In Zeiten lang anhaltend niedriger Sparzinsen rücken Investmentfonds wieder verstärkt in den …
Private Rentenversicherung Staatliche Förderung
Persönliche Rentenversicherung Staatliche UnterstützungStaatsunterstützung
Staatliche Förderung der Alterssicherung ist das Vertriebsargument für subventionierte Investitionsformen bei Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen. Einzig: Förderung oder nicht - wenn die Form der Vorsorge (noch) nicht zu Ihnen paßt, kann eine staatliche Vorsorge auch zu einem defizitären Geschäft werden. Es ist besser, sich eine eigene Stellungnahme zu verschaffen, bevor man einen staatlichen Pensionsvertrag abschließt.
Ist eine staatliche Rentenversicherung (bereits) eine Option? Und wie läuft die Produktion bei Riester, Rürup und Co. ab?
Private Vorsorge: Welche Optionen gibt es?
Private Vorsorge wird immer wichtiger. Weil die gesetzliche Rente bereits niedrig ist und in der absehbaren Zukunft weiter sinkt, sollten die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger dafür sorgen, dass sie im hohen Lebensalter ein angemessenes und gesichertes Mehreinkommen haben. Unterschiedliche Arten der betrieblichen Altersversorgung entsprechen den verschiedenen Vorstellungen, Chancen und Anforderungen der Ersparnisse.
Sie ist ohne private Altersversorgung nicht mehr möglich. Die zunehmende Bedeutung der Produkte der Privatvorsorge wird unter anderem dadurch deutlich, dass der Bund auch so viele Bundesbürger wie möglich zur Privatvorsorge zu bewegen sucht. Für die private Alterssicherung können sich die Konsumenten auch für eine Rentenversicherung oder eine Todesfallversicherung entschließen.
Öffentliche Förderung der privaten Altersversorgung
Unter gewissen Voraussetzungen unterstützt der Bund die private Zusatzvorsorge: mit finanzieller Förderung (Riester-Zuschüsse) und mit zusätzlichen Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug). Die private Vorsorge hat seit 2002 eine grundsätzliche und weitreichende Innovation erfahren: Unter gewissen Voraussetzungen wird die private ergänzende Altersversorgung vom Land auf zwei Arten gefördert: mit finanzieller Förderung (Riester-Zuschüsse) und mit zusätzlichen Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug).
Der Anfang 2005 eingeleitete Wechsel zur DownstreamBesteuerung hat auch die Möglichkeiten des Steuerabzugs bei den Pensionsaufwendungen wesentlich erhöht. Dies eröffnete insbesondere Selbstständigen die Chance, eine staatliche geförderte Altersversorgung (sog. "Basisrente" oder "Rürup-Rente") zu errichten. Jeder, der einen Teil seines Geldes in den Ausbau der betrieblichen Zusatzversorgung einbringt, bekommt Zuschüsse vom Bund.
Der Betrag der Zuwendungen hängt von der Summe der Eigenleistungen ab. Wenn Sie Ihren minimalen Eigenbeitrag leisten, erhalten Sie den gesamten Bonus. Wenn Sie nur einen Teil des Mindesteigenbeitrags (z.B. 50 Prozent) zahlen, erhalten Sie einen anteiligen Bonus (in diesem Falle die halbe Prämie). Der geforderte Gesamtsparbetrag (Mindesteigenbeitrag plus Bonus) wird bis 2008 sukzessive auf vier Prozentpunkte des im Vorjahr erzielten Sozialversicherungseinkommens steigen.
Mit der schrittweisen Erhöhung der Vergütungen bis 2008 nimmt der Bund bereits einen Teil der gesamten Sparleistung in Anspruch. Privatvorsorge setzt sich daher aus dem Eigenbeitrag und dem Zuschuss zusammen, den der Bund unmittelbar in den Vorsorgevertrag zahlt. Im Falle von verheirateten Paaren bekommen beide Ehepartner den Grundbonus, wenn sie beide einen eigenen Zusatzvertrag unterzeichnen.
Wenn nur einer der Gesellschafter unmittelbar förderfähig ist, genügt es, wenn nur er seinen Beitrag zahlt. Durch den Kinderfreibetrag unterstützt der Bund insbesondere die Familie mit einer weiteren persönlichen Vorsorge. Im Falle von Ehegatten, die zusammenleben, wird das Erziehungsgeld an die Mütter gezahlt, ansonsten an den Erziehungsberechtigten. Bis 2008 wird auch das Erziehungsgeld sukzessive erhöht.
Bei der Riester-Rente hat das Land die Moeglichkeit eines zusaetzlichen Sonderausgabenabzuges neben der Zuschuesse fuer Zuschuesse vorgesehen. Folgende Pensionskosten (Eigenbeiträge plus Zulagen) können - einkommensunabhängig - angewendet werden: Ab 2008 können bis zu EUR 2.100 pro Jahr als zusätzlicher Pensionsaufwand (Eigenbeiträge und staatliche Zulagen) zur Steuerminderung im Zuge der Einkommenssteuererklärung in Anspruch genommen werden - auch wenn dieser mehr als vier Prozentpunkte des sozialversicherungspflichtig gewordenen Einkünfte ausmacht.
Sind die Steuerersparnisse höher als die Freibeträge, bezahlt das Steueramt den Teil der Steuerersparnisse, der die Freibeträge überschreitet, als Steuererstattung. Diese umfassende Steuerentlastung in der Sparphase wird durch die vollständige Versteuerung der Vorteile in der Ausschüttungsphase (Downstream-Besteuerung) ausgeglichen. Im Gegenzug sind die Altersvorsorgebeiträge in der Akquisitionsphase bis zu einem Jahreshöchstbetrag steuerfrei.