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Freiwillige Rentenversicherung
Die freiwillige RentenversicherungZusätzlichen Versicherungsschutz durch freiwillige Beitragszahlungen
Überprüfen Sie dann, ob eine freiwillige Krankenversicherung für Sie in Betracht kommt. Vor allem, wenn Sie bereits während Ihrer Schulzeit oder der Kindererziehung Zeit in der Rentenversicherung angesammelt haben, diese Zeit aber noch nicht für den Leistungsanspruch aufgrund der vorgeschriebenen Mindestversicherungszeit ausreicht. Andernfalls würden alle Ihre früheren Perioden und damit alle späteren Leistungen, z.B. auf eine Alters- oder Invalidenrente, auslaufen.
Sie können sich in der Regel ab einem Alter von sechzehn Jahren freiwillig absichern, wenn Sie in der BRD oder auf Dauer hier wohnhaft sind. Damit sind Sie als ausländischer Staatsbürger so gut wie ein Deutsche. Auch wenn Sie Deutsche sind und sich im Auslande befinden. Haben Sie als ausländischer Staatsbürger in der Schweiz gelebt, sind aber bereits bei der Rentenversicherung mitversichert?
Möglicherweise können Sie dann eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Freiwillige Versicherungen sind variabel. Sie als freiwilliges Mitglied legen die Zahl und den Umfang Ihrer Spenden selbst fest. Man kann zwischen einem und zwölf Monatsbeiträgen pro Jahr bezahlen und einen beliebigen Beitrag vom Minimum bis zum Maximum auswählen.
Die Mindestbeteiligung errechnet sich aus dem derzeitigen Tarif der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit: 18,6%) auf Basis von 450 EUR. Die Beitragsobergrenze richtet sich nach der Einkommensschwelle, die für Osten und Westen jedes Jahr umdefiniert wird. Sie können einen bezahlten Betrag jedoch nicht später abändern. Gern informieren wir Sie über die für Sie sinnvolle Zahl und Menge der freiwilligen Einlagen.
Im Prinzip steigert jeder Betrag Ihre Pension. Die Beitragserhöhungen sind umso größer, je mehr und je größer sie sind. Die freiwillige Krankenversicherung ist bei der Rentenversicherung anzumelden. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, fängt er in der Regel im Vormonat an. Die freiwillige Krankenversicherung kann von Ihnen zu jeder Zeit unterbrochen oder beendet werden.
Falls Sie zur Aufrechterhaltung Ihres Anspruchs auf Ihre Invalidenrente freiwillig beitragsberechtigt sind, darf es für keinen der Monate eine Deckungslücke geben. Daher muss für jeden angefangenen Kalendermonat ein Betrag ausbezahlt werden. Die freiwilligen Beitragszahlungen für das entsprechende Jahr können bis zum Stichtag des Jahresabschlusses 2009 geleistet werden.