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Gütertrennung Schulden
NachlassschuldenEhegüter: Wann ist eine Gütertrennung angebracht?
Die große Differenz zwischen Vermögenstrennung und Gewinnbeteiligung besteht im Tode des Ehepartners oder in der Ehescheidung. Einfach gesagt, der Reichtum, den die Eheleute während der Heirat generieren und vermehren, wird zu gleichen Anteilen aufgeteilt. Im Falle einer Gütertrennung gibt es dagegen bei Todesfall oder Ehescheidung nichts zu trennen - es sei denn, das Paar hat etwas anderes beschlossen oder sein Guthaben verwechselt.
Im Falle einer Ehescheidung müssen diese so oder so aufgeteilt werden. Wenn der verschwenderische oder gar geschuldete Ehegatte von der Teilung des Eheguthabens profitieren kann, kommt er oder sie in den Genuss der Sparsamkeit. Wenn zum Beispiel der hochgeschuldete Mann Brugger auf einmal die Ehescheidung fordert oder überraschend verstirbt, muss seine Ehefrau ihre Einsparungen aus dem Arbeitsverhältnis mit ihm oder seinen Kreditgebern aufteilen.
Das könnte durch eine Gütertrennung umgangen werden. Wenn Mrs. Brugger während ihrer Heirat viel verdient hätte, würde ein Heiratsvertrag für sie Sinn machen, damit sie ihre Einsparungen erhalten könnte. Eine eigentumsrechtliche Trennung könnte für Brugger jedoch zu einem Ausweg werden. Wenn ihr Mann das angeschlagene Unternehmen wieder auf die Erfolgsspur zurückbringt, wäre sie im Falle einer Ehescheidung nicht am Erfolg des Unternehmens beteiligt. 2.
Wenn Mrs. Brugger keine Einsparungen hat, läuft sie Gefahr, mit offenen Armen zurückgelassen zu werden, wenn ihre Heirat zerbricht.
Trennung von Eigentum aus haftungsrechtlichen Gründen? Notarkammer des Bundes
June 2016 - Es wird allgemein angenommen, dass die Einigung über die Trennung des Eigentums in einem Heiratsvertrag erforderlich ist, um zu vermeiden, dass man sich gegenseitig die Schulden bezahlen muss. Dies beruht auf dem Fehler, dass die Ehe zu einer Vermischung von Vermögenswerten und einer automatisierten Schuld des Ehepartners führt.
"Damit wir unser Eigentum trennen können und nicht für die Schulden des anderen haftbar sind, wollen wir uns auf eine Trennung einigen. Daraus ergibt sich, dass die Ideen der Betroffenen oft erheblich von der aktuellen Gesetzeslage differieren. Weil auch im rechtlichen Eigentum der Zuwachsgemeinschaft das jeweilige Gut streng voneinander abgetrennt bleibt und im Fall einer Ehescheidung jeder das von ihm eingebrachte Gut beibehält.
Ebensowenig ist ein Ehepartner für die Schulden des anderen auf der Grundlage dieses Eheregimes haftbar. Die gesamtschuldnerische Verantwortung für die Schulden des anderen kann z. B. nur in Erwägung gezogen werden, wenn der eine Ehepartner eine Garantie für den anderen annimmt oder einen mitunterzeichnet. Jedoch ist diese Verbindlichkeit vom Eigentumsstatus abhängig und entsteht ausschliesslich durch die zusätzliche Unterzeichnung.
Allerdings ist der Ausdruck "Gewinngemeinschaft" leicht irreführend. Bei einer Gütertrennung gibt es keine gegenseitige Ausgleichszahlung bei Eheschließung. Gemeinsamer Gewinn ist auch eine Trennung des Vermögens während der Eheschließung, aber der Ehepartner, der während der Eheschließung mehr verdient hat als der andere Ehepartner, muss eine Entschädigung für den Gewinn auszahlen.
Hinter dieser Idee steht die Idee, dass es eine gleichwertige Lebens- und Wirtschaftgemeinschaft zwischen den Ehepartnern gibt, auch wenn verschiedene Tätigkeiten ausgeführt werden. Vor allem diejenigen, die sich um Haus und Wohnung kümmern, während der andere Ehepartner ständig beschäftigt ist, sollten im Fall einer Ehescheidung nicht mit leeren Händen weggehen. Es werden jedoch nur Wertveränderungen (Gewinne) während der Heirat durch Vergleich des jeweiligen Vermögens am Ende der Heirat mit dem jeweils in die Heirat eingebrachten Vermögens erfasst.
Eine Vermögenstrennung wird auch aus anderen Erwägungen oft nicht empfohlen, da sie in den meisten FÃ?llen die Erbschaftsquote oder den Pflichtanteil von Kinder und anderen Angehörigen zum Schaden des Ehepartners erhöht und auch mit Nachteilen fÃ?r die Erbschaftssteuer verbunden ist. Sollten jedoch die rechtlichen Folgen der Gewinngemeinschaft nicht den gängigen Ideen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter genügen und die Benachteiligungen der Gütertrennung trotzdem zu vermeiden sein, stellt der Insolvenzverwalter eine Individuallösung zur Verfügung.
"Zum Beispiel kann vorgesehen werden, dass im Todesfall eines Ehepartners die steuer- und pflichtrechtlich vorteilhaftere Gewinngemeinschaft gilt, dass aber im Fall einer Ehescheidung kein Gewinnausgleich vorzunehmen ist oder dass Immobilien oder Gesellschaften bei der Kalkulation nicht berücksichtigt werden. "Dabei ist es von Bedeutung, dass Verträge über den ehelichen Vermögensstatus nur in Heiratsverträgen beurkundet werden können.
Der Heiratsvertrag kann jederzeit vor und nach der Heirat abgeschlossen werden. Das ausführliche Beratungsgespräch durch den Anwalt erlaubt eine massgeschneiderte Gestaltung und ist bereits in den Gründungskosten inbegriffen.