Altersvorsorge für Selbständige

Die Altersvorsorge für Selbständige

für die Altersvorsorge oder eventuell als Kreditsicherheit. Darüber hinaus sieht die Hälfte der Selbständigen ihr Alter nicht in Form von regulären Versicherungsleistungen vor. Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt neben der gesetzlichen Rentenversicherung zunehmend an Bedeutung. Obligatorische Altersvorsorge für Selbständige in Planung. Prüfliste für die Altersvorsorge für Selbständige.

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Freiberufliche Existenzgründer sollten ihre Pensionspläne frühzeitig einplanen. Der Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebene Pensionsversicherung, den Sie während Ihrer Zeit als Mitarbeiter erwerben, bleibt unverändert. Gewisse (selbständige) Berufszweige müssen in jedem Falle durch die obligatorische Pensionsversicherung gedeckt sein. Die übrigen Selbstständigen können sich entweder über die staatliche Pensionskasse oder über die obligatorische Versicherung eindecken.

Vielen Gründern ist nicht bekannt, dass sich gewisse Berufszweige in jedem Falle bei der staatlichen Pensionsversicherung absichern müssen. In § 2 SGB VI ist eine Liste der sozialversicherungspflichtigen Selbständigen aufgeführt, mit Ausnahme, besonders wenn Sie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Beratungszentren der DSR.

Ausnahmen: Kunstschaffende, Journalisten, Piloten, Handwerker, Bierdeckel und Fischer müssen nur entsprechend ihrem Einkommen einen Beitrag abführen. Außerdem: Kunstschaffende und Medienschaffende, die Mitglieder der Kunstsozialkasse sind, bezahlen nur die halbe Summe ihres Beitrages. Freiwillige Versicherungsnehmer können die Zahl und den Betrag ihrer Beitragszahlungen selbst bestimmen und für die weitere Entwicklung ändern. Bei einigen Selbständigen ist es auch möglich, den Anspruch auf eine Invalidenrente durch die vollständige Bezahlung der freiwilligen Beitragszahlungen aufrechtzuerhalten.

Die Anwartschaften auf eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung, die man als Mitarbeiter erwirbt, werden beibehalten. Selbständige, die ehrenamtlich bei der Deutsche Rentenversicherung mitversichert sind, bezahlen einen monatlichen Beitragssatz von mind. 83,70 EUR, maximal 1.209,00 EUR (West) und 1.078,80 EUR (Ost) (2018).

Die Mindestbeteiligung beträgt 18,6 Prozentpunkte eines Brutto-Monatseinkommens von 450 EUR. Man kann auch einen höheren Beitrag bezahlen, aber nur bis zu einem Betrag, der der Einkommensgrenze entsprich. Das sind 6.500 EUR (West) bzw. 5.800 EUR (Ost) pro Kalendermonat (2018). Hinweis: Die Alterspension aus der staatlichen Pensionsversicherung umfasst in der Regel nur eine Grundrente für Selbständige.

Zur adäquaten Absicherung im hohen Lebensalter sollten Sie daher zusätzliche Reserven vorsehen: durch Finanzanlagen wie z. B. Bausparverträge, Wohneigentum, Kapitallebensversicherungen oder eine Privatvorsorge. Sie können innerhalb von fünf Jahren nach Beginn Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit eine Pflichtversicherung in der staatlichen Altersversorgung anstreben. Bei den Beiträgen gibt es drei Möglichkeiten:

In den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit können Sie sich für die Hälfte des regulären Beitrags aussuchen. Im Jahr 2018 werden es 282,18 EUR pro Monat (West) und 250,63 EUR pro Monat (Ost) sein. Sie können ungeachtet Ihres Einkommens auch den gesamten regulären Beitrag abführen. Das sind 566,37 EUR (West) und 501,27 EUR (Ost) pro Monat. Selbstständige können auch einen höheren oder niedrigeren Beitrag als den regulären Beitrag entrichten, wenn sie aufgrund der zuletzt erfolgten Einkommensteuerveranlagung ein entsprechendes anderes Gehalt vorweisen.

Wenn Sie sich für den Abschluss einer obligatorischen Antragsversicherung entscheiden, können Sie diese nicht mehr aufheben. Es gilt für die gesamte Zeit Ihrer Selbständigkeit. Die Riester-Rente steht nur den Mitgliedern der staatlichen Rente und ihren Familienangehörigen zur Verfügung, die Basisrente ("Rürup-Rente") kann aber auch für die von der Kammer erfassten Berufsgruppen das Lebensalter vorsehen.

Achten Sie darauf, ob Sie eine Todesfallversicherung für die Altersvorsorge oder möglicherweise als Kreditsicherheit nutzen wollen. Im letzteren Falle werden sie nicht pfändungssicher. Zum Schutz der Altersvorsorge vor Pfändungen müssen Lebens-, Renten-, Bank- und Fondssparen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Erst ab dem vollendeten sechzigsten Lebensjahr oder nur bei Erwerbsunfähigkeit; vertragliche Leistungen dürfen nicht veräußert werden; die Leistungen Dritter mit Ausnahmen für Hinterbliebene als Begünstigte sind nicht vorgesehen; die Auszahlung einer Kapitalzahlung, mit Ausnahmen einer Todesfallleistung, ist nicht vorgesehen.

Das Pfändungsrecht für die Altersvorsorge ist in 851c ZPO geregelt. Weitere Auskünfte zu den Pfändungsbefreiungsgrenzen erteilt das Bundesjustizministerium.

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