Lebensversicherung auf den Todesfall

Todesfallversicherung

Wenn das versicherte Risiko nicht mehr besteht, endet die Versicherung automatisch im Todesfall. Die Lebensversicherung dient der finanziellen Absicherung der versicherten Person oder ihrer Hinterbliebenen in bestimmten Situationen. Weißt du, wer die Versicherungssumme im Todesfall bekommt? Die Lebensversicherung wird für eine oder mehrere Personen abgeschlossen, die beim Tod der versicherten Person die vereinbarte Leistung erhalten die Auszahlung der Lebensversicherung nach dem Tod des Ehegatten. Zeichnungsrecht aus der Lebensversicherung nach dem Tod des Ehegatten.

Lebensversicherung:

Und wer sammelt im Todesfall wirklich?

Und wer sammelt im Todesfall wirklich? Die Lebensversicherung wird nicht immer nach dem Wunsch des Betroffenen ausbezahlt. Worauf Sie bei der Ausübung Ihres Bezugsrechts achten müssen. Beispielsweise mit dem Zeichnungsrecht bei einer Lebensversicherung. In jedem Versicherungsvertrag ist geregelt, wer im Todesfall die gesparte Versicherungssumme zuzüglich Zins oder eine vertragliche Versicherungssumme erhält.

Für die meisten Lebensversicherungspolicen gilt: Der Versicherungsnehmer kann nutzen, wen er will. In unserem Download-Dossier erfahren Sie, welche Versicherungen für die kommenden Jahre gut gewappnet sind, welche Möglichkeiten es zur Lebensversicherung gibt und wie Sie Ihre eigene Vorsorge aufbauen können. Einerseits kann sich die Bevorzugung des Versicherungsnehmers im Verlauf des Lebensverlaufs durch weitere Geburt, Scheidung, Tod oder vermeintliche Undankbarkeit gegenüber dem, was einmal in Betracht gezogen wurde, änder.

Aber dann muss auch die Vereinbarung im Rahmen des Lebensversicherungsvertrages umgestellt werden. Eine Bezugnahme auf seinen veränderten Willen, z.B. im Willen des Erblassers, löst die überholte Vereinbarung im Auftrag nicht auf. Die Berechtigung, sich namentlich anzumelden, steht im Vordergrund des Vertrages. Andererseits kommt es auf die Richtigkeit der Informationen im Sicherungsvertrag an, wie rasch die Deckungssumme im Todesfall ausbezahlt wird - was für die Überlebenden rasch zu einer wirtschaftlichen Notlage werden kann.

Ähnlich wie in einem Testament sollten Namen, Anschrift und Geburtstag genannt werden. Ändert sich der Namen durch Hochzeit oder die Anschrift durch Übersiedlung, muss dies auch im Mietvertrag mitverfolgt werden. Andernfalls steht den Überlebenden vor der Zahlung noch viel Papierkram im Weg.

Lebensversicherung im Todesfall - Wann ist sie zollfrei?

Man munkelt immer, dass die Zahlung einer Lebensversicherung im Todesfall zollfrei ist. Eine Steuerbefreiung gilt nur, wenn der Versicherte, d.h. die Person, die den Versicherungsvertrag mit der Versicherungsgesellschaft abschliesst und die Prämien bezahlt, am Ende auch die Deckungssumme selbst erhält. Der pflegende Mann versichert seine Ehefrau oder Familienangehörige in der Regel so, dass er selbst eine Krankenversicherung abschliesst, die Prämien bezahlt und im Todesfall die versicherte Summe an seine Ehefrau oder Familienangehörige abführt.

Doch nicht immer ist gut durchdacht: Bei dieser Gestaltung des Vertrages geht die versicherte Summe in den Besitz über und wird mit dem Ehegatten/Kind zur Erbschaftssteuer, wenn die steuerfreien Beträge von 500.000 (Ehefrau) bzw. 400.000 (Kind; je ohne Rentenzuschuss) übertroffen werden. Es gibt einen Versicherten, der den Versicherungsschutz mit der Versicherungsgesellschaft abschliesst und die Beiträge zahlt.

Hinzu kommt die versicherungspflichtige Personen, deren Todesrisiko ist. Schließlich gibt es noch den/die Begünstigten, der/die die Versicherungsprämie im Todesfall der betroffenen Personen erhält. Für steuerliche Zwecke bestehen folgende Fälle: wenn der Verstorbene Versicherter war und die Beiträge zahlt: Der Verstorbene war ein Versicherungsnehmer: - Ist kein Begünstigter genannt, geht die Deckungssumme inklusive Gewinnbeteiligung in den Besitz über und steigt somit der Gegenwert und damit eine mögliche Steuerschuld der Erbberechtigten wenn der Verstorbene die Versicherungsnehmerin und der Nachfolgerin war: Versicherungsnehmerin, Prämienzahlerin und Begünstigte:

  • dann geht die Deckungssumme weder in den Besitz über noch wird sie dem Erblasser / Versicherten als Erbin zugeschrieben und verbleibt daher zollfrei. Im Todesfall des Ehegatten (versicherte Person) wird die Frau zum Versicherten und bezahlt die Beiträge. Erst dann ist die Deckungssumme von der Erbschaftssteuer befreit.

Diese Vertragsform ist besonders für unverheiratete Partner von Bedeutung. Wenn hier die "falsche" Vertragsstruktur ausgewählt wird, fällt eine Erbschaftssteuer von EUR 99. 000 (EUR 250.000 - EUR 20.000 x 30%) an. Das ist nur für die Versicherungen! Daher sollte stets darauf zu achten sein, dass Versicherte, Beitragszahler und Begünstigte gleich sind.

Daher mein Rat: Überprüfen Sie Ihre bestehenden Lebensversicherungen nach den oben aufgeführten Gesichtspunkten, damit Sie im Erbfall auf der sicheren Seite sind. In meinen weiteren Beiträgen werden unter anderem die folgenden Titel behandelt: "The Emergency Folder" und "The Overindebted Estate".

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