Privatinsolvenz Info

Informationen zum Privatkonkurs

Kurze Informationen zur Privatinsolvenz 2018 Auf wen trifft die Privatinsolvenz zu? Wo kann ich einen Privatkonkurs auslösen? Die Schuldnerin oder der Schuldner erstellt mit einem passenden Betreuer (z.B. Rechtsanwalt oder anerkanntem Schuldnerberater) einen Schuldenregulierungsplan.

Kommt der Debitor dieser Verpflichtung nach, verzichtet der Kreditgeber auf weitere Ansprüche im gegenseitigen Einwand. Lehnt jedoch nur ein einziger Kreditor den Projektplan ab, schlägt der Vergleichsvorschlag fehl. Die Privatinsolvenz wird nach gescheiterter Übereinkunft beim zuständigen Landesgericht beantragt. Darüber hinaus wird überprüft, ob der Debitor noch pfändbare Vermögenswerte hat.

Diese wird genutzt und an die Kreditgeber weitergegeben. Hiervon werden ca. 1200 EUR Prozesskosten in Abzug gebracht, da der Debitor die Prozesskosten selbst zu übernehmen hat, es sei denn, er stellt eine Bescheinigung über den Anspruch auf Beratungsleistung aus. ¿Wie lange dauert der Eingriff? In der Regel dauert das Vorgehen etwa 6 Jahre (sog. gute Verhaltensphase).

Während dieser Zeit darf der Debitor keine Darlehen vergeben, darf keine Einnahmen verheimlichen und muss eine angemessene Tätigkeit ausüben oder sich intensiv um eine Beschäftigung kümmern.

Informationsveranstaltung Konkursverfahren

Informieren Sie sich, wenn die (Privat-)Insolvenz eintritt. Bereits seit 1999 können Private von der Begleichung der Restschuld durch ein Konsumenteninsolvenzverfahren profitieren. Bevor die Schuld freigegeben wird, gibt es jedoch einen obligatorischen außergerichtlichen Vergleichsversuch und ggf. einen Antrag auf Insolvenz mit anschliessendem Konkursverfahren und einer Zeit des guten Verhaltens. Je nach Rückzahlungsmöglichkeit beträgt die Dauer eines solchen Verfahrens zwischen drei und sechs Jahren.

Diese Vorgehensweise ist für viele Überschuldeten eine Gelegenheit für einen Wirtschaftswende. Deshalb veranstalten wir seit vielen Jahren am zweiten Donnerstag im Monat eine kostenfreie Infoveranstaltung zum Thema (Verbraucher-)Insolvenzverfahren. Die Aktion ist von 14:30 bis ca. 16:00 Uhr und wird in der Caritashausberatungsstelle in der Sophienstraße 33 durchgeführt.

Private Insolvenz - Verbraucherinsolvenzverfahren

Im Falle einer Privatinsolvenz wird der Debitor nach Ende der so genannten Good Conduct Period und Beendigung des Konkursverfahrens von der Verpflichtung zur Rückzahlung der Restschuld (Restschuldbefreiung) entbunden. Das ist jedoch spätestens sechs Jahre nach der Insolvenzeröffnung der so. Ein privates Insolvenzverfahren steht sowohl physischen Einzelpersonen (Verbrauchern) als auch früheren Selbständigen und Kleinunternehmern offen, sofern sie weniger als 20 Kreditoren und keine Verpflichtungen aus Arbeitsverhältnissen mit Mitarbeitern haben (§ 304 I InsO).

In der Privatinsolvenz kann der Prozess des Konkursverfahrens im Kern in vier Stufen unterteilt werden: In einem ersten Teilschritt muss der Debitor mit den Kreditoren eine außergerichtliche Vereinbarung über die Tilgung der Forderung mit Hilfe eines so genannten Schuldenbereinigungsplans zu treffen anstreben. Zu diesem Zweck muss sich der Zahlungspflichtige an einen Fachanwalt oder eine staatlich zugelassene Schuldnerberatung richten, da nur diese befugt sind, ihm die Bestätigung über das Fehlschlagen des Versuches zu einem für den weiteren Gang des Konkursverfahrens notwendigen aussergerichtlichen Vergleich zu erteilen.

Besitzt der Debitor nicht genügend Finanzmittel, um die Rechtsberatung zu bezahlen, ist zu untersuchen, ob ein Rechtsberatungsanspruch vorliegt. Dabei wird aufgezeichnet, wie und in welchem Umfang der Debitor die ausstehenden Verpflichtungen reduzieren kann und will. Lehnt zumindest einer der Kreditgeber diesen an oder führt ein Kreditor nach der Bedienung des Planes weiter, so wird davon ausgegangen, dass der Schuldenregulierungsplan fehlgeschlagen ist (dies ist oft der Fall).

Nach Vorliegen dieser Urkunde kann die Insolvenzeröffnung beim für das Insolvenzverfahren zuständige Amtsgericht eingereicht werden (Insolvenzeröffnungsantrag). Kommt es dagegen zu einer außergerichtlichen Vereinbarung zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger, wird das Mahnverfahren an dieser Stellen eingestellt. Das Bundesgericht überprüft vor der Insolvenzeröffnung die Erfolgschancen eines juristischen Schuldenbereinigungsplans. Akzeptiert das Schiedsgericht eine solche Perspektive als erfolgreich, werden den Kreditgebern der juristische Schuldenvergleichsplan und die Liste der Vermögenswerte ausgehändigt.

Wenn die Planung nicht von zumindest der Haelfte der Glaeubiger zurueckgewiesen wird, kann das Richter ihre Einwilligung auf Verlangen des Schuelers erteilen. Nicht die Zahl der Kreditoren entscheidet über die Zahl, sondern die Summe und Zahl der Nachforderungen. Sollte auch der Schuldenvergleichsplan des Gerichts nicht akzeptiert werden, wird nun das private Konkursverfahren (vereinfachtes Insolvenzverfahren) eingeleitet und durch Veröffentlichung bekannt gegeben.

Die Pfändung des Forderungsguthabens erfolgt nach abzüglich der Prozesskosten, d.h. an die Kreditgeber aus. Zur Beantragung und Erlangung der Restschuldentschädigung wird in der Regelfall eine Privatinsolvenz durchlaufen. Die Entschuldung umfasst eine sechsjährige so genannte Good-Due-Phase, die mit der Insolvenzeröffnung startet. In dieser Zeit muss der Debitor dem Trustee den verpfändbaren Teil seines Vermögens sowie die Hälfe der ihm zustehenden Erbschaft übertragen.

Diese verteilt dann das Kapital an die Kreditgeber entsprechend der in der Übersichtstabelle angegebenen Insolvenzen. Im Anschluss an die Phase des guten Verhaltens kann der Debitor die Befreiung von der Restschuld anstreben. Am Stichtag können die Kreditgeber die Ablehnung der Befreiung von der Restschuld aus einem der in 290 Abs. 1 Nr. 290 genannten GrÃ?nde anstreben. Begründung für die Verweigerung der Restschuldbefreiung: endgültige Schuldspruch des Zahlungspflichtigen wegen einer Insolvenzdelikte; Fehlinformation über finanzielle Umstände, um Vorteile und Darlehen zu empfangen oder die Zahlung aufzuschieben.

Wird kein solcher Wunsch geäußert oder sind solche Anfragen unberechtigt, so gibt das Verfassungsgericht die Befreiung von der Restschuld bekannt. Die Befreiung von der Restschuld lehnt das Bundesgericht ab, wenn einer der in 290 Abs. 2 Nr. 2 genannten Punkte zutrifft. Wenn kein (berechtigter) Ablehnungsantrag für die Befreiung der Restschuld erhoben wird, wird die Befreiung der Restschuld bekannt gegeben. Die Prozedur wird nach dem Stichtag und der Massenverteilung abgebrochen.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema