Kapitalanlagebetrug

Anlagebetrug

Kapitalmarktbetrug, der mit falschen Angaben zur Kapitalanlage geahndet wird. Das Phänomen des "Anlagebetrugs" ist nicht neu. Viele übersetzte Beispielsätze mit "Kapitalanlagebetrug" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen. Anlagebetrug wird nicht gegen einzelne Anleger begangen. Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "Anlagebetrug" - französisch-deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von französischen Übersetzungen.

Die folgenden Regelungen beziehen sich auf § 264a StGB:

Die neue Suchfunktion: 2.das Anbot, die Beilage auf solche Teile zu erhöhen, in Ordnern oder in Repräsentationen oder Übersichten über die Vermögensbedingungen betreffend Umstände die Entscheidung- über der Zuwachs oder der wesentliche Verweis auf gegenüber ein größerer Personenkreis von fehlerhaften günstigen Daten macht oder ungünstige Sachverhalte verbirgt, wird mit Freiheitsentzug bis zu drei Jahren oder mit Ordnungsgeldern ahnden Strafe.

Dementsprechend findet Abs. 1 Anwendung, wenn sich das Gesetz auf Vermögensanteile beruft, die ein im eigenen Namen geführtes Unternehmertum, jedoch für ausländische Veranlagungen betreffen. Nicht geahndet wird gemäß Absätzen 1 und 2, wer willentlich daran hindert, dass aufgrund der Handlung die durch den Kauf oder die Erhöhung bedingten Leistungen zu erbringen sind.

2Wenn die Dienstleistung nicht ohne die Hilfe von Täters angeboten wird, ist er von der Strafe befreit, wenn er bemüht auf freiwilliger Basis schwerwiegend daran hindert, die Dienstleistung zu erbringt.

Kapitalanlagebetrug nach 264a HGB

Kapitalanlagebetrug nach 264a SGB ist eine Betrugsform, bei der die Verursacher eine gewinnbringende Investition in den Geldmarkt zusagen und vorgeben, das Opfergeld zu beschaffen und davon reich zu werden. In diesem Fall wird der vermeintliche Erlös aus dem Vermögen der neuen Betroffenen erstattet. Zahlreiche Offerten am gräulichen Finanzmarkt liegen in einer Grenzzone.

Dadurch wird die Trennlinie zwischen überhöhten Preisen und kriminellem Missbrauch oft verwischt. Anders als bei "normalem" Anlegerbetrug nach 263 HGB muss sich der Anleger nicht täuschen oder irreführen lassen, ebenso wenig wie ein entstandener finanzieller Schaden. Es genügt hier, dass z.B. in einem Verkaufsprospekt oder einer anderen öffentlichen Präsentation falsche Informationen gegeben werden oder negative Fakten verschleiert werden, soweit diese die Investitionsentscheidung eines potentiellen Investors beeinträchtigen können.

Kapitalanlagebetrug ist daher als abstrakte Gefahrenstraftat anzusehen. Die strafrechtlichen Rahmenbedingungen für Anlagebetrug reichen von einer Geldbuße bis zu einer freiheitsentziehenden Strafe von drei Jahren.

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