Auszahlung Direktversicherung Altvertrag

Direktversicherungsauszahlung für Altpolice

Temporäre Unterscheidung von Alt- und Neuverträgen. ist bei Auszahlung in voller Höhe, d.h. steuerfrei, verfügbar. Die Direktversicherung ist neben der betrieblichen Altersvorsorge eine dieser Möglichkeiten.

Beendigung von Direktversicherungsverträgen

Generell ist es richtig, dass ein Mitarbeiter eine Direktversicherung nicht auflösen kann ( "Kündigung vor dem 31.12.2004", die jüngeren sind ein eigenes Thema). Die Direktversicherung ist eine vom Auftraggeber geschlossene Versicherungspolice (für das gesamte Arbeitsleben des Arbeitnehmers). Vertragspartei der Versicherungsgesellschaft ist somit der Auftraggeber. Deshalb ist es zunächst einmal eine Selbstverständlichkeit, dass der Mitarbeiter die Kündigung der Krankenversicherung nicht aus eigener Initiative vornehmen kann.

Ein gesonderter Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, wonach der Auftragnehmer die Kündigung der Versicherungen weiterhin vornehmen kann, wäre grundsätzlich möglich, würde aber dem pauschalen Einkommensteuersatz nach 40b StG widersprechen und wurde daher in der Regel unterlassen. oder mindestens eine ungültige Abgangsentschädigung eines Anwartschaftsrechts auf eine Betriebsrente, so dass der Dienstgeber später die versprochenen Versorgungsleistungen völlig ungeachtet der Tatsache, dass der Dienstnehmer den Rückkaufwert bereits bezogen hat, zahlen muss.

Andernfalls bestehen die Ansprüche des Mitarbeiters ausschliesslich aus Leistungen der Versicherung (evtl. ausser im Falle des Konkurses der Versicherung). Die Direktversicherung (alter Vertrag - §40b) habe ich von den Beiträgen befreit. Es ist auch möglich, innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss die Direktversicherung wieder zu beleben...... "Ausschlaggebend ist nur, dass der Auftraggeber der Beitragsschuldner ist.

Damit steht ihm auch der Rückkaufwert der Police zu. "Sobald der frühere Mitarbeiter jedoch Versicherter geworden ist, haftet der Auftraggeber natürlich nicht mehr für die Einlagen! Ausschlaggebend wird daher sein, ob es sich im Sonderfall der Direktversicherung um eine Betriebsrente oder "nur" um eine Sacheinlage für den Unternehmer handeln wird.

Im zweiten Falle handelt es sich um den günstigen Einzelfall, aber Anwälte gehen immer von dem ersten aus - obwohl es natürlich auch direkte Versicherungen gibt, die nicht unter das BetrAVG fällt (z.B. solche mit einem Schlussalter von unter 60 Jahren). Umgekehrt - wann macht eine Direktversicherung heute noch einen Sinn?

Generell ist es richtig, dass ein Mitarbeiter eine Direktversicherung nicht auflösen kann ( "Kündigung vor dem 31.12.2004", die jüngeren sind ein eigenes Thema). Eine Direktversicherung ist eine vom Auftraggeber geschlossene Direktversicherung (auf das Lebensalter des Arbeitnehmers). Vertragspartei der Versicherungsgesellschaft ist somit der Auftraggeber. Es ist daher zunächst einmal eine Selbstverständlichkeit, dass der Mitarbeiter die Kündigung der Krankenversicherung nicht aus eigener Initiative vornehmen kann.

Eine Direktversicherung mit so deutlichen, nachvollziehbaren Worten? der Auftraggeber müsste den Arbeitsvertrag übernehmen. der frühere Auftraggeber oder der Pensionär? durch den früheren Auftraggeber. Übrigens, wenn der Auftragnehmer ein Datenverarbeitungsunternehmen des Arbeitgebers ist? Eine separate Regelung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer, wonach der Dienstnehmer die Kündigung der Kündigung weiterhin vornehmen kann, wäre grundsätzlich möglich, würde aber der pauschalen Einkommensteuer nach 40b StG widersprechen und wurde daher in der Regel unterlassen.

M. E. hat jedoch aus rechtlicher Sicht nichts dagegen einzuwenden, dass Auftraggeber und Mitarbeiter die Beendigung der Krankenversicherung vereinbaren, wenn der Rückkaufswert an den Mitarbeiter ausgezahlt wird, z.B. um vorzeitig zu kündigen, aber Einfluss im Fall von Arbeitslosigkeit / HarzIV? Was passiert bei einer Direktversicherung, wenn der Versicherungsvertrag von der Beitragspflicht befreit ist?

Wie kann ich gute Infos finden (außer hier im Forum), insbesondere was ich vor dem Abschluss einer Direktversicherung wissen sollte?

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