Guthabenzinssatz Bausparvertrag

Zinssatz des Bausparvertrages

Durch einen Bausparvertrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall schaffen Sie die richtige Basis für Ihr Projekt. Durch einen Bausparvertrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall schaffen Sie die richtige Basis für Ihr persönliches Wohnglück. Die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Zinssätze sind im Bausparvertrag angegeben. Sie werden mit dem zuvor vereinbarten Kreditzinssatz verzinst.

Bausparkassen - Jörg Lemberg, Katharina May

Geboren am 16. Januar 1964 in Heidelberg. Der 1983 in Heidelberg geborene Schriftsteller und Versicherungskaufmann (BWV), der seine Karriere als Wirtschaftsstudent begann, war 10 Jahre in der Bausparkasse und im Versicherungsdienst tätig, bevor er sich als Versicherungskaufmann (IHK) und Versicherungskaufmann (DVA) weiterbildete und an der Fernuniversität in Heidelberg Jura als LL.B. Wirtschaftsanwalt studierte.

Er ist seit 1994 für ein süddeutsches Unternehmen im Bereich Versicherung und Leiter der firmeneigenen Außendienstakademie in Deutschland. Er ist seit 1995 auch als Sachverständiger für die Fachprüfung "Versicherungskaufmann (BWV/IHK)" tätigkeit. Zusätzlich zu seiner Coaching-Tätigkeit für die DVA und seiner Lehrtätigkeit für die Berufsakademie Mannheim von 2003 bis 2007 arbeitete der Verfasser in enger Zusammenarbeit mit dem Berufs-bildungswerk der deutschen Versicherungswirtschaft (BWV), für das er seit vielen Jahren in einem Lenkungsausschuss für Prüfungsangelegenheiten aktiv ist und auch heute noch als Verfasser und Dozent auftritt.

Bei der Überprüfung von Versicherungsexperten ist er in diesem Rahmen auch als Berater für die Fortbildung der IHK-Prüfer tätig. Darüber hinaus fördert die Künstlerin das Berufs-bildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. als Referentin im Bausparbereich.

Kreditzinssatz

Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus bemühen sich viele Sparkassen, Altbausparverträge mit hohem Kreditzins zu beenden. Zum ersten Mal hat das Bundesgericht die Beendigung eines Bausparvertrags verboten. Die Wohnungsbaugesellschaften haben in den 80er und 90er Jahren ihren Kundinnen und Kunden Kreditzinsen von bis zu fünf Prozentpunkten angeboten. Ein solcher Altbausparvertrag ist aus heutiger Perspektive eine lohnende Trauminvestition in der derzeitigen Tiefzinsphase.

Allerdings wurden die kostspieligen Kreditzinsen zu einer finanziellen Belastung für die Sparkassen. Es gab in den letzten Jahren eine Reihe von Entscheidungen, von denen die meisten das Recht der Sparkassen bewiesen haben, die alten Verträge zu kündigen. Durch ein neues Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil 9 U 171/15) vom 30. März 2016 ist der von einem Bausparer gegen die Beendigung des Bausparvertrags durch die Sparkasse erhobenen Anfechtungsklage jedoch entsprochen worden.

Im Jahr 1978 hatte eine Dame einen Bausparvertrag mit einer Zielvertragssumme von TDM 4.000 (EUR 20.451,68) unterzeichnet. Auf die eingezahlten Tranchen wurde ein Kreditzinssatz von drei Prozentpunkten p.a. mit einem Bausparzinssatz von fünf Prozentpunkten p.a. gewährt. Der Bausparer hat nach Ablauf der Zuteilungsfrist die reguläre Auszahlung der Sparrate ohne Aufnahme eines Bauspardarlehens eingestellt.

Fast 22 Jahre nach Beginn der Zuteilungsperiode beendete die Sparkasse im Jänner 2015 den Bausparvertrag. Bei der Kreditkündigung stützte sich die Sparkasse auf die Vorschriften des BGB ( 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB), nach denen ein Kreditnehmer das Kreditverhältnis zehn Jahre nach seinem vollständigen Eingang auflösen kann.

Der Sparguthabenstand betrug zu diesem Zeitpunkt rund EUR 16.000; die Gesamtsparsumme wurde somit nicht ausbezahlt. Gegen die Beendigung der Bauphase hat die Ehefrau Klage eingereicht. Jedoch hat das OLG Stuttgart, das die Auflösung der Sparkasse für ungerechtfertigt erachtet, die zunächst getroffene Feststellung zugunsten des Klägers geändert.

Die Aufhebung der Sparkasse ist nach Ansicht des Gerichts ungerechtfertigt. Dieser konnte sich nicht auf die Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches stützen, nach der ein Kreditnehmer das Kreditverhältnis zehn Jahre nach seinem vollständigen Eingang auflösen konnte. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bausparen ( 5 Abs. 1 AVB) ist der Bausparer bis zur ersten Zahlung der Bausparsumme zur Zahlung von üblichen Sparbeiträgen verpflichteter.

Bis zum Ende dieser Verpflichtung hatte die Sparkasse nicht das gesamte Kreditguthaben als Kredit erhalten. Entgegen der Ansicht der Bausparkasse gilt auch die Kündigungsregelung nicht sinngemäß. Der Grund für die überhöhte Vertragslaufzeit war die vertragswidrige Beendigung der Sparleistung durch den Bausparer. Das muss die Sparkasse jedoch nicht akzeptieren: Der Bausparer kann vom Bausparer die Erstattung der aus dem Vertrag resultierenden Spareinlagen verlangen.

Wird dem Verlangen nicht entsprochen, hat die Sparkasse ein (kurzfristiges) Vertragskündigungsrecht und damit die Möglichkeit, eine übermäßige Verpflichtung zum Vertragszins zu unterlassen. Wäre der Vertrag ordnungsgemäß ausgeführt worden, wäre die Zielvertragssumme innerhalb von zehn Jahren nach Zuteilung komplett eingespart worden. Lässt die Sparkasse selbst - gegebenenfalls im eigenen Namen - eine faktische Aussetzung des Bausparvertrags zu und macht von einem vertraglichen Auflösungsrecht keinen Gebrauch, ist sie nicht schutzwürdig und kann sich später nicht auf eine entsprechende Geltendmachung eines gesetzlich festgelegten Auflösungsrechts berufen. 3.

Entgegen der Ansicht der Bausparkasse gilt auch die Kündigungsregelung nicht sinngemäß. Der Grund für die überhöhte Vertragslaufzeit war die vertragswidrige Beendigung der Sparleistung durch den Bausparer. Das muss die Sparkasse jedoch nicht akzeptieren: Der Bausparer kann vom Bausparer die Erstattung der aus dem Vertrag resultierenden Spareinlagen verlangen. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, hat die Sparkasse ein (kurzfristiges) Vertragskündigungsrecht und damit die Möglichkeit, eine übermäßige Verpflichtung zum Vertragszins zu unterlassen.

Wäre der Vertrag ordnungsgemäß ausgeführt worden, wäre die Zielvertragssumme innerhalb von zehn Jahren nach Zuteilung komplett eingespart worden. Lässt die Sparkasse selbst - gegebenenfalls im eigenen Namen - eine faktische Aussetzung des Bausparvertrags zu und macht von einem vertraglichen Auflösungsrecht keinen Gebrauch, ist sie nicht schutzwürdig und kann sich später nicht auf eine entsprechende Geltendmachung eines gesetzlich festgelegten Auflösungsrechts berufen. 3.

Die jetzige Regelung verstärkt die Stellung der Bausparkunden, deren vorteilhafter alter Arbeitsvertrag von der Sparkasse aufkündigt wurde. Die Zulässigkeit der Beendigung ist unter anderem davon abhängig, wie lange der Kontrakt bereits zur Vergabe bereit steht oder ob die Zielvertragssumme bereits voll gesichert ist. Einige Verbraucherzentren, wie die Hamburgische Konsumentenzentrale, helfen bei der Beurteilung, ob es sich für eine Beendigung empfiehlt.

Unter anderem sind dort auch Musterbriefe gegen die Auflösung einer Wohnungsbaugesellschaft zu sehen.

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