Ein Fondssparplan eignet sich perfekt, um mittel- oder langfristig Geld anzusparen und eine …
Awd Geschlossene Fonds
Geschlossene FondsMaschmeyer's Finanzdienstleistungsunternehmen AWD: Mehrere zehntausend Anleger sind auf risikoreiche Fonds hereingefallen.
Allein aus der Reihe der Dreiländerfonds hat AWD 34.647 Anlagen mit einem Gesamtwert von rund einer Mrd. EUR verkauft. Mit diesen Fonds gehen den meisten Anlegern viel Kapital verloren: Ihre Investitionen sind nur noch einen kleinen Zwischenwert. Aus der AWD-Kundenliste geht auch hervor, dass viele der rund 30.000 Klienten - einige von ihnen haben mehrere Fonds auf einmal gezeichnet - ihre Teilnahme an einem der Dreiländerfonds durch Kredite finanziert haben: in 6648 Anleihen.
Neben großen Kursverlusten von bis zu 90 Prozent hat jeder fünfte Investor auch Zinsen auf Kredite zu zahlen. Die Dreiländerfonds sind geschlossene Investmentfonds, die in den 1990er Jahren aufgelegt wurden. Damals haben die Fondsinitiatoren für sichere Erträge und Steuerersparnisse geworben. Die AWD-Berater haben die risikoreichen Anlagen für die private Vorsorge empfohlen.
Mehrere hundert Investoren haben inzwischen AWD wegen vermeintlicher Fehlberatung belangt. Sie ist ein "Geschäftsgeheimnis".
AWD im Filmfondsstreit gerichtlich belangt
Hoffen für viele tausend Filmfondsinvestoren: Ein Gerichtsbeschluss gegen den Anbieter AWD. Die Oberlandesgerichte Hamburg - Niederschlagung für den AWD: Das OLG Nürnberg (Az. 5 U 187/11) und das LG Braunschweig (Az. 5 O 1976/10) entschieden in zwei Spruchstellen. Allerdings waren die Fonds IWF 2 und IWF 3 weit davon entfernt, die gewünschten Resultate zu erzielen.
Laut der Rechtsanwaltskanzlei Hahn Rechtanwälte, die die Entscheidungen gewonnen hat, waren Anleger dieser Fonds nun nach mehreren Erfolgen erstmalig mit Schadensersatzansprüchen vor dem Gerichtshof durchgesetzt. Die Rechtsanwältin Petra Brockmann meint, das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg sei besonders wichtig. Zum anderen entdeckte der Preisrichter Irrtümer im Verkaufsprospekt der Fonds IWF 2 und IWF 1, die ebenfalls für den Vertrieb verwendet worden waren.
Andere Investoren, die vergleichbare Forderungen stellen wollen, können sich nun auf diese Fehler im Prospekt beziehen. Die Anwaltskanzlei allein repräsentiert nach eigenen Aussagen 600 nicht zufriedene Investoren in den Fonds IWF 2 und IWF 2 Hintergrund: Die Fonds IWF 2 und IWF 2 sind geschlossene Fonds, die in die Herstellung von Spielfilmen investieren.
Fast 5.000 Investoren nahmen in den Jahren 2000 und 2001 mit einem Gesamtvolumen von rund 110 Mio. EUR am IWF 2 teil. Aus dem Fonds wurden Filme wie Oliver Stones "Alexander" mit Colin Farrell und Angelina Jolie sowie "K-Pax" mit Kevin Spacey und Jeff Bridges finanziert.
Allerdings haben die Investoren nicht viel von den zugesagten Erträgen erhalten. Bisher haben sie nur eine Ausschüttung von weniger als 20 % ihres Beitrags erhalten, so Hahn Anwälte. Ähnliches gilt für den IWF 3, dessen Investoren laut Hahn Rechtanwälte bisher nur eine Ausschüttung von höchstens 17% der Einzahlungssumme erhalten haben.
Zwischen 2001 und 2003 nahmen rund 10000 Abonnenten mit einem Gesamtvolumen von mehr als 160 Mio. E teil. Das prominenteste Vorhaben des Fonds war der Hollywood-Film "Terminator 3" mit Arnold Schwarzenegger. In der AWD-Börse wird im Rahmen des Verkaufs von geschlossenen Fonds oft der Verdacht erhoben, dass die risikoreichen Investments an Anleger veräußert wurden, deren Risikobereitschaft nicht übereinstimmte.
In vielen Fällen wurden die Investoren zu den Fonds geführt, die nach Vorsorgeprodukten auswählten. Dies war auch der Fall, der nun vor dem Oberlandesgericht Naumburg verhandelt wurde. Die Klägerin, ein Investor aus Burghausen, wollte seine Altersversorgung mit der geplanten Anlage teilweise untermauern. Doch der AWD-Mitarbeiter hat ihn beim Vertrieb des Films nicht darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um eine "spekulative Anlage handele, die keine ausreichende Absicherung für die Altersversorgung biete", urteilt das Landgericht in seinem Urteil.
Eine weitere Meldung besagt, dass AWD gegen die beiden Urteile des Oberlandesgerichts und des Landgerichts Braunschweig Berufung einlegt. Die Kanzlei Hermann ist jedoch der Ansicht, dass es schwierig sein wird, das bedeutende Gutachten des Oberlandesgerichts zu streichen.
"Voraussetzung dafür ist jedoch eine sogenannte Beschwerde von AWD in Höhe von mind. 20.000,01 EUR. Die Beschwerde muss laut Brockmann über EUR 2.000,00, d.h. über EUR 20.000,01 liegen. Aufgrund des Zahlungsantrags betrug die Beschwerde von AWD jedoch nur 13.804,88 EUR. Die Höhe der 20.000,01 EUR Nichtzulassungsbeschwerde ist daher ausschlaggebend dafür, wie hoch der Erklärungsantrag ausfällt.
"Unserer Meinung nach ist es jedoch nicht möglich, einen so hohen Stellenwert zu belegen, dass die AWD-Beschwerde in Hoehe von 20.000,01 EUR eingegangen ist, so dass die Nichtzulassungsklage in diesem Falle nicht statthaft wäre.