Insolvenzrecht Frankreich

Konkursrecht Frankreich

EU-Sanierungsverfahren und Insolvenzrecht in Frankreich/Spanien/Italien, Vertretung in Frankreich und im französischen Recht. Jedenfalls hat uns die Kanzlei Daniel Lawlor in Heinsberg, die sich mit dem englischen Insolvenzrecht befasste, nur Probleme bereitet! Nach der Insolvenzeröffnung in Frankreich. Insolvenzverfahren für überschuldete Verbraucher bestehen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich.

Privatinsolvenz in Frankreich (Kurzbericht von RA Me Bayer, Rechtsanwältin, Berlin-Paris) (Insolvenzrecht Frankreich III) - Deutsch-Französischer Rechtsbericht

Nicht nur Rechtsexperten nach französischem Recht, sondern auch dubiose Händler, die oft so genannte "Rundum-Sorglos-Pakete" ohne Fachkompetenz bieten und den Konsumenten vorgaukeln, dass sie mit diesem Angebot eine Restschuldgarantie in Frankreich erhalten, ziehen zunehmend die Chancen einer privaten Zahlungsunfähigkeit nach französischem Recht an. Warum, werden Sie im Folgenden erfahren: Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe unsere Bemerkungen Privates Insolvenzverfahren in Frankreich I und II) birgt das Privatinsolvenzverfahren in Frankreich die Chance, auch gegenüber österreichischen Schuldnern unter ganz besonderen Bedingungen und in wesentlich kürzerem Zeitraum als in Deutschland von der Verschuldung freigestellt zu werden.

Der Grund: Die Entscheidungen des französichen "Konkursgerichtes" müssen in Deutschland prinzipiell akzeptiert werden. Seitdem sich diese Erkenntnis inzwischen in Deutschland verbreitet hat, bemühen sich nicht nur seriöse Kolleginnen und Kollegen, sondern auch zweifelhafte Dienstleister um den Einstieg in diesen neuen Beratermarkt, mit teilweise drohenden Folgen. Die meisten von ihnen sind selbst ernannte Franzosen, die nur mit Frankreich Kontakt aufgenommen haben, sie haben keinen Überblick über die rechtliche Situation in Deutschland oder Frankreich und geben dem Betroffenen vor, den Schuldenerlass in Frankreich selbstständig zu gestalten, einschließlich (eher fiktiver) Abschluss von Arbeitsverträgen, Mietverträgen usw. und ohne dass der Auftraggeber in Frankreich mit einer (aus dieser Perspektive überteuerten) kompakten Lösung bleiben muss, ohne weitere Maßnahmen seitens des Auftraggebers.

Im Gegensatz zur Gesetzeslage und Jurisprudenz sind die französichen Justizbehörden bestrebt, diese Form der (bereits bekannten) Regelschuld im Detail zu prüfen und ggf. zurückzuweisen. Letztendlich steht der Auftraggeber neben seinem Schuldberg und den zusätzlich anfallenden höheren weiteren Aufwendungen für das Schuldenerlass-Verfahren und ist schließlich im Eimer.

Natürlich kennt der französische Schiedsrichter nun die einzelnen Spieler und hat angefangen, die Verfahrensanforderungen immer eingehender zu erörtern. So riskiert beispielsweise jeder, der einen Miet- und Anstellungsvertrag in Frankreich schließt, sich aber ansonsten in Deutschland befindet, nicht nur vom Schuldenerlass ausgenommen zu werden, sondern unter Umständen gar kriminell zur Verantwortung zu ziehen.

Denn nur wer sich dieser Risiken bewußt ist, kann vernünftige Beschlüsse fassen und die Erfolgschancen seines Schuldenerlasses in Frankreich deutlich erhöhen.

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