Rürup Rente Rückkaufswert

Rückkaufswert der Rürup-Rente

Der Rückkaufswert ist bei Liquiditätsengpässen nicht zugänglich. Im Falle einer Basisrente hat die versicherte Person keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert. Die Kündigung und Zahlung eines "Rückkaufswertes" ist für eine Rüruprente nicht mehr möglich (kein Rückkaufswert). Ein Anspruch auf einen Rückkaufswert besteht nicht.

Promotionsarbeit bewirkt vollständige Befreiung von der Beschlagnahme

Renten oder Basisrente sind prinzipiell nicht vererblich, wie mit dem Versicherungsgeber auch nicht ordnungsgemäß gekündigt, verleihbar oder veräußerbar und auch nicht pfandfähig. Die steuerbegünstigte Prämienzahlung in der Sparphase wird im selben Beitrag als pfändungssicher gemäß 97 StG, 851 ZPOgestellt. Im neuen Sachbuch, zunächst eine Rechtsförderung, eines Verlages für Versicherungsspezialisten, wird dargelegt, dass Grundversorgungsverträge im Unterschied zur begrenzten pfändungssicheren Alterssicherung nach? 851 c ZPO weder vermögensbildend sind, noch einen Rückkaufswert haben, warum sie allein in der Sparphase überhaupt nicht anrechenbar sind.

Im Unterschied zum Grundversorgungsvertrag muss das Vorsorgekapital der so genannten pfändungssicheren Altersversorgung z.B. über die nach 851c ZPO festgelegten Pfändungsgrenzen hinaus auf Kreditgeber und Konkursverwalter übertragen werden. Konsequenterweise bis zum Schluss durchdacht, könnte man sagen, dass ohne Rückkaufswert in einer Lebensversicherungspolice - wie sie vermeintlich in Grundversorgungsverträgen enthalten ist - auch jeder Betrag - abgesichert vor Kreditgebern und Insolvenzverwaltern - als Vermögenswert abgesichert werden könnte.

In der Dissertation wird dies gerechtfertigt: "Eine Verpfändung ist jedoch, wie unten erläutert, ausgeschlossen, nur weil die Rente kein vermögenswirksames Versorgungsinstrument ist mit der Konsequenz, dass der Vertragspartei kein Anrecht auf einen "Rückkaufswert" zukommt, den der Kreditgeber weder in der Spar- noch in der Ausschüttungsphase verpfänden könnte.

Letztendlich geht dies auch auf die vom Gesamtverband der Assekuranz vertretene These über den unbefristeten Schutz der Grundrente während der Sparperiode zurück, die jüngst auf seiner Internetseite veröffentlicht wurde: "Der GDV verweist auch darauf, dass das Alterskapital der Grundrente während der Sparperiode vor dem Zugang Dritter gesichert ist. Dies bedeutet, dass weder die Arbeitsämter noch das Sozialversicherungsamt oder irgendwelche Kreditgeber Zugang zur Grundrente haben.

Lediglich die nachträgliche Rente kann über die Befreiungsgrenzen hinaus gepfändet werden. "Auch wenn eine reguläre Beendigung durch Vertrag nicht möglich ist, ist die versicherungsmathematische Situation die gleiche wie bei jeder anderen Kapitallebensversicherung, und die Nichtzahlung eines Rückkaufswertes für beide Vertragsarten bei Beendigung des Vertrages ist nicht gleichbedeutend damit, dass er nicht existiert und im Falle einer Verpfändung nicht übertragen werden kann.

Der Versicherungsgeber behandelt die gewöhnliche, d.h. vertragsmäßig ausschließliche Beendigung als Vertragsabschluss - d.h. es werden vorerst keine weiteren Zahlungen erwartet. Andererseits kann der Zahlungsempfänger nach einer Zwangspfändung, der Konkursverwalter, wie im Falle einer ausserordentlichen oder kündigungsfreien Beendigung - mit Rückkaufswert, bestenfalls mit dem eingeschränkten Gläubigerschutz der pfändungssicheren Altersversorgung nach 851c ZPO durch Übertragung des übersteigenden Betrags, auflösen.

Demgegenüber kann jede Pensionsversicherung, jedoch ohne Sterbegeld, je nach Typ der Grundrente in jeder beliebigen Summe und damit ohne Rückkaufswert (RKW) genutzt werden. Aus einer Versicherungspolice zur Veranschaulichung des Rückkaufswertes einer Basisrente: Die aktuellen Rückkaufswerte: Aufgrund der Bestimmungen des Rentenversicherungsgesetzes über die Grundrente steht für Ihren Arbeitsvertrag kein Restguthaben zur Verfügung.

Die Zahlung ist nur in lebenslanger Rente gemäß den Versicherungskonditionen möglich. Dadurch ist es möglich, die Haftpflicht-Versicherung des Steuerexperten oder -maklers oder des Versicherers, der Sie gern berät, später zu entschädigen. Eine andere Möglichkeit besteht dann darin, das Kapital später in vielen Fällen wieder einzuziehen, auch wenn sich der Rürup-Vertrag später als unrentabel herausstellte, wenn man zum Abschluss des Vertrages mit einer unrichtigen Versicherung der Beschlagnahmesicherheit angeworben wurde, zum Beispiel durch Ablehnung wegen betrügerischer Irreführung oder als Schadenersatz wegen unmoralischer Beschädigung des eigenen Vorsorgeguthabens.

Aufgrund der Verjährungsfrist für Beratungsfehler kann es ratsam sein rechtzeitig eine Klage auf Feststellung des Anspruchs zu erheben, dass Intermediäre oder Versicherungen für den Wegfall der durch die Kapitalbeschlagnahme in der Sparphase entstandenen Grundrentenansprüche einstehen. Ansonsten erweist sich der Versuch, das Vermögen durch eine Grundrente zu schützen, später als größtenteils vergeblich, aber sicher nicht vergeblich.

Aber es gibt immer noch genügend Intermediäre und Versicherungen, die den Schmorbraten nicht wittern und gern in die Haftpflichtfalle gehen, indem sie dem Versicherten oder Bewerber mit der festen Überzeugung, dass die Grundrente völlig unpfändbar ist, explizit versichern. So ist der Investor auch dann, wenn sich die Grundrente vor der Pensionierung nicht als pfändungsfest herausstellt, in jedem Fall durch die Haftpflicht des Leistungserbringers der Grundrente und des Maklers oder falls diese ausreichend ist seiner Haftpflicht versichert.

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