Auszahlung Direktversicherung an Arbeitnehmer

Zahlung der Direktversicherung an die Mitarbeiter

D.h. der Arbeitgeber garantiert dem Arbeitnehmer nur die. Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- und Invaliditätsleistungen. Beiträge können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gezahlt werden.

Die Stornierung einer Direktversicherung ist auch bei akuten Geldbedürfnissen nicht möglich.

Wenn ein Mitarbeiter in akuten finanziellen Schwierigkeiten steckt, kann er sich bei der Betrachtung seiner Lohnabrechnung manchmal an die zu seinen Gunsten geschlossene Betriebsrente erinnern. Der Arbeitnehmer hat jedoch keinen Kündigungsanspruch gegen seinen Dienstgeber im Rahmen des vorliegenden Arbeitsverhältnisses, so dass der Arbeitnehmer den derzeitigen Rückkaufwert erhalten und seine Forderungen bezahlen kann (BAG vom 26. Mai 2018 - 3 AZR 586/16, derzeit nur als Pressemeldung verfügbar).

Mitarbeiter in finanziellen SchwierigkeitenDer Arbeitnehmer, der seit 1986 für den Auftraggeber tätig war, hat im Jahr 2000 eine Lebensversicherungspolice abgeschlossen und im folgenden Jahr mit seinem Auftraggeber einen Entgeltumwandlungsplan vereinbart, so dass der Auftraggeber Versicherter wurde und durch entgeltliche Entlohnung einen Beitrag zur Direktversicherungistete. Wenn der Mitarbeiter in Zahlungsschwierigkeiten gerät und über die Zahlung des Rückkaufswertes der Direktversicherung spekuliert, kündigt er den Vertrag.

Allerdings weigerte sich der Dienstgeber, diese Beendigung zu akzeptieren, und der Dienstnehmer verklagt den Dienstgeber, den Dienstvertrag zu beenden und die Versicherung zu überreichen. Die Arbeitnehmerin war der Ansicht, dass dieser Antrag in jedem Fall auf Nebenverpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag zurückzuführen sei, da die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitsgebers auch für die finanziellen Interessen der Arbeitnehmer galt.

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Urteilsbegründung die Anfechtungsklage abgewiesen, weil der Arbeitnehmer kein schützenswertes Recht an der angestrebten Abweisung hatte. Mit der gesetzlichen Vergütungsumwandlung wird der Wohlstand des Mitarbeiters im hohen Lebensalter zumindest zum Teil gesichert. Dies war unvereinbar, wenn der Arbeitnehmer vom Dienstgeber die Beendigung der Direktversicherung fordern konnte, um ihm die Gelegenheit zu geben, das für den Versicherungsfall bereits eingesparte Vermögen zur Begleichung seiner Verbindlichkeiten zu nützen.

Auch die Untergerichte argumentieren, dass auch der Auftraggeber mit hohen Verwaltungskosten zu kämpfen habe und dass es eine große Zahl von sozial- und steuerrechtlichen Problemen gebe, die ein höheres Haftpflichtrisiko für den Auftraggeber mit sich bringen würden. Eine Verpflichtung jeder Vertragspartei, die Rechte, rechtlichen und sonstigen Rechte der anderen Partei zu berücksichtigen, würde nur dann zu einer Mitwirkungspflicht des Unternehmers führen, wenn dies nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der beiderseitigen und der übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefordert werden könnte, was hier nicht der Fall ist.

Ziel der betrieblichen Altersvorsorge ist es, den Arbeitnehmern über das Ende ihrer Erwerbstätigkeit hinaus einen bestimmten Lebensstandard zu sichern. Wie das BAG klarstellte, sollte der Zugang zu diesen Investitionen nicht immer möglich sein, um den kurzfristigen Finanzbedarf der Mitarbeitenden zu befriedigen.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eher eine langfristig gebundene Versorgungsleistung, die dem Mitarbeiter zu keinem Zeitpunkt zur Verfügung steht.

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