Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Geschlossene Fonds Definition
Abgeschlossene Fonds DefinitionDefinition: Geschlossene Fonds| Börsenglossar
Zu unterscheiden sind geschlossene Fonds von Privatinitiatoren und geschlossene Fonds von Kapitalanlagegesellschaften. Ersteres ist nicht durch das Investmentgesetz reguliert und unterliegt keiner Beaufsichtigung. Mit diesen oft als Steuersparmodell bekannten Fonds (z.B. geschlossene Immobilien-, Medien-, Leasing-, Schiffsfonds) geht der Investor eine unternehmerisch orientierte Investition ein, die mit erheblichen Risken verbunden ist und keine Flexibilisierung zulässt.
Von Investmentgesellschaften aufgelegte geschlossene Fonds unterstehen der Beaufsichtigung des Landes, in dem sie aufzulegen sind.
Definition: Geschlossene Fonds| Fondsglossar
Dazu markieren Sie den ersten Buchstaben des gewünschten Begriffes. Für ein bestimmtes Vorhaben werden geschlossene Fonds mit spezifischem Vermögen aufgesetzt. Dabei ist die Zahl der Anteilscheine limitiert. Gekapselte Fonds können beispielsweise in Grundstücke, Windparks oder Schiffsbeteiligungen anlegen. Nach dem Verkauf aller Aktien gibt die Investmentgesellschaft keine Aktien mehr aus.
Die Kasse ist "geschlossen". Der Fondsanteil ist weniger liquid als bei offenem Fonds, da der Investor während der Laufzeit keinen grundlegenden Rücknahmeanspruch des Anlegers hat. Gewinne reines Geld! Die Stuttgarter Wertpapierbörse vergibt unter allen Beteiligten der Investorenbefragung Clubgold im Wert von über 1000 EUR.
Unterscheidung zwischen offenem und geschlossenem Fonds: EU untergräbt Investorenschutz bei Alternativfonds
Die EU-Kommission hat wenige Tage vor dem Weihnachtsfest eine neue Regelung verabschiedet, die die Unterscheidung zwischen offenem und geschlossenem Fonds umdefiniert. Das hätte weit reichende Nachteile für diese Fonds und das Vermögen der Investoren - von enormen, zunächst nicht kalkulierbaren Kostenlasten bis hin zur Gefahr für das gesamte Anlegervermögen. Zur Vermeidung solcher Folgen sollten viele der von der neuen Regelung betroffene geschlossene Fonds dazu veranlasst werden, investorenfreundliche Rückkaufsrechte und frühzeitige Ausstiegsoptionen ( "early exit options") zu entziehen (z.B. in Notfällen wie z. B. Arbeitslosen- oder Scheidungsfällen).
Dadurch wird die Glaubwürdigkeit der Teilnahme verringert und die Anstrengungen der EU zur Verbesserung des Anlegerschutzes in diesen Zonen unterlaufen. Hinter der jetzt von der EU-Kommission erlassenen Regelung steht die so genannte so genannte sogenannte Akzeptanzrichtlinie. Diese bis zum 22.07.2013 in den Mitgliedsstaaten umzusetzende Direktive regelt u.a. die Verwalter von Open und Closed-End Alternative Investment Funds ausführlich.
Der Unterschied zwischen offenem und geschlossenem Fonds ist für die Umsetzung der Direktive von zentraler Bedeutung, denn die Anforderungen an ein offenes und geschlossenes Fondskonzept sind sehr unterschiedlich. Ungeachtet der Wichtigkeit dieser Trennung zwischen offenem und geschlossenem Fonds ist erst jetzt - nachdem alle legislativen Maßnahmen abgeschlossen sind - auf EU-Ebene eine Vereinbarung darüber erzielt worden, was ein abgeschlossener und was ein Offener Fonds ist.
Dies ist das Ergebnis einer mehrmonatigen Diskussion zwischen der EU-Kommission und der ESMA (European Securities and Market Authority) über die präzise Definition. Diese Hin- und Herbewegung führte nun zu der bizarren Sachlage, dass das bereits im Juni 2013 in Kraft getretene Investmentgesetz eine andere rechtliche Unterscheidung zwischen offenem und geschlossenem Fonds vorsieht als das, was die EU-Kommission nun am 17. Dezember 2013 für bindend erklärte.
Dies ist nach der jüngsten Definition der EU-Kommission ein offener Fonds, wenn "seine Aktien auf Verlangen eines Aktionärs (....) vor der Liquidations- oder Verfallsphase zurückerworben oder zurückgegeben werden". Bei allen anderen Fonds handelte es sich um geschlossene Fonds. Infolgedessen führen nun alle Rückgaberechte im Grunde genommen dazu, dass der Fonds ein offener Fonds ist.
Bei der bisherigen Definition eines Open-End-Fonds, die auch dem Investmentgesetz zugrunde liegt, wurde von einem Jahresrücknahmeintervall ausgegangen, sofern ein Fonds als offen angesehen wird, wenn seine "Anleger oder Aktionäre das Recht haben, ihre Anteilscheine bzw. Anteilscheine von dem AIF zumindest einmal im Jahr zurückzunehmen".
Durch diese Straffung bzw. Ausweitung der Definition von Open-End-Fonds muss nicht nur der Anlagekodex nach wenigen Wochen in einem einzigen Zentralpunkt angepasst werden, sondern auch der Schutz der vorhandenen Fonds wird erheblich geschwächt: Bisher wurde der vollständige Schutz der vorhandenen Mittel erörtert oder sollte es den Einzelstaaten vorbehalten sein, sich an den geltenden einzelstaatlichen rechtlichen Rahmen anzupassen.
Geschlossene "alte Fonds", die bereits EU-weit aufgelegt wurden, sollten nach den neuen Ideen der EU-Kommission nur noch dann als "geschlossene Fonds" angesehen werden, wenn auf Verlangen eines Aktionärs (....) ihre "Anteile erst vor der Liquidations- oder Verfallsphase nach einer Wartefrist von wenigstens fünf Jahren zurückgegeben oder zurückerworben werden, während derer die Rückgaberechte nicht ausübbar sind.
Die Folge könnte nun sein, dass viele Fonds eine Satzungsänderung herbeiführen und investorenfreundliche Notausstiegsregelungen abschaffen.