigengenutztes Wohngebäude für das hohe Lebensalter errichten will, nimmt man eine private Altersversorgung in Anspruch und wird deshalb, so Riester, vom Staat gefördert, wie es im Zusammenhang mit der Riester-Rente durch das Grundgeld, das Kindergeld oder den steuerlichen Vorteil durch den Abzug von Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung bekannt ist.

Nützen Sie die Möglichkeit einer Zusatzrente für eine Wohnriesterrente, um die bisherige Unfalllücke im hohen Lebensalter zu vermeiden und sich von einem Experten ein kostenfreies, freibleibendes Leistungsangebot unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation zu unterbreiten: Wir beraten Sie gerne und unverbindlich: Für Riester-Rentenprodukte und Wohn-Riester gelten die gleichen Regeln für die staatliche Förderung.

Die Riesterrente dient der Altersvorsorge. Damit eignet sich Wohnen Riester nur für eigengenutztes Wohnen; dies kann ein Wohnhaus oder eine eigene Wohnanlage, eine Wohnanlage oder eine Genossenschaft sein. Darüber hinaus ist vorgesehen, barrierefreie Restrukturierungsmaßnahmen in die WohnRiesterRente zu integrieren.

Riester-Sparer können im Zuge der Eigenheim-Rente oder der Wohn-Riester-Rente auf unterschiedliche Weise Wohnimmobilien für den Eigenbedarf im hohen Lebensalter anlegen, d.h. den Neubau oder Erwerb von Wohnimmobilien verwirklichen. Dabei ist zu differenzieren, ob der Betroffene bereits einen Riester-Rentenvertrag hat oder noch keine eigene Vorsorge über Riester-Rentenprodukte unterhält.

Bei einer Riester-Rente kann der Sparende einen großen Teil des gesparten Kapitals, das sich aus Beitragszahlungen und Zuschüssen der gesetzlichen Rentenversicherung zusammensetzt, zum Bau oder Kauf von Wohnimmobilien verwenden. Es ist möglich, bis zu 75% und bis zu 100% vom Riester-Vertrag zurückzutreten. Die Vorschrift findet Anwendung auf Wohnimmobilien, die ab dem ersten Januar 2008 gekauft oder gebaut wurden.

Jeder, der bereits ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzt, zahlt dieses Wohnungseigentum noch aus und hat einen Riester-Rentenvertrag, kann das Riester-Kapital nutzen, um die Schulden auf seinem Wohnungseigentum bei Renteneintritt zu reduzieren. Dieses Angebot im Zuge von Wohnungs-Riester ist auch für diejenigen Riester-Sparer interessant, deren selbstgenutztes Wohnungseigentum vor 2008 erworben oder geschaffen wurde.

Wenn Sie noch keinen Riester-Vertrag haben, aber über die Eigenheimzulage ein Eigenheim für das hohe Lebensalter gründen oder kaufen möchten, haben Sie die Option, mit eigenen Sozialleistungen und staatlicher Unterstützung ein Darlehen zurückzuzahlen. Kreditanstalten und Wohnungsbaugesellschaften bieten Riester-Kredite an, die über Sparerbeiträge und Zuschüsse ausbezahlt werden.

Darüber hinaus bietet die Bausparkasse ein kombiniertes Angebot aus einem Riester-Bausparvertrag und einem Vorschussdarlehen an. Die beiden Ausführungen beziehen sich auf Wohnimmobilien, die ab dem ersten Quartal 2008 zur Eigennutzung erworben oder gebaut wurden. Der Riester-Kredit ist ein Annuitätenkredit, d.h. er hat konstant gute Zinssätze, die durch eigene Sparbeiträge und Zuschüsse der gesetzlichen Rentenversicherung mitfinanziert werden. Der Riester-Kredit wird oft dann eingesetzt, wenn wenig Eigenmittel zur Verfügung stehen, da die Banken einen großen Teil des Wohneigentums ausleihen können.

Mit dem kombinierten Produkt der Wohnungsbaugesellschaften wird das Wohnungseigentum tatsächlich in Form eines Vorschussdarlehens verwirklicht. Der Riester-Sparer muss vor der Vergabe des Bausparvertrags die Bausparsumme und die Verzinsung des im Voraus gewährten Darlehens zahlen. Die Attraktivität beider Finanzierungsformen liegt zum einen an den Staatszuschüssen, die eine raschere Schuldenerleichterung des Riester-Sparers mit den damit verbundenen Zinsersparnissen anstoßen.

Auf der anderen Seite bieten viele Hersteller dieser Riester-Produkte sehr gute Bedingungen, was für den Riester-Sparer einen zusätzlichen Nutzen bedeutet. Übrigens müssen die Kredite so gestaltet sein, dass der Riester-Sparer in Bezug auf das finanzierte Wohneigentum nicht später als im Alter von mindestens 60 Jahren verschuldet ist. Es ist zu beachten, dass nur vom Eigentümer selbst genutzte Appartements und Wohnhäuser in Frage kommen.

Für Ehepaare werden auch zwei Darlehensvereinbarungen empfohlen, um die staatliche Förderung für beide zu berücksichtigen. Einen weiteren wichtigen Punkt bei Wohnungs-Riester stellt die Steuerpolitik dar. Wie bei der Riester-Rente gewohnt, geschieht dies stromabwärts, d.h. erst bei Beginn der Pensionierung. Mietenfreies Wohnen im hohen Lebensalter erfordert einen Trick, denn letztlich muss auch das im Wohnungseigentum gebundene Vermögen besteuert werden.

Alle " Veränderungen " sind in diesem Depot aufgeführt, also der Kapitalbezug und die Tilgungsraten des Sparenden zuzüglich der Staatszulagen. Der Riester-Sparer hat die Auswahl zwischen einer Einmalbesteuerung des Depots und einer jährlich gleich hoch angesetzten Steuer bis zum Alter von ca. 80 Jahren. Zur problemlosen Deckung der nachträglichen Steuerpflicht wird den Wohn-Riester-Sparern geraten, die sonst zur Rückzahlung verwendeten Eigenmittel wirtschaftlich zu investieren.

Später können aus diesem Vermögen Steuergelder gezahlt werden. Wie bei allen Riester-Rentenprodukten wirken sich schädigende Nutzungen extrem nachteilig auf die Wohn-Riestern aus. Fließen beispielsweise die Erlöse aus dem raschen Weiterverkauf des Wohngebäudes umgehend in eine andere eigengenutzte Liegenschaft oder in ein Riester-Rentensparprodukt zurück, so ist dies in der Regel kein schädlicher Nutzen.

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