Riester Rente Kinderzulage

Kindergeld Riester-Rente

Das Kindergeld wird immer an den Elternteil gezahlt, an den das Kindergeld gezahlt wird. Helfen zum Thema Altersvorsorge > Altersvorsorge > Riester-Rente > Kindergeld für Ihre Steuererklärung. Ein Elternteil kann für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, ein staatlich gefördertes Kindergeld im Rahmen der Riester-Rente beantragen.

Kindergeld - Teil des Altersvorsorgegeldes

Die Riester-Rente wird durch den Zuschuss zur Altersrente und, je nach Ihrem Gehalt und Ihrem persönlichen Beitrag, auch für steuerliche Zwecke unterstützt. Der Zuschuss zur Altersrente besteht aus dem Basiszuschlag und dem Kinderzuschlag. Die Kinderzulage (185 EUR für vor 2008 geborene und 300 EUR für nach 2008 geborene Kinder) wird an jeden berechtigten Riester-Sparer gezahlt, wenn das betreffende Mitglied während des Anspruchszeitraums einen Kindergeldanspruch hatte.

Wie bei der Grundsicherung besteht auch bei der Kinderzulage ein voller Anspruch auf die Zulage nur, wenn der entsprechende Mindestbeitrag einbezahlt wurde. Für niedrige Einkünfte, z.B. von Grenzgängern, kann der minimale Eigenanteil sehr gering oder gar massiv sein. Dabei wird anstelle des berechneten Mindesteigenbeitrags der so genannte Grundbeitrag angenommen.

Die Jahresgrundgebühr beträgt 60 EUR. Selbst wenn Ihr Mindesteigenbeitrag weniger als 60 EUR beträgt oder sogar kalkulatorisch ungünstig ist, müssen Sie mindestens 5 EUR pro Kalendermonat in Riester-Beiträgen zahlen, um Ihren Anspruch auf den Zuschuss voll ausnutzen zu können. Das Kindergeld wird wie das Rentengeld bei der Zentralstelle für Altersvorsorge beantragt.

Wenn sich Ihre Finanzierungssituation ändert, z.B. wenn Sie keinen Kindergeldanspruch haben oder ein Neugeborenes auf die Welt kommt, muss diese Änderung natürlich mitberichtet werden. Bei Beamten und Soldatinnen und Soldaten muss diese Gruppe der Gehaltsabrechnung eine entsprechende Genehmigung erteilen, damit das versicherungspflichtige Entgelt an die ZFA überwiesen werden kann.

Der Kindergeldanspruch wird zunächst der Mütter oder dem Empfänger des Kindergeldes zugewiesen. Für Ehepaare kann das Erziehungsgeld jedoch auf Anfrage auch unterschiedlich auf die beiden Ehepartner verteilt werden. Auf diese Weise bekommt der Erziehungsberechtigte, der das Erziehungsgeld zuerst im Anspruchszeitraum/Kalenderjahr bezogen hat, das Erziehungsgeld selbstständig. Für unverheiratete Paare ist eine andere Zuteilung des Kindergeldes nicht möglich.

Die Riester-Rente wird in direkte und indirekte Begünstigte unterteilt. So können z. B. Selbständige, freie Mitarbeiter und Haushaltsfrauen ohne rentenversicherungspflichtige Einkünfte in der Regel nicht gefördert werden. Hat der Ehegatte jedoch einen direkten Anspruch auf Finanzierung, besteht ein indirekter Anspruch auf Finanzierung. Der Anspruch auf indirekte Unterstützung besteht, wenn Sie den Grundbeitrag von 60 EUR p.a. in Ihren Arbeitsvertrag einbringen.

Zum Beispiel hat eine nach 2008 geborene Frau mit 2 Kinder einen Grundbonus von 154 EUR und 2x 300 EUR Kindergeld. Die Forderung ist jedoch nur dann gegeben, wenn der Ehegatte auch den geforderten Mindestbeitrag in seinen Riester-Vertrag einbezahlt hat.

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