Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Private Altersvorsorge
Die private AltersvorsorgeI Einführung
Das Leitmotiv für die Reform der staatlichen Rentensysteme ist daher das Prinzip der Generations-Gerechtigkeit. Die Möglichkeit, die Zusatzversorgung in Eigenverantwortung aufzubauen, kann nur entstehen, wenn die Beiträge zur staatlichen Vorsorge übernommen werden können. Aber auch die zusätzliche private Altersvorsorge ist von Bedeutung. Dabei gibt es für den Menschen vielfältige Möglichkeiten: vom selbst bewohnten Wohneigentum über die berufliche Vorsorge bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge.
Zur Förderung der Entwicklung der zusätzlichen Altersvorsorge unterstützt der Bund die berufliche und private Altersvorsorge. Von untergeordneter Bedeutung ist, ob eine private oder berufliche Vorsorge aufzubauen ist oder ob das selbstgenutzte Wohneigentum zur Vorsorge genutzt werden soll. Die zusätzliche Altersvorsorge ist überhaupt erstrebenswert. Die Altersvorsorge beginnt, je früher sie beginnt, um so mehr kann später ausgezahlt werden.
Jeder Mitarbeiter hat seit 2002 Anspruch auf eine Betriebsrente. Diese Zusatzversorgung hat viele Formen: Der Mitarbeiter kann z.B. einen Teil seines Bruttogehaltes einsparen. Der Teil des Gehaltes wird dann nicht an ihn ausbezahlt, sondern zum Bau einer Betriebsrente ohne Steuer- und Sozialabzug verwendet.
Auch die Riester-Rente ist eine weitere Vorsorge. Dieser wird vom Bund mit finanzieller Unterstützung (Altersvorsorge) und ggf. mit weiteren Steuereinsparungen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug) unterlegt. Der Riester-Zuschuss steht prinzipiell jedem offen, der von den Effekten der Rentenreform 2001 ökonomisch beeinflusst wird und nach wie vor "aktives" Mitglied einer dieser Vorsorgeeinrichtungen ist.
Die Bescheinigung stellt sicher, dass z.B. die spätere Altersrente auf Lebenszeit ausbezahlt wird und der Leistungserbringer die geleisteten Beitragszahlungen und Zuschüsse - ohne Kostenabzug - in jedem Falle für die Altersvorsorge zur Verfügung stellt. Wenn der Investor die gesamte Förderung in Anspruch nehmen kann, beläuft sich diese auf 154 ? pro Jahr.
Mietfreies Wohnen ist für viele Menschen eine Form der Altersvorsorge, die mit einer Barrente vergleichbar ist. Die Eigenheimzulage bietet Ihnen die Chance, Ihr eigenes Grundstück mit einem privatem Riester-Vertrag (z.B. einem beglaubigten Bausparvertrag) zu unterlegen. Neben der Betriebsrente und der Riester-Rente ist die Grundrente (auch Rürup-Rente genannt) die dritte Option der staatlichen Altersvorsorge.
Der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag ist an die versicherten Personen geknüpft und kann nicht geerbt oder verliehen werden. In der Einkommenssteuererklärung können die Leistungen der Grundrente zusammen mit etwaigen Leistungen der Rentenversicherungen, der betrieblichen Altersversorgung oder der beruflichen Vorsorge als Sonderaufwendungen in Anspruch genommen werden. Um die steuerbegünstigte Altersvorsorge noch interessanter und übersichtlicher zu gestalten, wurde vor diesem Hintergrund das Gesetz zur Verbesserung der Altersvorsorge vom 26. Juli 2013 beschlossen.
Mit einer einheitlichen Produktinformation sollen die subventionierten Vorsorgeprodukte für die Investoren transparent gemacht und der Überblick über die Vorteile verbessert werden. Bei einem Riester-Vertrag sind die Austauschkosten limitiert und der Provider hat zu Anfang der Ausschüttungsphase die Informationspflicht erweitert. Es wird die Möglichkeiten erweitert, sich durch steuerliche Anreize gegen das Auftreten von Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit zu schützen.
Der Einbezug von selbst genutztem Wohneigentum in die bezuschusste Altersvorsorge (Eigenheimrente oder Wohn-Riester) wird weiter ausgebaut und die bisherigen Abläufe erleichtert. Um ein besseres Verständnis der Angebote und einen Vergleich ihrer Vorteile zu ermöglichen, müssen Grund- und Riester-Rentenanbieter zukünftig ein gemeinsames Produktdatenblatt vorlegen. So müssen Versicherungen, Kreditinstitute, Kapitalanlagegesellschaften, Bausparkassen und Kooperativen ihre Versicherten einheitlich über die Grundzüge der Altersvorsorge informiert werden.
Mit dieser Produktinformation können die Konsumenten die unterschiedlichen Offerten - auch von unterschiedlichen Anbietern - hinsichtlich Möglichkeiten und Risiko, Garantie und Aufwand besser gegenüberstellen. Die Anbieterin muss dem Kundinnen und Kunden diverse Muster-Produktinformationsblätter im Netz zur Verfügung stellen, damit er sich vor Vertragsschluss über das von ihm in Betracht gezogene Investmentprodukt auskennen kann.
Wird ein entsprechender Pensionsvertrag abgeschlossen, muss der Investor zusätzlich ein eigenes Produktblatt mitnehmen. Sie spiegelt neben den Dienstleistungen, Bürgschaften und Aufwendungen den voraussichtlichen Verlauf des Vertrages auf Basis der vom Konsumenten vorgesehenen Zahlungen und der Laufzeit bis zum Auszahlungsbeginn. Dies erleichtert den Anlegern den Vergleich von Produktinformationen verschiedener Anbieter und verschiedener Anlageprodukte.
Daraus ergibt sich folgende Regelung: Verletzt der Lieferant seine Informationspflicht oder ist die Information unrichtig, kann der Konsument den Kaufvertrag auflösen und die gezahlten Geldbeträge zuzüglich Verzugszinsen wieder einfordern. Beispielsweise sind die Informationsanforderungen des VVG, der Informationspflichtenverordnung und des WpHG für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge im jeweiligen Produktdatenblatt zusammengefaßt.
Andererseits reduziert die vordefinierte Struktur der Information und deren Zusammenstellung in einem Beleg den administrativen Aufwand der Erbringer. Die Umstellung auf einen anderen Provider soll dem Sparenden in Zukunft erspart werden. Schon heute hat jeder Investor das Recht, sein Vorsorgeguthaben auf einen anderweitigen Träger zu transferieren. Bei dem " Altanbieter " sind die Änderungskosten auf max. 150 ? begrenzt.
Für die Ermittlung der Vertriebs- und Anschaffungskosten darf der neue Provider höchstens 50% des transferierten Eigenkapitals verwenden. Bei bereits abgeschlossenen Verträgen bleiben jedoch die zwischen dem Betreiber und dem Investor geschlossenen Abkommen gültig. Zusätzlich zur Beschränkung der Umtauschkosten wird zu Anfang der Ausschüttungsphase eine weitere Informationsverpflichtung für den Provider geschaffen.
Damit soll Anlegern die Chance geboten werden, zu Anfang der Ausschüttungsphase den Provider zu wechseln, ohne dass sie ihre Forderungen aus dem beitragsorientierten Plan verlieren. Dies ist vor dem Hintergund zu sehen, dass bei diversen Riester-Anlageprodukten zum Vertragsabschluss noch nicht klar ist, wie die weitere Ausschüttungsphase abläuft.
Die betroffene Anbieterin "kauft" daher die Pensionszahlung später. Damit der Bieter die Belange des Investors bestmöglich berücksichtigen kann, muss er den Investor mindestens drei Monaten vor Auszahlungsbeginn über die Ausschüttungsbeträge unterrichten. Damit hat der Investor die Chance, zu Anfang der Ausschüttungsphase zu einem kostengünstigeren Provider zu gehen.
Mit dieser Massnahme soll der Konkurrenzdruck zugunsten einer verbesserten Belieferung der Investoren erhöht werden. Zusätzlich zu den Massnahmen zur Steigerung der Transparenz der Produkte wird auch die Moeglichkeit erweitert, steuerliche Anreize zu schaffen, um sich gegen das Gefahrenpotential von Arbeitsunfaehigkeit oder Berufsunfaehigkeit zu schuetzen. Die Kosten für einen bescheinigten Versicherungsvertrag können ab 2014 im Umfang des Abzugvolumens der Basisrente im Rentenalter erstattet werden.
In dem Versicherungsvertrag muss die lebenslange Rentenzahlung im Falle eines Versicherungsfalles vorgesehen sein. Zusätzlich zur Neueinführung einer steuerbegünstigten unabhängigen Versicherung gegen das Ertragsminderungsrisiko werden die Absicherungsmöglichkeiten durch einen privat abgeschlossenen Riester-Vertrag ausgeweitet. Beim Altersvorsorgesystem kommt es auch bei der Wohn-Riester-Rente zu weiteren Optimierungen, die die bestehende Regelung flexibel und einfach machen.
Das in einem Riester-Privatvertrag aufgebautes Altersguthaben kann ab dem ersten Quartal 2014 für den Bau von selbst genutzten Wohnungen genutzt werden. Das Vorsorgeguthaben kann dann für die Umterminierung eines für den Erwerb oder den Bau des Wohneigentums abgeschlossenen Kredits zu jedem Zeitpunkt entzogen werden. Bislang war dies nur zu Anfang der Ausschüttungsphase des Riester-Vertrages zulässiger.
So können Investoren ihr selbstgenutztes Wohneigentum altersgemäß umbauen. Bislang können bis zu 75 oder 100 Prozent des angesparten geförderten Vorsorgeguthabens für den Kauf, den Bau oder den Schuldenabbau einer Eigentumswohnung entzogen werden. Beispielsweise musste die Zulassungsstelle den Leistungserbringer nach der Summe des Vorsorgeguthabens fragen, um eine entsprechende Austrittserklärung ausstellen zu können.
Hat sich die Summe des Vorsorgeguthabens (z.B. aufgrund möglicher Zinsgutschriften) zwischen dieser Information und der Meldung geändert, war eine neue Mitteilung zwischen dem Leistungserbringer und der Zulassungsstelle vonnöten. Nach wie vor kann der Investor zwischen einem Teil- und einem Vollabzug des Kapitals auswählen. Beschließt er, nur einen Teil des bezuschussten Vorsorgeguthabens für die von ihm selbst genutzte Liegenschaft zu verwenden, muss er mind. 3.000 auf dem Mietvertrag einbehalten.
Ändert der Begünstigte das selbstgenutzte Wohneigentum, kann er die Beihilfe mit sich führen, indem er einen dem Förderkonto entsprechenden Geldbetrag in das neue selbstgenutzte Wohneigentum einbringt. Auch die Versteuerung der Eigenheimzulage wird billiger. Beispielsweise kann zu Anfang der Ausschüttungsphase eine einmalige Versteuerung des im Wohneigentum verbliebenen steuerbegünstigten Kapitals (= Status des Wohnförderkontos) gewählt werden.
Der Investor bekommt in diesem Falle eine Steuerminderung von 30%. Die Frühbesteuerung wird auf die ganze Ausschüttungsphase ausdehnen. Die Steuerpflichtigen müssen zu Anfang der Ausschüttungsphase nicht mehr entscheiden, ob die Versteuerung des Wohngeldkontos bis zum Alter von ca. 80 Jahren pauschal oder steuerpflichtig sein soll. Zukünftig wird die private Altersvorsorge weiter an Gewicht zulegen.
Mit dem neuen, anbieterübergreifenden Produktinformationsblatt macht das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz einen wesentlichen Beitrag zu mehr Klarheit und Übersichtlichkeit in einem sehr heterogenen und vielschichtigen Verbrauchermarkt.
