Rürup Rente für Selbständige Sinnvoll

Die Rürup-Rente für Selbstständige Sensible

mit der Frage, ob eine staatlich geförderte Rürup-Rente in ihrer Situation sinnvoll ist. Besonders Selbständige mit hohem Einkommen profitieren. Sparen ist schön, aber nicht immer sinnvoll unter diesen Bedingungen", sagt der BdV-Chef. Es ist sinnvoll, den Schutz der Hinterbliebenen in den Vertrag aufzunehmen. Die Rürup-Rente für Selbstständige macht hier keinen Sinn.

Rürup Rente für Selbständige - Zielüberquerung - Nachricht

Vor allem Selbständige, die weder in die gesetzlichen Rentenversicherungen noch in eine berufliche Vorsorge eingezahlt haben, sollen von der Rürup-Rente Gebrauch machen. Diejenigen, die eine Rürup-Rente beziehen, erhalten keine staatliche Beihilfe. Die Rürup-Rente kann von jedem Rentensparer als Sonderausgabe für steuerliche Zwecke einbehalten werden. Ledige bis 12.000 EUR und Eheleute bis 24.000 EUR.

Bis 2025 können dann 100 prozentig die Spenden abgezogen werden, höchstens 20.000 EUR für Singles und 40.000 EUR für Ehen. Nur auf die bezahlte Rente müssen sie dann wie bei der legalen Rente Steuer abführen. Hauptnutznießer dieser Unterstützung sind Selbständige, die nicht rentenversichert sind.

Es gibt keine andere Wahl, um für Ihre Rente zu einem steuerbegünstigten Satz zu sparsam zu sein. Die Rürup-Rente ist jedoch nicht für alle Selbständigen gleich gut einsetzbar. Ob sich die Unterstützung rechnet, hängt von der Gegenleistung ab. Hierzu gehören: die Beitragshöhe, die Summe der übrigen Pensionsaufwendungen wie Kranken-, Pflege-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen, die Vertragslaufzeit, der individuelle Tarif.

Die Rürup-Rente kann, wer mehr für die weitere Vorsichtsmaßnahme auf der Steuerklärung anführt, weniger von den Zahlungen abziehen - und das mindert die Nettorendite. Aber viele Selbständige tun dies. Viele von ihnen geben jährlich 4.000 EUR allein für die Krankenkasse aus. Werden weitere Versicherer hinzugezählt, ist der Höchstbetrag von 5 069 EUR rasch erzielbar.

Dann zahlt sich die Rürup-Rente kaum noch aus.

Rürup-Rente für Selbstständige sinnvoll

Das Rürup-Pension bei Rente.net. Freelancer sind diejenigen, die einen freiberuflichen Berufsstand haben. Es handelt sich um einen nicht dem Gewerbegesetz unterliegenden und nach §18 EsG und §1 PartGG selbständig ausgeübten Berufsstand, der in den Bereichen Naturwissenschaft, Technik, Schrift, Information und Bildung auftritt. So können z.B. ArchitektInnen, SchauspielerInnen, ÄrztInnen, MusikerInnen etc. freiberuflich tätig sein.

Auch ein Freelancer kann sich der Unterstützung von Spezialisten bedienen, sofern er weiter in Eigenverantwortung arbeitet und den Spezialisten unterweist. Selbständige sind nur einkommensteuerpflichtig, sie müssen keine Gewerbeertragsteuer abführen. Selbständige sind in der Regel nicht beitragspflichtig. Dies bedeutet, dass die soziale Sicherheit von den Selbständigen selbstständig gestaltet werden muss. Deshalb ist es besonders bedeutsam, dass sich freie Mitarbeiter früh um die persönliche Vorsorge kümmer.

Die Rürup-Rente kann gerade für freiberufliche Mitarbeiter mit einem hohen Steueranteil eine vernünftige Form der Altersvorsorge sein. Die Rürup-Rente wird nämlich unter bestimmten Bedingungen vom Staat subventioniert. Der Beitrag zur Rürup-Rente kann von freien Mitarbeitern von der Steuer einbehalten werden. Die Steuerabzugsfähigkeit beträgt ab 2005 60 % und steigt um 2 % pro Jahr, bis 2025 eine Steuerabzugsfähigkeit von 100 % erlangt wird.

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